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12.12.19
11:31 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zur KiTa-Reform

Presseinformation

TOP 5 – 2. Lesung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Landtagsfraktion Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Ent- Schleswig-Holstein lastung von Familien und Kommunen. Pressesprecherin Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende der Claudia Jacob Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Eka von Kalben: 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Die Kita-Reform ist keine eierlegende Nr. 426.19 / 12.12.2019
Wollmilchsau

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit der ersten Lesung im September haben wir dutzende Gespräche im Land zur Kita-Reform ge- führt. Außerdem hatten wir hier im Plenarsaal eine zweitägige mündliche Anhörung. Viele Fachleute und Betroffene haben sich eingebracht und uns durch ihre Expertise und Erfahrung unterstützt, den Gesetzesentwurf zu verbessern.
Einiges davon haben wir in unseren Anträgen zum Gesetz übernommen, anderes wird Teil der Ver- ordnung werden und wieder anderes im Rahmen der Evaluation erneut überprüft. Es gab aber auch Wünsche, die sich widersprochen haben. Zum Beispiel die Tatsache, dass die Einrichtungen sich mehr Schließtage wünschen und die Eltern das Gegenteil. Hier mussten wir Kompromisse finden.
Die Kita-Reform ist keine eierlegende Wollmilchsau. Bestätigt hat sich, dass wenn man von durch- schnittlichen Ausgangswerten ausgeht, nicht alle Eltern, nicht alle Kommunen und nicht alle Erzie- hende von der Reform profitieren. Das liegt in der Natur der Sache, wenn man von durchschnittli- chen Werten ausgeht. Um das zu verhindern, hätten wir den niedrigsten Elternbeitrag – wie z.B. in Kiel – nehmen müssen. Wir hätten gleichzeitig die höchste Qualität – wie z.B. in Flensburg – zum Maßstab nehmen müssen. Und dann hätten wir auch noch eine Kommune als Ausgangspunkt be- stimmen müssen, die im Bereich Kita besonders sparsam war. Sehr leicht gesagt, aber unmöglich umsetzbar. Denn das hätte mindestens doppelt so viel Geld aus dem Landeshaushalt erfordert – Geld das schlicht und ergreifend nicht da ist. Kann man fordern, dann muss man aber auch sagen, wo das Geld an anderer Stelle stattdessen eingespart werden soll.
Und ja: frühkindliche Bildung ist entscheidend für die Zukunft. Für die Zukunft unserer Kinder und deren Startchancen. Aber auch für die Zukunft unserer Wirtschaft, die Fachkräfte braucht und der deshalb die Vereinbarkeit von Familie und Beruf so wichtig sein muss und ist. Übrigens auch re- gelmäßig ein wichtiger Punkt wenn wir mit dem Unternehmerverband über die Notwendigkeit von Steuern diskutieren. Und deshalb hätte man noch viel mehr Geld in die Reform stecken können.
Aber Fakt ist: es gibt die Schuldenbremse und unsere Ausgaben müssen auch in Zukunft zu steuern sein. Finde ich. Seite 1 von 3 Nun also liegt das Gesetz zur Abstimmung vor, mit welchem wir bis 2022 insgesamt 481 Millionen Euro investieren: • Mehr Qualität in Höhe von € 210 Mio. • Elternentlastung in Höhe von € 136 Mio. • Entlastung von Kommunen in Höhe von € 135 Mio. Hinzu kommen noch die Bundesmittel mit 191 Millionen Euro.
Viele Impulse von außen konnten wir im Rahmen unserer Änderungsanträge einarbeiten und haben damit das Gesetz in den folgenden Bereichen verbessern können. Bei den • Verfügungszeiten • Leitungsfreistellungen • Naturkindergärten • Kita-Datenbank • Schließzeiten • Kindertagespflege
Damit haben wir auch einen Teil der Forderungen der GEW, die mir – inklusive 6000 Unterschriften – überreicht wurden, aufgenommen. Wenn auch bei weitem nicht alle. Die Beschäftigten müssen bei der Evaluation dringend ausreichend Gehör finden.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, auf den wir bei der Debatte um das Gesetz immer wieder gestoßen sind: Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit – und manchmal zwischen Ge- setzeslage und gelebter Praxis. Zum einen bei dem Thema Naturkindergärten. Zum anderen in der Kindertagespflege.
Zur Kinderbetreuung in der Natur gibt es viele sehr praktikable Lösungen, die aber nicht immer mit dem übereinstimmen, was die Vorgaben für eine Naturkita sind. Eine Naturkita soll grundsätzlich nur im Freien stattfinden. Gleichzeitig schreibt aber die Heimaufsicht vor, dass es für die Einnahme des Mittagessens eine Notunterkunft geben muss. Und an mancher Stelle stehen Bauwagen, die nicht nur als Abstellkammern verwendet werden, obwohl nur das zulässig wäre. Manchmal konnten wir nachhelfen. So haben wir uns beispielsweise für ein Mindesteintrittsalter von 20 Monaten geeinigt. Denn dann können die Kinder bereits laufen, was in einer Naturkita höchst sinnvoll ist. An anderer Stelle wird sich zeigen, ob im Gesetz wirklich alles so geregelt ist, dass keine Kita in der Natur ihr Angebot einschränken muss. Denn das wollen wir nicht.
Das zweite Beispiel ist die Kindertagespflege. Schon jetzt gibt es Zusammenschlüsse – wie zum Beispiel in Lübeck –, die es zwar laut altem Gesetz eigentlich nicht geben sollte, die sich aber in der Praxis seit vielen Jahren bewährt haben. Das Konzept der Tageseltern, wie es anfänglich hieß, fußte auf der Idee, dass man zusätzlich zu den eigenen, Kindern anderer Eltern mitbetreut. Familiär eben. Heute ist es für viele Frauen und Männer ein Berufsfeld mit Berufung. Daraus ergeben sich aber auch Konflikte: • Bezüglich der Qualifizierung und der Bezahlung im Verhältnis zu Fachkräften • Bezüglich der Frage, ob ein Elterndeckel für Selbständige gelten kann • Bezüglich des Wunsches nach ganzjährlicher Absicherung…
Wir haben der Kindertagespflege im Gesetz einen abgesicherten Mindeststandard eingeräumt und das ist gut so. Denn die Kindertagespflege spielt eine wichtige Rolle, um wenigstens Ansatzweise den Bedarf an Kinderbetreuung zu decken. Vor allem im U3 Bereich werden eine nicht unerhebliche Anzahl von Kindern durch Kindertagespflegepersonen betreut. 2017 waren es 7672 Kinder, davon 76% unter drei Jahren. Und gerade diejenigen Kinder, die es besonders schwer in Gruppen haben, finden bei den Tagesel- tern eine familienähnliche Atmosphäre. Es ist also wichtig, dass wir beim Thema Kita auch die Kin- dertagespflege mitdenken.
Aber trotz neuem Kita-Gesetz bleibt noch einiges zu tun – das will ich nicht verschweigen: - Wir müssen für mehr und bessere Inklusion sorgen und zwar auch in Verbindung mit der
2 Eingliederungshilfe und dem Beteiligungsgesetz. - Wir müssen die Sprachförderung überprüfen. - Der Kita-Ausbau muss weiter gefördert werden. - Der Fachkräftemangel ist ein großes Thema, dass wir mit der praxisintegrierten Ausbildung und dem Quereinstieg bereits angehen. - Und auch die Schulkindbetreuung wird sich perspektivisch verändern müssen
Und dann haben wir natürlich eine Vision für die Zukunft: • Wie auch in anderen Bundesländern, wollen wir perspektivisch die Beitragsfreiheit ermögli- chen. • Wir wollen, dass jedes Kind nach den eigenen Bedürfnissen erhält, was es braucht. • Und wir wollen, dass Erzieherinnen und Tagespflegepersonen so entlastet werden, dass sie mit Freude und Perspektive ihrer Arbeit nachgehen können. Das Kita-Gesetz liegt nun auf dem Tisch. Damit haben wir den Weg zum familienfreundlichsten Bundesland eingeschlagen, aber zur Wahrheit gehört auch: Es liegt noch ein weiter Weg vor uns. Vielen Dank. ***



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