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19.02.20
17:53 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zu kommunalem Klimaschutz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 15 – Kommunalen Klimaschutz stärken Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der klimaschutzpolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Bernd Voß: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 057.20 / 19.02.2020


Ziele des Klimaschutzes sind nur mit den Gemeinden zu erreichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
2,9 Millionen Menschen leben in Schleswig-Holstein und sind in 1.106 Gemeinden zu Hause. In den Gemeinden findet unser Leben statt. Dafür brauchen wir Energie. Nicht nur in Form von Essen – auch in Form von Strom, Wärme und Antriebskraft für unsere Mobilität. Egal welchen Beschluss wir hier im Landtag für den Klimaschutz treffen: jeder Beschluss wird Auswirkungen auf das Leben in unseren Gemeinden haben. Das Wär- menetz, der Solarpark, die Fahrradstraße, das moderner Wohnquartier, der Arbeits- platz, der näher ran rücken kann, das Dörpsmobil, und der Elektrobus nehmen in den Gemeinden Gestalt an und verändern das Bild der Gemeinden.
Bereits im ersten Paragraphen der Gemeindeordnung zur Selbstverwaltung wird die Verantwortung des Gemeindehandelns gegenüber zukünftigen Generationen erwähnt. Landesrechnungshof und Energiewendebeirat haben erst im abgelaufenen Jahr wieder deutlich gemacht, dass die Gemeinden dabei Koordinierung und Unterstützung benöti- gen.
Viele aktive Bürger*innen, Betriebe und Gemeinden sind bereits auf dem Weg. So gibt es bereits über 100 kommunale Klimaschutzmanager*innen in Schleswig-Holstein. Zahlreiche Bündnisse und Regionen haben sich zusammengetan, Pläne erarbeitet und eigene Aktionen und Maßnahmen auf die Beine gestellt. Die aktuelle Herausforderung im Kommunalen Klimaschutz möchte ich unter drei Aspekten beleuchten: Erstens die Skalierung am Beispiel der Wärmewende, zweitens Personal, und drittens Investitionen.
Die Hälfte des Energieverbrauches ist Wärme, aktuell stammen 86% der Wärmeversor-
Seite 1 von 2 gung in S-H aus fossilen Energiequellen. Das können wir uns schon in wenigen Jahr- zehnten nicht mehr leisten. Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes ha- ben wir uns das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis 2025 von 14 auf 22% zu steigern.
Das benachbarte Dänemark macht mit 60 Prozent Erneuerbaren bei der Wärme vor, das es anders geht. Die Herausforderung, in so kurzer Zeit 3,2 TWh Wärmeenergie in SH entweder einzusparen oder umzustellen, entspricht bildlich der kompletten klima- neutralen Versorgung aller Fernwärmenetze in Schleswig-Holstein oder einer Sanierung von jeder 12. Wohnung auf Passivhausstandard. Um bis 2050 klimaneutral zu sein, müssten mehr als 30 Kommunen pro Jahr es schaffen, komplett auf klimaneutrale Wärmeversorgung umstellen. Ja, stellen Sie sich diese Umstellung – auch für die Ge- meinden – gerne bildlich vor. Das heißt wir müssen von Pilotprojekten zu einer neuen Praxis in der Breite kommen.
Die Bundesförderung über die „Neue Kommunalrichtlinie“ fördert auch Personal für Kli- maschutzaufgaben in den Gemeinden. Viele Orte nutzen diese bereits. In der Praxis sehen wir oft, dass die Kommunalen Klimaschutzmanager*innen vor einer Vielzahl an Aufgaben stehen. Daher möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich dafür werben, auch größer zu denken.
Dass Gemeinden sich zusammenschließen und verwaltungsübergreifende Klima- schutzagenturen einrichten, ist vorbildlich. Nicht nur das Einwerben von Fördermitteln braucht Personal. Gerade für die Umsetzung von Projekten können so mehrere Spezia- list*innen für die jeweiligen Aufgabenbereiche beschäftigt werden. Erst die Umsetzung ist das, was die Gemeinden zukunftsfähig macht und gleichzeitig besonders viel Aus- dauer erfordert.
Wir haben bereits eine Reihe von Förderprogrammen auf den Weg gebracht. Sie sind auch im Antrag erwähnt. Doch angesichts der oben erwähnten Dimension der Heraus- forderung und unseres Standortvorteils bezüglich des Stroms aus den erneuerbaren Energien plädiere ich dafür, die Dimension der Förderprogramme und Investitionsfonds zeitnah der Realität anzupassen. Das ist natürlich nur im Zusammenspiel mit den Ge- meinden möglich. Hier werden die Mittel abgerufen, hier wird umgesetzt.
Zusammenfassend möchte ich festhalten: Lassen Sie uns die Gemeinden jetzt bei dem Aufbau einer zukunftsfähigen Versorgungsinfrastruktur mit aller Kraft unterstützen. Las- sen Sie uns offen bleiben für einen Realitätscheck bei der Dimensionierung bestehen- der und neuer Programme. Ich gehe stark davon aus, dass wir das, was wir jetzt etwa in den Pilotprojekten sehen, in Zukunft auch in vielen hundert weiteren Gemeinden in Schleswig Holstein in lokal angepasster Form diskutieren und umsetzen werden.
Unser Energiewende- und Klimaschutzgesetz benennet zeitnahe Ziele: 2020; 2025. Das ist sichtbare Messlatte und Ansporn, sie auch zu erreichen. Es ist jetzt aber auch an der Zeit, das Gesetz fortzuschreiben und ihm noch mehr Verbindlichkeit hinsichtlich der Herausforderungen in den Kommunen und im Land zu geben.
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