Landesbeauftragter: Regelungen zur Barrierefreiheit des Medienstaatsvertrags nachbessern
Gleichberechtigten Zugang zu Informationen ermöglichen – Regelungen zur Barrierefreiheit des Medienstaatsvertrags nachbessernErklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und LändernJanuar 2020Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern fordern, die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit des vorliegenden Medienstaatsvertrags nachzubessern. Sendungen mit Untertiteln, Videos mit Bildbeschreibung (Audiodeskription), Notfallinformationen mit Gebärdensprachübersetzung oder barrierefrei nutzbare Streamingdienste machen für Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Information und Kultur in den unterschiedlichen Medien möglich. Trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren gibt es weiterhin erhebliche Lücken bei den barrierefreien Angeboten der Rundfunk- und Medienanbieter. Besonders bei den privaten Anbietern gibt es einen eklatanten Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote.Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die im Jahr 2018 geänderte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU Richtlinien 2010/13 und 2018/1808) werden die Rechte der Menschen mit Behinderungen für eine barrierefreie Zugänglichkeit von Rundfunk- und Medienangeboten gestärkt. Danach ist die Zugänglichkeit von Medienangeboten stetig und schrittweise sowie ohne unangemessene Verzögerung zu verbessern. Berichterstattung und Aktionspläne zu diesen Maßnahmen, eine leicht erreichbare Online-Anlaufstelle sowie Notfallinformationen zu Naturkatastrophen in zugänglicher Form sind Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/1808, die von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind.Der Medienstaatsvertrag, der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2019 beschlossen wurde und von den Länderparlamenten verabschiedet werden soll, kommt diesen Verpflichtungen nach unserer Auffassung nur unzureichend nach. Neben der Aufforderung zu weiterem Engagement zum Ausbau barrierefreier Angebote wird nur die dreijährige Berichtspflicht geregelt.Als Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern fordern wir Nachbesserungen der im Medienstaatsvertrag für Rundfunkanstalten und Telemedienanbieter enthaltenen Regelungen zur Barrierefreiheit: Die stärkere Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Angebote der Rundfunkanstalten und Telemedienanbieter. Die Erarbeitung von Aktionsplänen mit verbindlichen Zielen und Fristen für die Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen. Eine Regelung zur Einrichtung einer leicht zugänglichen und öffentlich verfügbaren Online-Anlaufstelle für Beschwerden zur Barrierefreiheit. Die Sicherstellung von barrierefreien Notfallinformationen in audiovisuellen Medien.Damit schließen wir uns der Kritik des Deutschen Behindertenrats, des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands und des Deutschen Gehörlosenbundes an. Wir fordern die aktive und frühzeitige Beteiligung der Beauftragten und der Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern beim Medienstaatsvertrag und im weiteren Prozess der Umsetzung barrierefreier Medienangebote.