Dr. Frank Brodehl: Am Ende wird es ein gesetzliches Verschleierungsverbot geben – wie von der AfD längst beantragt
PRESSEMITTEILUNGDr. Frank Brodehl anlässlich der morgigen Anhörung zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für ein Vollverschleierungsverbot an Hochschulen in Schleswig-Holstein:„Am Ende wird es ein gesetzliches Verschleierungs- verbot geben – wie von der AfD längst beantragt“ Kiel, 4. Dezember 2019 Nachdem die Universität Kiel Anfang des Jahres ein Vollver- schleierungsverbot erlassen und die Politik um eine gesetzliche Grundlage hierfür gebeten hatte, hat die AfD-Fraktion am 21. Februar einen entsprechenden Gesetz- entwurf ins Parlament eingebracht – CDU, GRÜNE, FDP, SPD und SSW lehnten ihn ab. Morgen findet eine Experten-Anhörung zu dem Entwurf statt. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:„Das bereits durchgeführte schriftliche Anhörungsverfahren hat ergeben, dass die Mehr- heit der angehörten Experten ein gesetzliches Verschleierungsverbot für unabdingbar hält. Nur so könnten die Hochschulen Vollverschleierungsverbote für ihren Lehrbetrieb rechtssicher erlassen. Die morgige mündliche Anhörung im Bildungsausschuss wird zu demselben Ergebnis kommen, davon bin ich überzeugt.Warum CDU, GRÜNE und FDP unseren Gesetzentwurf im Februar abgelehnt und die stattdessen ‚zum Thema Gesichtsschleier‘ das größten Anhörungsverfahren in der Geschichte des Schleswig-Holsteinischen Landtags beantragt haben, wird damit überdeutlich: Es ging einzig und allein darum, den Koalitionsfrieden zu wahren. Denn während CDU und FDP sich zwei Tage nach Einbringung unseres Gesetzentwurfs für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot ausgesprochen hatten, votierten die GRÜNEN sogleich dagegen.Ein Anhörungsverfahren nur deshalb anzusetzen, um einen offenen Dissens innerhalb der Koalition am Ende irgendwie gesichtswahrend aufzulösen, ist nicht nur für dieses Parlament unwürdig – es ist vor allem auch ungeeignet. Denn schon jetzt ist absehbar, dass die Anhörung keinerlei Erkenntnisse gebracht hat, die CDU und FDP auf der einen oder die GRÜNEN auf der anderen dazu veranlassen wird, von der eigenen Position abzurücken. Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de Am Ende wird es stattdessen dazu kommen, dass die GRÜNEN ein gesetzliches Verschlei- erungsverbot weiter inhaltlich ablehnen, aber bei der Abstimmung über ein solches nicht dagegen stimmen, sondern sich enthalten werden. Das sie für das Schlucken dieser Kröte im Gegenzug von CDU und FDP Zugeständnisse in einem anderen Politikfeld erhalten werden, liegt auf der Hand – etwa bei den Mindestabständen für Windkraft- räder.In jedem Fall wird es schon bald ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot für Hoch- schulen in Schleswig-Holstein geben, wie von der AfD im Februar bereits beantragt. Und nur darauf kommt es an – im Interesse der betroffenen Hochschulen und der Bürger Schleswig-Holsteins.“Weitere Informationen: • Entwurf der AfD-Fraktion für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot – Pressemitteilung vom 21. Februar 2019: http://www.ltsh.de/presseticker/2019-02/21/20-08-00-3a51/PI-XG73EDpR-afd.pdf • Einladung zur mündlichen Anhörung zum AfD-Entwurf für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Hochschulen in Schleswig-Holstein am 4. Dezember 2019: www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/bildung/einladung/2019/1 9-034_12-19.pdf • Lübecker-Nachrichten-Artikel „Schleierverbot: Jetzt werden Experten befragt“ vom 4. Dezember 2019: https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Schleierverbot-Loest-eine- Anhoerung-die-Blockade-der-Jamaika-Regierung-in-Schleswig-Holstein Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de