Antidiskriminierungsstelle zum Transgender Day of Visibility
Nr. 13 / 27. März 2020Antidiskriminierungsstelle zum Transgender Day of VisibilityAm 31. März findet der Internationale Transgender Day of Visibility (Trans*-Sichtbarkeits- Tag) statt. An diesem Tag soll Trans*geschlechtlichkeit und trans*geschlechtliches Leben sichtbar und gleichzeitig auf die Probleme und Benachteiligungen von Trans*Personen aufmerksam gemacht werden. „In unserer Beratungsarbeit erleben wir, dass Trans*Personen nach wie vor mit vielseitigen Diskriminierungen zu kämpfen haben“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni.Im Jahr 1980 wurde in Deutschland das Transsexuellengesetz (TSG) erlassen. Nach diesem Gesetz ist beispielsweise eine Änderung des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister nur fremdbestimmt durch ärztliche Atteste oder Gerichtsgutachten möglich. Weiterhin ist dort bis heute festgehalten, dass Trans*Personen sich einer Zwangssterilisation unterziehen müssen, um die eigene Geschlechtszugehörigkeit ändern zu lassen. Lediglich die Anwendbarkeit dieser Vorschrift wurde 2011 durch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig und nicht mehr anwendbar erklärt. Bis heute haben Betroffene keine Entschädigung für diesen Eingriff in die Persönlichkeits- und Menschenrechte erhalten. „Die Antidiskriminierungsstelle fordert bereits seit längerem die Reform des TSG. Wichtig dabei ist vor allem ein einfaches, selbstbestimmtes und kostengünstiges Verfahren zur Änderung des Personenstandes, denn schließlich sollte jeder Mensch über das eigene Geschlecht selbst entscheiden können“, erklärt El Samadoni.Auch im Bereich der trans*spezifischen Gesundheitsversorgung besteht Handlungsbedarf. Diese findet immer noch nach veralteten Behandlungsstandards statt. Ebenso weist die Versorgungsstruktur in Schleswig-Holstein große Lücken auf. Ein weiteres Problem ist das mangelnde Wissen über trans*spezifische Gesundheitsaspekte von medizinischem Fachpersonal. Dies belegt auch eine aktuelle Studie aus dem Jahr 2019 des Sozialministeriums zur Lebenssituation von LSBTIQ* in Schleswig-Holstein. „Aus der Studie geht hervor, dass nur 34% der Befragten der Meinung ist, dass medizinisches Fachpersonal ausreichend zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt geschult ist. Gut zwei Drittel der Befragten haben keine angemessene Beratung erhalten. Aus diesen Ergebnissen wird deutlich, dass das Thema der 2trans*spezifischen Gesundheitsversorgung in den Lehr- und Ausbildungspläne verankert werden muss,“ fordert die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.Die Studie zeigt weiterhin auf, dass Hasskriminalität und Gewalttaten für Trans*Personen eine wesentliche Rolle spielen. Nach eigenen Angaben sind vor allem Trans*Personen Opfer von psychischer, sexueller und körperlicher Gewalt. „Geschlechtliche Vielfalt wird immer noch in allen gesellschaftlichen Bereichen unzureichend thematisiert. Dazu gehört zum Beispiel der Schulunterricht, der Film- und Fernsehbereich oder auch der Sport. Fehlende Thematisierung und Sensibilisierung sind ein Nährboden für Diskriminierungen. Das erleben wir auch in unserer Beratungsarbeit“, so El Samadoni. „So fragte eine Angestellte eines Frauen-Fitness-Studios eine Trans*Frau bei einem Probetraining, wie diese denn ‚unten herum aussehe‘“.Im Rahmen des Trans*-Sichtbarkeits-Tags finden jährlich diverse Aktionen, Demonstrationen und Veranstaltungen statt. Gemeinsam mit HAKI e.V. — Raum für lesbische, schwule, bi*, trans*, inter* und queere Menschen in Schleswig-Holstein und Trans SH hat die Antidiskriminierungsstelle drei unterschiedliche Sticker-Postkarten gestaltet. Diese enthalten neben Statements zu den Themenbereichen „Recht, Gesundheitsversorgung und Gesellschaft“ auch entsprechende Forderungen. Ebenfalls war ein Pressegespräch mit Medienvertreter*innen sowie eine Demonstration am 31. März geplant, welche jedoch aufgrund der aktuellen Lage zum Corona- Virus ausfallen müssen.