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19.02.20
14:56 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Diskriminierung ist kein Rand- sondern ein Alltagsproblem

Presseinformation Kiel, den 19.02.2020
Es gilt das gesprochene Wort

Flemming Meyer TOP 33 Tätigkeitsbericht 2017 und 2018 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein Drs. 18/1831
„Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle bleibt leider unverzichtbar“
Erst einmal möchte ich mich bei Samiah El Samadoni und ihrem Team für die engagierte Arbeit und den vorliegenden Bericht bedanken. Leider wird hier sehr schnell klar, dass der Einsatz gegen Diskriminierung wichtiger ist als je zuvor. Die Zahl der Eingaben steigt. Und gleichzeitig verfestigt sich der Eindruck, dass wir viele Arten der Diskriminierung nicht effektiv verhindern können. Jedes Jahr drehen sich Bericht und Diskussion in Land und Bund um sehr ähnliche Themen. Und jedes Jahr stellen wir fest, dass es an wirkungsvollen Mechanismen fehlt, um ausgrenzendes, diskriminierendes Verhalten zu unterbinden.
Als Vertreter einer Minderheitenpartei ist mir Diskriminierung in ihren verschiedenen Ausprägungen nicht fremd. Wer Teil einer Minderheit ist, weiß, dass Benachteiligung und Ausgrenzung meistens schleichend und vermeintlich harmlos beginnt. Aber auch wenn es oft Minderheiten sind, die diskriminiert werden, stehen dadurch letztlich viele Menschen vor handfesten Problemen. Deshalb ist es so wichtig, dass sich unsere Antidiskriminierungsstelle um diese Dinge kümmert. Und deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass in den Bericht auch Themen der anderen Landesbeauftragten einfließen.
Wir sollten uns nichts vormachen: Diskriminierung ist kein Rand- sondern ein Alltagsproblem. Auch in den Berichtsjahren 2017 und 2018 wurden Menschen hier bei uns im Land aufgrund eines im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Merkmals diskriminiert. Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion oder Weltanschauung sind bis heute Ursachen für Ausgrenzung und Benachteiligung. Das verurteilen wir aufs schärfste! Und allen sollte klar sein, dass es nicht reicht, nur darüber zu reden. Wir müssen diesem Problem entschlossen entgegentreten und den Betroffenen helfen.
Natürlich haben wir es mit einem dicken Brett zu tun. Aber nicht zuletzt dieser Bericht zeigt doch, wie wir die Rechte Betroffener stärken können. Nehmen wir zum Beispiel die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt. Seit Jahren können wir beobachten, wie schwächere Gruppen, zum Beispiel Obdachlose oder Geflüchtete, klar benachteiligt werden. Für uns steht fest, dass auch diese Menschen Anspruch auf angemessenen Wohnraum haben. Deshalb müssen die Kommunen gemeinsam mit dem Land daran arbeiten, diesen Menschen zu helfen. Und der im Bericht angeregte Landes-Fonds wäre ein konkreter Anreiz, um diesen Wohnraum zu schaffen oder ihn diesen Gruppen zur Verfügung zu stellen. Wir haben regelmäßig Haushaltsanträge in diesem Sinn gestellt - und das werden wir auch weiter tun.
Diskriminierung ist kein individuelles Problem, das jeder oder jede Betroffene für sich lösen kann. Diskriminierung ist ein gesellschaftliches Problem, das nicht zuletzt auf gesetzlichem Weg angegangen werden muss. Und auch gesetzliche Änderungsbedarfe werden im Bericht aufgezeigt: Zum einen wird durch die Beratungsarbeit auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes deutlich, dass der Katalog an Merkmalen ergänzt werden sollte. Als Beispiele werden Sprache, sozialer Status und das Merkmal chronische Erkrankung aufgeführt.
Zum anderen muss sich Berlin endlich um die Themen Verbandsklagerecht und Prozessstandschaft kümmern. Das AGG muss dringend um diese Möglichkeiten ergänzt werden. Denn nach derzeitiger Rechtslage dürfen Antidiskriminierungsverbände die Interessen benachteiligter Personen nur dadurch wahrnehmen, dass sie sie als Beistand in gerichtlichen Verhandlungen begleiten. Durch eine Prozessstandschaft erhält ein Verband dagegen die Möglichkeit, das Recht einer diskriminierten Person im eigenen Namen geltend zu machen. Und durch ein Verbandsklagerecht könnten Verbände sogar unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot feststellen lassen. Das stärkt dann auch das Antidiskriminierungsrecht insgesamt.
Diese gesetzlichen Änderungen sind vor allem aus Sicht der Betroffenen sehr wichtig. Denn viele Opfer von Diskriminierung verfügen nicht über umfangreiches rechtliches Wissen. Gleichzeitig wünschen sie sich aber, dass endlich etwas passiert, so dass in Zukunft niemand mehr das Gleiche erleiden muss. Und durch erweiterte Rechte für entsprechende Verbände können wir diesem Wunsch zumindest etwas besser nachkommen. Hier sollten wir nicht noch mehr Zeit verlieren.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/