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23.01.20
10:21 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 19: Tierschutz: Unsere Tierheime benötigen schnelle und unbürokratische Hilfe

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. Januar 2020
Stefan Weber: Tierschutz: Unsere Tierheime benötigen schnelle und unbürokratische Hilfe TOP 19: Tierheimen effizient helfen (Drs. 19/1916)
„Ich habe mir einmal die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Tierschutzes vom 17. Juli 2019, V 244 durchgelesen. In der Tat sind das für Nichtfachleute bzw. ehrenamtlich Tätige in den Tierheimen sehr umfangreiche Anforderungen. So heißt es z. B. zu den Nachweispflichten unter Nummer 7.3: „In den Belegen über Eigenleistungen sind u.a. anzugeben, Ort, Art und Tag der einzelnen Arbeiten; Namen und geleistete Stunden der beschäftigten Arbeitskräfte sowie die Höhe der Entlohnung.“ Oder die Frage im Antragsformular zur Finanzierung unter Nummer 3.7: Weshalb ist die Durchführung des Vorhabens ohne die Gewährung einer Zuwendung nicht möglich? Aus welchen Gründen wurde von einer Antragstellung bei anderen Stellen oder von einer Kreditaufnahme abgesehen? Dies und vieles mehr wird abgefragt und soll auch noch ausgeführt werden. Hier frage ich mich wirklich, was diese Fragen sollen. Die Beispiele zeigen: Die Antragsmodalitäten für die Beantragung von Mitteln müssen dringend vereinfacht werden. Es geht nicht an, dass nur ein Bruchteil der Mittel bei den Tierheimen ankommt, weil bürokratische Hürden die Mittelvergabe hemmen. Dies zeigen auch die Antworten auf die kleinen Anfragen von Herr Harms (DS:19/1897) und Frau Krämer (DS:19/1906). Die Landesregierung will die Vereinfachung der Förderrichtlinie prüfen und das in Abstimmung mit den Akteuren. Das ist ein guter erster Schritt, aber lieber Minister Albrecht, prüfen alleine hilft nicht! Auch die 28 Tage-Frist ist nicht mehr zeitgemäß. Die Kommunen bezahlen nur die ersten 28 Tage für die Unterbringung der Tiere. Das ist absolut nicht ausreichend, denn die Tiere bleiben heute oftmals eine viel längere Zeit in den Tierheimen. Ein Grund ist u.a., dass immer mehr alte und kranke Tiere aufgenommen werden, die medikamentös versorgt werden müssen und deren Weitervermittlung schwierig ist. Hier brauchen wir Lösungen, die für Tier und Tierheim richtig sind. Die Kommunen in Schleswig-Holstein wissen, was sie an den Tierheimen haben. Der Vorschlag der Kollegin Krämer, diese Frist auf 90 Tage auszudehnen, wie sie in ihrer KA nachfragt, können wir ja mal diskutieren. Zu der Antwort der Landesregierung nur so viel: Ja, die Träger, überwiegend ehrenamtlich geführt, sollen mit den Kommunen verhandeln, aber ist das immer auf Augenhöhe? Dies ist vor allem wichtig im Zusammenhang mit der zunehmenden Problematik von Fällen der Tiersammelwut in Schleswig- Holstein, auch „Animal Hoarding“ genannt. Rund 160 Tiere, um nur ein Beispiel zu nennen, wurden vor einem Jahr nach der Zwangsräumung einer Drei-Zimmer-Wohnung in Kiel-Gaarden herausgeholt. Für einige Tiere kam die Hilfe leider zu spät. Nach Aussagen der stellvertretenden Vorsitzenden des Landestierschutzbundes Schleswig- Holstein, Susanne Tolkmitt, nimmt vor allem die Zahl der besonders schweren Fälle von Animal Hording zu. Das belastet die Tierheime in ganz Schleswig-Holstein erheblich. Die Tiere sind sehr pflegebedürftig und belasten die Tierheime mit hohen Tierarztkosten. Die Zustände in den meisten Wohnungen der Sammler sind erschreckend, Kot und Urin auf dem Boden gehören noch zu den leichten Fällen. Oft liegen tote Tiere auch wochenlang am Boden und verwesen. Es mangelt an Futter, Wasser, Pflege und tierärztlicher Betreuung. Und auch der psychisch kranke Mensch verwahrlost meist mit. Und die Tiere können sich nicht wehren, sie können nicht einfach zum nächsten Tierheim gehen und um Hilfe bitten. Klingt zynisch, aber so ist die Lebenssituation dieser armen,


1 wehrlosen Geschöpfe. Das Elend der Tiere, die bei einem Tiersammler leben, ist unbeschreiblich groß. „Animal Hoarding“ bedeutet unfassbares Leid. Wenn es dann gelungen ist, die Tiere aus ihrem Martyrium zu befreien, sind es die Tierheime, die den verwahrlosten und kranken Geschöpfen Hilfe und Schutz bieten. Dafür benötigen die Tierheime schnelle und unbürokratische Hilfe. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank!”



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