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20.02.20
15:59 Uhr
B 90/Grüne

Korrektur: Marret Bohn zur Zahlung von Krankengeld

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 19 – Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld Pressesprecherin bei Erkrankung des Kinders anheben Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Marret Bohn: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 066.20 / 20.02.2020


Unser Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Die Alleinernährer-Ehe gehört in die Vergan- genheit. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Müttern hat erfreulicher Weise zuge- nommen. Wir Grüne wollen, dass Frauen auch materiell auf eigenen Beinen stehen und selbstständig abgesichert sind.
Wer bleibt in der Familienphase zu Hause? In der Regel die Mütter! Da hat sich nur we- nig verändert. Nur jeder dritte Vater geht überhaupt in Elternzeit – da ist noch Luft nach oben! Zehn Kinderkrankentage pro Kind, pro Elternteil sieht das Sozialgesetzbuch V vor. Zwanzig Tage für Alleinerziehende. Das ist der aktuelle Stand.
All diejenigen, die selbst Kinder haben und berufstätig sind, können bestätigen, dass der Anspruch auf Kinderkrankentage knapp ist. Insbesondere in der Kita- und Krippen- phase wird quasi jeder Infekt mit nach Hause gebracht. Da ist das gesetzliche Limit schnell ausgereizt. Auch ältere Kinder werden krank und das leider auch gravierend. Wenn der Arzt nach §45 SGB den Anspruch auf Kinderkrankengeld bescheinigt, ist damit attestiert, dass das Kind Pflege und Betreuung braucht.
Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, um die Situation für Eltern und Kinder zu entschär- fen. Erstens: Die Altersgrenze. Die wollen wir der Lebensrealität anpassen und erhöhen. Zweitens: Die Dauer: Wir wollen klären, wie oft sie nicht ausreicht und wie lange sie sein sollte. Drittens: Der Versichertenstatus: Wir wollen, dass alle Kinder gut versorgt und betreut
Seite 1 von 2 werden können, wenn sie krank sind. Unabhängig davon, wie ihre Eltern versichert sind. Viertens: Der Aufwand: Wir wollen in den Zeiten der Digitalisierung das Antragsverfah- ren für Arbeitnehmer*innen vereinfachen.
Unser Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unser Ziel ist, dass Schleswig-Holstein das familienfreundlichste Bundesland wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie alle unserem Antrag zustimmen.
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