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20.02.20
16:38 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Brandschutz in Garagen und Parkhäusern

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 24 – Für effektiven Brandschutz in Garagen Pressesprecherin und Parkhäusern Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Andreas Tietze: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 061.20 / 20.02.2020

Und täglich grüßt das Murmeltier
Liebe Kolleg*innen,
welche Antriebe von Autos dürfen in eine Garage? Dieselbe Diskussion gab es schon in den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts bezüglich der Autos mit Gasantrieb. Schon damals stellte sich in zahlreichen Tests heraus, dass sie in einigen Aspekten so- gar sicherer sind als Benzintanks. Denn erstens, Benzintank sind ja recht offen und las- sen ständig Benzindämpfe ab. Zweitens, Benzintanks sind nie ganz voll und enthalten immer Sauerstoff, im Gegensatz zu Gastanks, die nur das jeweilige Gas enthalten und somit keinen Sauerstoff. Und drittens, CNG, also Erdgas, ist leichter als Luft ist und ver- flüchtigt sich. Wasserstoff verflüchtigt sich noch schneller, weil er nur ein Siebtel der Dichte hat.
Unabhängig davon geht inzwischen die größere Wärme- und Rauchlast von den im Fahrzeug verbauten Kunststoffen und anderen Komponenten als dem Tank und dessen Inhalt aus. Dieses stellte der „Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahren- schutz der deutschen Feuerwehren“ fest. Zudem stellte er fest: „Zertifizierte Ladeein- richtungen auf Einstellplätzen in Garagen können aus heutiger Sicht auch in Tiefgara- gen als notwendige Bestandteile des Betriebs und Abstellen von Fahrzeugen akzeptiert werden.“
Alle KFZ, unabhängig von der Antriebsart, erfüllen für ihre Zulassung im Verkehr – und das schließt den ruhenden Verkehr, sprich das Parken, mit ein - die europäischen be- ziehungsweise nationalen Sicherheitsregularien auf hohem Niveau. Besondere Anfor- derungen im Baurecht bedarf es darüber hinaus nicht. Darin sind sich die Feuerwehren, das Ministerium, das Gremium der Bauministerkonferenz, die Literatur und die For- schung einig.
Natürlich entwickelt sich der Stand von Wissenschaft und Forschung weiter. Daher ha- Seite 1 von 2 ben unsere dafür verantwortlichen Stellen auch ein wachsames Auge darauf. Sie wer- den sich dann zusammen mit den Ländern für eine Weiterentwicklung sorgen, wenn sich dieser Bedarf überhaupt ergeben sollte. Wie gesagt: Wenn.
Mein Fazit: Fachlich zielt der Ansatz der AfD, wie nicht zum ersten Mal, völlig daneben und hilft praktisch weder den Feuerwehren, noch den Garagenbesitzer*innen und erst recht nicht den Autofahrer*innen. Politisch geht es Ihnen auch nicht um die Unterstüt- zung der Feuerwehren sondern ausschließlich um eine Stigmatisierung, quasi eine Brandmarkung, der von Ihnen abgelehnten Elektromobilität. Egal ob mit Akku oder Wasserstoff.
Meine Damen und Herren, und täglich grüßt das Murmeltier. Wieder einmal wird ver- sucht, Elektromobilität zu diskreditieren. Was denen schon im Juni letzten Jahres hier im Hause nicht gelang, wird Ihnen auch dieses Mal nicht gelingen. Wir lehnen Ihren An- trag daher ab.
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