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21.02.20
10:15 Uhr
SSW

Lars Harms: Mehr Stellen für den Justizvollzugsdienst!

Presseinformation Kiel, den 21.02.2020

Es gilt das gesprochene Wort

Lars Harms TOP 17+27 Langfristige Personalstrategie für den Justizvollzug und Funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu regeln Drs. 19/1985, 19/1209, 19/1980
„Insbesondere im wirklich belastenden und manchmal auch gefährlichen Vollzugsdienst fehlen Stellen. Hier müssen wir schnell handeln.“
In den letzten Jahren haben wir immer wieder feststellen können, dass es enorme Engpässe in der Personalausstattung in der Justiz gibt. Das betrifft sowohl den Justizvollzugsdienst als auch den allgemeinen Justizdienst. Der Grund dafür liegt in der Vergangenheit, als es immer wieder Sparrunden in diesem Bereich gab. Erst in den letzten 7 bis 8 Jahren hat es hier markante Fortschritte gegeben. Es wird Sie nicht wundern, dass man als SSWer ganz froh ist, dass große Teile dieser Zeit in die Zeit fielen, als der SSW für die Justiz Verantwortung getragen hat. Es gab markant mehr Stellen – auch im Justizvollzugsbereich – und das neue Gesundheitsmanagement hat einiges zur Entspannung der Situation beigetragen. Es ist gut, dass dieser Weg auch unter der jetzigen Regierung weitergeführt wird.
Und trotzdem stehen wir immer noch vor der Herausforderung, dass das Personal hinten und vorne nicht reicht. Im Justizvollzug haben wir einen Personal-Auslastungsgrad von knapp über 90%. Das heißt, rund 10% des Personals fehlt immer noch. Insbesondere im wirklich belastenden und manchmal auch gefährlichen Vollzugsdienst fehlen Stellen. Hier müssen wir schnell handeln und möglichst schnell diese Stellen schaffen. Bei knapp 80 bis 90 fehlenden Stellen im gesamten Justizbereich lägen die Personalkosten schätzungsweise bei 4 bis 4,5 Millionen Euro jährlich. Von den Finanzen her sicherlich eine Summe, die aufzubringen wäre.
Wir haben ja in der Vergangenheit in den Haushaltsberatungen immer wieder beantragt, dass die Stellen im Justizbereich, die künftig wegfallen sollen, in bleibende Stellen umgewandelt werden. Die Aufgaben, die wegfallen, schaffen ja die Möglichkeit, diese Stellen dann für die Erfüllung der bestehenden Aufgaben zu nutzen. In den letzten Jahren ist uns die Landesregierung immer mit jeweils einem Jahr Verzögerung gefolgt, das heißt, wir haben es in den Haushaltsberatungen beantragt und im darauffolgenden Jahr ist uns die Regierung gefolgt. So können wir natürlich gerne weitermachen, aber wir hätten auch nichts dagegen, wenn die Regierung die Stellen auch gleich nutzt. Hauptsache, die neuen Stellen kommen an.
Das gilt im Übrigen auch für den allgemeinen Justizdienst an den Gerichten. Wenn wir wollen, dass der Rechtsstaat in der Bevölkerung anerkannt ist, dann müssen wir dafür Sorge tragen, dass es zu schellen Leistungen und Urteilen kommt. Dafür braucht man einerseits mehr Personal, aber manchmal reicht es 2
auch schon, wenn man die Aufgaben besser verteilt. Deshalb sind wir froh, dass unsere Initiativen, die Stellung der Rechtspfleger zu verbessern, Früchte getragen hat. Dabei geht es nicht nur um die Rechtspfleger an sich, sondern auch um die Entlastung der Richter an unseren Gerichten. Es kann nicht sein, dass bei Handelsregistereinträgen manchmal die Rechtspfleger zuständig sind und manchmal die Richter. Das kann man vereinheitlichen und das ist ja auch aufgrund unser Initiative geschehen. Wir könnten uns noch viel mehr dieser Maßnahmen vorstellen. So könnte man zum Beispiel auch sämtliche Erbschaftssachen durch Rechtspfleger erledigen lassen. Auch das würde Richter massiv entlasten und damit andere Verfahren beschleunigen. In dem Antrag, den wir heute beschließen werden, ist deshalb auch vorgesehen, dass die Landesregierung überprüft, welche weiteren Maßnahmen auf die Rechtspfleger übertragen werden können und wieviel Personal dann dort nötig ist. Wir haben ja die Ausbildungsgänge für Rechtspfleger ausgeweitet und wir werden in Zukunft mehr Rechtspfleger haben. Schön wäre es, wenn wir einmal so weit kommen, wie andere Bundesländer schon gekommen sind. Dann hätten wir nicht nur die Richter noch mehr entlastet, sondern vor allem auch den Beruf des Rechtspflegers in Schleswig-Holstein attraktiver gemacht. Deshalb sehen wir dem Bericht, der ja nun im nächsten Jahr hierzu erstellt werden soll, mit Spannung entgegen und hoffen, dass da dann noch mehr passiert.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/