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22.04.20
12:04 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner: Makulatur durch Corona: Der kommunale Finanzausgleich muss 2023 nochmal überarbeitet werden!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #121 – 22. April 2020

Dr. Kai Dolgner: Makulatur durch Corona: Der kommunale Finanzausgleich muss 2023 nochmal überarbeitet werden! Zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner:
„Ein kommunaler Finanzausgleich, der sich in seiner Bedarfsanalyse auf einen Zeitraum lange vor Corona bezieht, dürfte Makulatur sein, wenn nicht noch ein Wunder geschieht. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass Jamaika die Reform, wie es wohl ursprünglich beabsichtigt war, noch vor der Sommerpause durch das Parlament bringt. Bei der letzten Reform gab es umfangreiche Anhörungen und Diskussionen, schließlich geht es um die Ausstattung von über 1000 kommunalen Gebietskörperschaften und den Leistungen, die sie Bürgerinnen und Bürger erbringen können. Eine mündliche Anhörung und Auswertung wäre vor der Sommerpause unrealistisch. Auch dürfte das Argument der Landesregierung, dass es durch die Hereinnahme einzelner Direktzahlungen zu Dynamisierungs"gewinnen" kommt, sich jetzt eher ins Gegenteil verkehren. Die Gesamtmasse der Steuereinnahmen dürfte die nächsten Jahre sinken und damit werden daraus Dynamisierungsverluste. Und für die Kommunen selbst dürften alleine die Gewerbesteuereinnahmen in diesem Jahr massiv einbrechen, so dass man eher über einen Rettungsplan für besonders stark getroffenen Kommunen reden muss.
Natürlich konnte auch das Landesverfassungsgericht nicht ahnen, was dieses Jahr passieren würde. Eine Verabschiedung ohne die Novembersteuerschätzung und damit halbwegs realistische Zahlen, was auf Städte und Gemeinden so zukommt, wäre ein unverantwortlicher Husarenritt. Außerdem muss der Zeitraum für die Regelüberarbeitung auf zwei Jahr verkürzt werden, so dass der Landtag einerseits seiner Verantwortung gegenüber dem Verfassungsgericht nachkommt, andererseits aber auch nicht auf Dauer Regelungen beschließt, von denen wir heute schon wissen, dass die Grundlagen nicht mehr stimmen.“



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