Lars Harms: Haushalt im Schatten von Corona
Presseinformation Kiel, den 18.03.2020Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 4 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2020 Drs. 19/2023, 19/2063Kleine und mittlere Unternehmen und auch Einzelunternehmer müssen sicher sein können, dass ihnen schnell und unbürokratisch geholfen wird.Wenn wir uns heute, in dieser besonderen Situation, unseren Nachtragshaushalt ansehen,dann muss man, glaube ich, durchaus auch mehr übergeordnete Anmerkungen machen. Beider Frage, wie die Überschüsse genutzt werden können, hat man die Wahl zwischenSchuldentilgung und Reservierung des Geldes für zukünftige Investitionen. Hier hat es ja amAnfang der Diskussion noch durchaus unterschiedliche Auffassungen gegeben, aber wir alsSSW haben uns gleich von Anfang an dafür ausgesprochen, dieses Geld vornehmlich in diebestehenden Sondervermögen zu überführen. Bei den derzeitigen Zinssätzen gäbe es bei derSchuldentilgung kaum eine gravierende Entlastung für den Landeshaushalt. Anders sieht es damit den Sondervermögen aus. Sie können eben schon den Haushalt entlasten. Es so, dass wirmit schlechteren Zeiten rechnen müssen und in Zeiten des Corona-Virus gilt das erst recht. 2Genau für diese Zeiträume brauchen wir finanzielle Spielräume, um investieren zu können undso die Wirtschaft anzukurbeln. Deswegen ist die grundsätzliche Entscheidung, alleJahresüberschüsse in die Sondervermögen zu packen, richtig.Auch inhaltlich freuen wir uns über Bereiche, die nun angegangen werden. Sei es, dass dasThema Künstliche Intelligenz gesondert gefördert wird oder die Schleibrücke Lindaunis nochstärker vom Land mitfinanziert wird. Auch, dass die Sandvorspülungen vor den nordfriesischenInseln noch einmal gesondert finanziert und dazu auch mehr Deichbau ermöglicht wird, istrichtig. Und dass der Ausbau der Kindertagesstätten stärker gefördert wird, macht Sinn. Selbstbei vergleichsweise kleinen Dingen, werden richtige Schwerpunkte gesetzt. Da ist zum Beispieldas Landesprogramm Einbruchsschutz, dass jetzt doch wieder finanziert wird. Wir haben dasjetzt in jeder Haushaltsberatung immer wieder gefordert und eigentlich sollte diese erneuteFörderung zum letztmöglichen Zeitpunkt nun endlich auch dazu führen, dass dieses Programmvon Anfang an im Haushaltsvorschlag der Landesregierung für 2021 mit aufgenommen wird.Ähnliches gilt darüber hinaus auch für die Investitionsförderungen für die Bildungsstätten undHeimvolkshochschulen. Auch hier werden berechtigterweise 1 Million Euro eingeplant, aberdamit ist es nicht getan; auch hier werden für 2021 und die Folgejahre noch Finanzmittelbenötigt. Trotzdem kann man aber sagen, dass wir mit den Vorschlägen der Regierung für denNachtragshaushalt durchaus zufrieden sind.Deswegen lassen Sie mich aus aktuellem Anlass noch auf etwas anderes eingehen. Wir habenzwar für allgemeine konjunkturelle Einbrüche unsere Rücklagen in den Sondervermögen. Diesekönnen investiv genutzt werden. Es kann aber sein, dass die Auswirkungen der Krise rund umdas Corona-Virus doch größer sind, als wir ahnen konnten. Das kann bedeuten, dass wir durchdiese außergewöhnliche Notlage in finanzpolitische Herausforderungen geraten, die nichtohne Schuldenaufnahmen bewältigt werden können. Wir stehen nach wie voruneingeschränkt zur Schuldenbremse und wollen diese auch nicht ändern oder abschaffen.Aber unsere Landesverfassung hat für den Fall einer außergewöhnlichen Notlage finanzielleSpielräume eröffnet. Artikel 61 Abs. 3 sagt: „Im Falle von Naturkatastrophen oderaußergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und diestaatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben der Schuldenbremse 3aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtagesabgewichen werden.“ Nur zum Vergleich, die Herausforderungen mit den Flüchtlingen nach2015 konnten vollständig durch den Staat kontrolliert werden und haben auch die Finanzlagenicht stark beeinflusst. Das könnte nach Corona mit einem massiven wirtschaftlichenAbschwung, der sich dann nicht konjunkturell begründen ließe, möglicherweise anders sein.Sollten dann finanzielle Herausforderungen entstehen, die sich aus dem normalen Haushaltnicht bewältigen lassen, dann müssen wir darauf vorbereitet sein. Kleine und mittlereUnternehmen und auch Einzelunternehmer müssen sicher sein können, dass ihnen schnell undunbürokratisch geholfen wird. Deshalb unterstützen wir als Oppositionspartei dieErmächtigung für die Landesregierung hier gesonderte Kredite aufnehmen zu können, um diedrohende außergewöhnliche Notlage bewältigen zu können.Dem Nachtragshaushalt können wir zustimmen.