Claus Schaffer: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist zu gewährleisten, darf aber nicht kommerzialisiert werden
PRESSEMITTEILUNGClaus Schaffer anlässlich des heute verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe:„Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist zu gewähr- leisten, darf aber nicht kommerzialisiert werden“ Kiel, 26. Februar 2020 Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots der „geschäftsmäßigen“ Sterbehilfe verkündet. Das Gericht stellt darin fest, dass das in § 217 StGB normierte Verbot verfassungswidrig ist, weil es „die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert“. Claus Schaffer, rechtspolitischer Sprecher der AfD- Fraktion, erklärt dazu:„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt dazu, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Sterbehilfe neufassen muss. Wir respektieren das Selbstbestimmungs- recht des Menschen und begrüßen, dass Ärzte, die Patienten in diesem Recht unterstützen, nicht bestraft werden. Eine neue Regelung darf nach meiner Auffassung allerdings nicht dazu führen, dass Sterbehilfe zu einem Geschäftsmodell wird. Die freie Entscheidung des Menschen über eine assistierte Selbsttötung darf nicht durch deren Kommerzialisierung beeinträchtigt werden.“Weitere Informationen: • Welt-Artikel „Verfassungsgericht urteilt zu Sterbehilfe“ vom 26. Februar 2020: https://www.welt.de/politik/deutschland/article206140365/Sterbehilfe- Verfassungsgericht-sieht-Recht-auf-selbstbestimmtes-Sterben.html Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de