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12.12.19
11:11 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts zu

Nr. 41 / 12. Dezember 2019

Die Bürgerbeauftragte informiert: Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts zu
In seiner Sitzung am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat 30 Gesetzen aus dem Bundestag zu, darunter auch dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Die Reform kann nun wie geplant kommen.
Die wichtigsten Eckpunkte der Reform sind eine Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlungen, die Einführung einer Einmalzahlung sowie die Aufnahme von Opfern psychischer Gewalt. Zudem werden frühzeitige niedrigschwellige Angebote in einem neuen erleichterten Verfahren der sog. „Schnellen Hilfen“ in Form von Traumaambulanzen und einem gezielten Fallmanagement zur Unterstützung bei der Realisierung von Ansprüchen eingeführt.
Rückwirkend zum 1. Juli 2018 sollen unter anderem die Waisenrenten für Berechtigte nach dem BVG und dem OEG und das Bestattungsgeld erhöht werden. Darüber hinaus soll rückwirkend die Übernahme von Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Opfer von Gewalttaten gleichgestellt werden. In einem zweiten Schritt soll sich ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes bereits die örtliche Zuständigkeit ändern - zuständig für die Leistungserbringung ist dann das Land, in dem die berechtigte Person ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zum 1. Januar 2021 treten unter anderem die Vorschriften zu den Traumaambulanzen in Kraft und die weiteren Regelungen dann zum 1. Januar 2024.
Allerdings hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2024 gegebenenfalls Änderungen des Gesetzes bei den Bestimmungen der Krankenbehandlung und Pflege vorzunehmen. Der Gesetzesentwurf sieht insoweit bei der Erbringung von Sachleistungen in der Krankenbehandlung ein nach Ansicht des Bundesrates zu kompliziertes, miteinander verschränktes Leistungssystem mit unterschiedlichen Zuständigkeiten vor. Für ein höheres Qualitätsniveau sei die Leistungserbringung aus einer Hand durch die Unfallversicherungsträger sinnvoller, wobei im neuen SGB XIV Sonderansprüche als ergänzende Leistungen geschaffen werden sollen.
„Sehr zu bedauern ist, dass auf die besonderen Belange von Opfern sexualisierter Gewalt nicht hinreichend eingegangen wurde“, so die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni. Der 2

Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme im September noch darauf hingewiesen, dass sich in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen besondere Anforderungen an das Verfahren ergeben, da unter anderem genaue Beschreibungen des Tatvorgangs, der Tatzeit und des Tatorts oftmals nicht möglich seien. Aufgrund der Gefahr von Retraumatisierungen sollten Betroffene zudem nach Ansicht des Bundesrates ihre Erlebnisse nicht mehrfach schildern müssen. Der Bundestrat hatte daher in seiner Stellungnahme um Prüfung gebeten, wie durch gesetzliche Regelungen besser sichergestellt werden könne, dass die Anforderungen an Nachweise auch in diesen Fällen erfüllbar bleiben. Eine Anpassung der Vorschriften zu den Beweiserleichterungen ist jedoch trotz der Anmerkung des Bundesrates leider ausgeblieben. „Ich hoffe, dass im Rahmen der jetzt schon absehbaren Anpassung des Gesetzes vor dem 1. Januar 2024 auch dieser Punkt erneut aufgegriffen wird“, so El Samadoni.