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13.03.20
14:48 Uhr
B 90/Grüne

Tobias von der Heide, Ines Strehlau und Anita Klahn zur Vollverschleierung an Schulen

PRESSEINFORM ATION

12.03.2020



Offene Kommunikation spielt im Unterricht eine zentrale Rolle
Die Koalitionsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion FDP haben heute einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Pressesprecher der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes Kai Pörksen (Drucksache 19/1965) in den Bildungsausschuss eingereicht. Tel. 0431 988 1441 Im Zuge der Novellierung des Schulgesetzes soll ein kai.poerksen@cdu.ltsh.de Vollverschleierungsverbot für Schüler*innen eingeführt und für Lehrkräfte konkretisiert werden. Inhaltlich entspricht die Fraktion Regelung bei Lehrkräften Paragraf 34 Beamtenstatusgesetz Bündnis 90/Die Grünen des Bundes. Pressesprecherin Claudia Jacob
Tel. 0431 988 1503 Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, presse@gruene.ltsh.de Tobias von der Heide: FDP-Fraktion „Mit diesem Gesetzentwurf werden wir zum kommenden Pressesprecherin Schuljahr Vollverschleierung an allen Schulen in Schleswig- Eva Grimminger Holstein sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte verbieten. Offene Kommunikation auch mit sichtbarer Tel. 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de Gestik und Mimik muss für uns eine Selbstverständlichkeit sein. Vollverschleierung passt nicht in unsere Gesellschaft, das gilt gerade auch für unsere Schulen. Grundlage für diesen Entwurf ist die schulgesetzliche Regelung aus Bayern, die wir auf Schleswig-Holstein übertragen haben.“

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau, fügt hinzu: „Im Unterricht spielt die offene Kommunikation eine ganz zentrale Rolle. So ist sie für die Interaktion zwischen den Schüler*innen und den Lehrkräften wichtig, damit Lernen gelingt. Um diese weitestgehend störungsfrei zu ermöglichen, sind Mimik und Gestik wichtig und machen es erforderlich, dass das Gesicht unverhüllt bleibt.“ Die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anita Klahn, ergänzt: „Die Vollverschleierung hat als Symbol für die Unterdrückung von Frauen und Ausdruck einer politisch extremen Haltung an unseren Schulen nichts zu suchen - weder bei Lehrkräften noch bei Schülerinnen. Wir sind froh, dass wir dies nun sehr zügig in Gesetzesform bringen können, damit die Schulen eine klare rechtliche Handhabe dagegen haben.“

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