Die fortgesetzte Förderung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe ist notwendig und zeigt Anerkennung für ehrenamtliche Unterstützung im Land
Nr. 1 / 7. Januar 2020Die fortgesetzte Förderung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe ist notwendig und zeigt Anerkennung für ehrenamtliche Unterstützung im LandDer schleswig-holsteinische Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Stefan Schmidt, begrüßt die Fortführung der Richtlinien zur Förderung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe.Die Aufnahme geflohener Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der viele Menschen, auch in Schleswig-Holstein, ehrenamtlich mitarbeiten. Dieses Engagement verdiene Wertschätzung, so der Flüchtlingsbeauftragte. Gleichzeitig müsse die gesellschaftlich so wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Unterstützer*innen finanziell angemessen ausgestattet werden, um Wirkung entfalten zu können.„Dass die Landesregierung in ihren Haushaltsverhandlungen für 2020 von dem geplanten Förderungsstopp der notwendigen Koordinierungsstrukturen abgesehen hat, sendet ein Zeichen der Anerkennung an alle Engagierten in diesem Bereich und zeigt, dass die Bedarfe gesehen werden“, sagt Schmidt.