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20.04.20
08:38 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte: Gerade die Schwächsten brauchen jetzt unsere Solidarität

Nr. 15 / 20. April 2020

Die Bürgerbeauftragte: Gerade die Schwächsten brauchen jetzt unsere Solidarität

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert angesichts der Corona-Krise, alle Hilfebedürftigen ausreichend zu schützen. „In der aktuellen Situation muss für jeden Menschen in Deutschland sichergestellt werden, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet ist“, sagte die Bürgerbeauftragte dazu heute (Montag) in Kiel. Dies könne auch nicht von Fragen der Nationalität abhängig gemacht werden.
Anlass der Äußerung ist ein Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14. April 2020 (Az.: S 25 AS 1118/20 ER). Das Gericht hatte ein Jobcenter verpflichtet, einem wohnungslosen Bürger, der ursprünglich aus Portugal stammt, vorläufig Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zu gewähren. Ein möglicher gesetzlicher Leistungsausschluss für Ausländer*innen könne, so das Gericht, in der aktuellen Extremsituation keine Ablehnung existenzsichernder Leistungen rechtfertigen. „Völlig zu Recht weist das Sozialgericht Düsseldorf darauf hin, dass Menschen wegen der geschlossenen Grenzen zurzeit auch nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, um dort Sozialleistungen zu beantragen“, sagte El Samadoni dazu. “Die Appelle, zuhause zu bleiben, müssen für diese Menschen geradezu absurd klingen.“ Die Sozialträger in Deutschland seien daher in der Pflicht, ein Überleben in dieser Zeit für alle Menschen zu sichern.
Die Bürgerbeauftragte fordert in diesem Zusammenhang auch eine neue Debatte über mehr Solidarität innerhalb der EU. Sie beobachte mit großer Sorge, dass viele Mitgliedsstaaten während der Corona-Krise ihren Fokus vor allem auf die eigenen Grenzen richten. „Gerade im Bereich der sozialen Absicherung sollte aber darüber nachgedacht werden, wie künftig ein homogeneres System für alle EU-Bürger*innen entstehen kann“, so El Samadoni weiter. Es sei mit dem Grundgedanken der Europäischen Union in keiner Weise vereinbar, wenn Grenzen und deren Schließungen zu existenziellen Nöten der Betroffenen führten.