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23.04.20
13:50 Uhr
B 90/Grüne

Joschka Knuth zur Erhöhung des Kurzarbeiter*innengeldes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 120.20 / 23.04.2020


Die Erhöhung des Kurzarbeiter*innengeldes ist eine gute Nachricht für die Arbeitnehmer*innen
Zum Beschluss der Großen Koalition, das Kurzarbeiter*innengeld ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Mo- nat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pau- schalierten Netto-Entgelts zu erhöhen, sagt der arbeitspolitische Sprecher der Land- tagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Joschka Knuth:
Die Erhöhung des Kurzarbeiter*innengeldes ist eine gute Nachricht und dringend not- wendig. Gerade für Arbeitnehmer*innen in den Branchen, die absehbar noch länger von Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise betroffen sein werden, verbessert sich die finanzielle Situation damit merklich. Deren Lebenshaltungskosten verringern sich nicht, während mit der verordneten Verringerung der Arbeitszeit automatisch das Gehalt reduziert wird.
Auch, wenn wir alle hoffen, dass möglichst viele Menschen bald wieder in Vollzeit arbei- ten können, ist es richtig, schon heute die Planungssicherheit für viele Arbeitneh- mer*innen zu verbessern.
Ich hätte mir darüber hinaus gewünscht, dass die Bundesregierung auch das Auszah- lungsverfahren anpasst. Aktuell müssen Unternehmen zunächst Kurzarbeit anmelden und auch das Kurzarbeiter*innengeld an ihre Beschäftigten auszahlen, ehe sie es von der Arbeitslosenversicherung ersetzt bekommen. Damit führt die Erhöhung gerade bei kleinen Unternehmen, die schon jetzt mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben, noch zu einer temporären Verschärfung der Situation.
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