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19.02.20
15:31 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Solidarität mit kurdischen Minderheiten

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 14 – Solidarität mit den kurdischen Minderheiten Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 057.20 / 19.02.2020


Das Thema muss sehr sensibel behandelt werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Minderheitenrechte werden in unserem Land traditionell hoch gehalten. Unser Land hat bei diesem Thema europaweit eine Vorbildfunktion. Zu Recht. Und deswegen ist es für uns Grüne selbstverständlich, dass wir uns mit diesem Antrag des SSW sehr ernsthaft auseinander setzen. Aber wir stimmen nicht in allen Punkten überein.
Wir gehen mit der Forderung d’accord, die Waffenlieferungen an den türkischen Staat einzustellen. Das allseits als völkerrechtswidrig eingeschätzte militärische Agieren der türkischen Regierung im Norden Syriens darf nicht von deutschen Waffen unterstützt werden. Trotz vollmundiger Erklärungen der Bundesregierung zu einem Waffenembar- go wird faktisch immer weiter geliefert. Das ist der falsche Weg.
Kernanliegen des SSW-Antrags ist es jedoch, dass sich die Landesregierung dafür ein- setzt, das Betätigungsverbot der PKK und ihr nahestehender Organisationen aufzuhe- ben.
Der Antrag des SSW ist in diesem Punkt deswegen problematisch, weil er in seiner Überschrift Solidarität mit den kurdischen Minderheiten einfordert, dabei aber im Sub- text die Interessen der kurdischen Minderheit mit denen der PKK gleichsetzt.
Diese Gleichsetzung ist für mich im Kern in Frage zu stellen. Einigkeit dürfte darüber bestehen, dass die PKK in der Vergangenheit auf Grundlage einer marxistisch- leninistischen Ideologie gegenüber türkischen Sicherheitskräften, gegenüber Zivilperso- nen, aber auch Abweichler*innen in den eigenen Reihen Terror ausgeübt hat.
Damit hat sie den berechtigten Anliegen der kurdischen Minderheit aus meiner Sicht nicht genützt, sondern geschadet. Seite 1 von 2 Es ist aber auch festzustellen, dass die PKK und die ihr zugerechneten Mitgliederverei- ne seit einigen Jahren bemüht sind, sowohl in der Türkei als auch in Deutschland einen moderaten Kurs zu fahren. Wir haben bei anderen militant-gewalttätigen Minderheiten- organisationen in Europa gesehen, dass ein solcher Deradikalisierungsprozess durch- aus gelingen kann. Ich verweise auf die Entwicklungen bei der baskischen ETA und bei der irischen IRA. Wenn im Zuge des Verbots auch kulturelle Einrichtungen ins Visier ge- raten und jede politische Betätigung für die Befreiung der Kurd*innen zugleich unter dem Damoklesschwert des in dieser Frage überaus harschen Strafrechts steht, wird je- denfalls wenig getan, um den Deradikalisierungsprozess zu unterstützen. Zuletzt hatte das Oberste Belgische Gericht die Frage Befreiungsbewegung oder Terrororganisation zugunsten der PKK beantwortet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist hinzugekommen: Im Kampf gegen den IS haben sich die PKK und ihre Ablegerorganisationen als mutige und schlagkräftige Partner der USA und Europas bewährt. Sowohl die irakischen Peschmerga, als auch die PYD in Syrien wurden von der Bundesrepublik mit tausenden Milan-Lenkraketen, mit Panzerfäusten, G 36-Gewehren und gepanzerten Fahrzeugen vom Typ Dingo aufgerüstet. Unverges- sen ist der Einsatz der Peschmerga zur Rettung von 35.000 Jezid*innen im Jahr 2014 vor einem drohenden Genozid durch den IS im Sindschar-Gebirge. Rückkehrer*innen, die in dem dortigen Konflikt noch mit deutschen Waffen schossen, müssen sich nach Rückkehr wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verantworten.
Es passt einfach nicht zusammen, dass die Bundesrepublik die PKK in Deutschland als terroristische Organisation deklariert und gleichzeitig die PKK-verbundenen Truppen im Ausland mit Waffen aufrüstet, weil sie dort dieselben militärischen Ziele verfolgen.
Aber Vorsicht an der Bahnsteigkante: Menschenrechtsorganisationen wie amnesty in- ternational berichten, dass die erwähnten Waffen von kurdischen Kräften auch gegen rivalisierende Minderheitengruppen eingesetzt werden. Die grauenhaften Entwicklungen in den Grenzregionen zwischen der Türkei, Syriens und dem Irak zeigen ein kaum ent- wirrbares Interessengeflecht zwischen den Akteuren. Klare Eindeutigkeit in der Frage, wer ist dort Täter, wer ist Opfer, ist - abgesehen von der Rolle des IS – auf diesem Schlachtfeld eben keineswegs so einfach auszumachen, wie es der Antrag des SSW suggeriert.
Einig sind wir uns sicher darin, dass das Thema sehr sensibel behandelt werden muss. Denn das letzte, was wir mit unserer Befassung im Landtag bewirken wollen ist, dass sich die türkisch- und kurdischstämmige Community in unserem Land zusätzlich ent- fremden und entzweien. Wir Grünen wollen uns daher im Ausschuss näher mit dem An- trag befassen und plädieren für Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.
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