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09.04.20
12:08 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte: „Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Zeiten der Corona-Bekämpfung gewährleisten!“

Nr. 14 / 9. April 2020

Die Bürgerbeauftragte: „Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Zeiten der Corona-Bekämpfung gewährleisten!“

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, stieß in den letzten Tagen auf Verunsicherungen bei Bürger*innen, ob Hilfen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) auch in Zeiten der Corona-Bekämpfung beantragt und gewährt werden können. „Diese Hilfen können grundsätzlich weiterhin gewährt werden“, so El Samadoni am heutigen Tag.
Insbesondere stationäre Einrichtungen und ambulante sowie teilstationäre Angebote der Jugendhilfe gehören als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung des Kindeswohls nach dem Kinder- und Jugendhilferecht zu den kritischen Infrastrukturen im Sinne der derzeit gültigen Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (§ 10 Abs. 1 Nr. 12 SARS-Cov-2-BekämpfVO in der Fassung vom 8. April 2020). Diese kritischen Infrastrukturen werden auch während der Corona-Bekämpfung aufrechterhalten. Dennoch gilt nach Angaben des Landesjugendamtes im Einzelfall unter Beachtung des konkreten Hilfebedarfes und einer Gefahrenanalyse unter Berücksichtigung des Kinderschutzes zu entscheiden, ob und wie eine Hilfe gewährt werden soll. „Ich appelliere hier an die Jugendämter, auch unter den momentan erschwerten Bedingungen über Anträge und Hilfen weiterhin zügig zu entscheiden und insbesondere auch für die Menschen erreichbar und ansprechbar zu bleiben, damit im Hinblick auf das Kindeswohl präventiv gehandelt werden kann“, führte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten weiter aus.
Das Landesjugendamt hat bereits in mehreren Schreiben aktuelle Informationen und Empfehlungen an Jugendämter sowie Leistungserbringer von Jugendhilfeangeboten (gem. §§ 19, 27 ff., 35a und 42 SGB VIII) herausgegeben. Aufgrund des Umfangs der aufkommenden Fragen und dem hohen Informationsinteresse aller Beteiligten hält das Landesjugendamt schließlich seit gestern eine eigene „FAQ-Jugendhilfe“-Seite vor, die möglichst alle relevanten Informationen für den Bereich der Erziehungshilfe gebündelt enthalten und stets aktualisiert werden soll. Die darauf enthaltenen Informationen können auch für betroffene Bürger*innen hilfreich sein. Die Seite ist ebenfalls für alle Bürger*innen unter 2

https://www.schleswig- holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Jugendhilfe_FAQ_Corona/Jugendhilfe_faq_corona .html;jsessionid=36DA565A444CBCB21C81FAFAD59C90DF.delivery1-master
online abrufbar.
Beispielsweise wird hier die Frage „Können ambulante Hilfen wie SPFH (Sozialpädagogische Erziehungshilfe) oder Erziehungsbeistandschaft weiterhin durchgeführt werden?“ beantwortet. Persönliche soziale Kontakte sollten möglichst weitgehend reduziert werden. Im Arbeitsfeld der erzieherischen Hilfen sei die Unterstützung der Eltern und deren Kinder jedoch oftmals weiterhin erforderlich, um Krisen und insbesondere Kindeswohlgefährdungen abzuwenden. Dies gelte umso mehr, da Angebote öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen für eine größere Anzahl an Eltern nicht zur Verfügung stünden. Das Landesjugendamt bittet daher die Jugendämter sowie die Leistungserbringer stets mit Blick auf die Ziele der Hilfeplanung, die Erforderlichkeit der Hilfe sowie auf eventuelle Gefahrenaspekte einzelfallgerecht über die Ausgestaltung der Hilfe zu entscheiden. Neben der persönlichen Kontaktaufnahme sei schließlich auch zu prüfen, inwieweit anderweitige – beispielsweise telefonische – Unterstützung sinnvoll und erforderlich sei. Folglich können ambulante Hilfen grundsätzlich weiterhin durchgeführt werden.
Auch häufig aufgetretene Fragen zu Inobhutnahmen beantwortet das Landesjugendamt auf dieser Seite. Die Durchführung von Inobhutnahmen bleibe grundsätzlich möglich, sofern dies konzeptionell in der jeweiligen Einrichtung vorgesehen und genehmigt sei.
Die Bürgerbeauftragte begrüßt, dass das Landesjugendamt die Trägerlandschaft bereits breit informiert hat und dies auch weiterhin tun möchte. „Von dieser Art der Information werden schließlich auch alle Bürger*innen – vor allem Kinder und Jugendliche – profitieren“, so El Samadoni. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen dürfe gerade in diesen Zeiten nicht abgeschwächt werden.
Bei weiteren Fragen oder auftretenden Schwierigkeiten berät und unterstützt das Team der Bürgerbeauftragten. Eine Kontaktaufnahme ist z. B. täglich von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0431-988 1240 oder per E-Mail unter buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de möglich.