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26.11.19
13:04 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte fordert Umsetzung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Nr. 36 / 26. November 2019

Bürgerbeauftragte fordert Umsetzung des Angehörigen- Entlastungsgesetzes
In Kürze wird der Bundesrat über das Angehörigen-Entlastungsgesetz abstimmen, nach dem Angehörige von Sozialhilfebezieher*innen finanziell entlastet werden sollen. „Es wird Zeit, dass die seit langem geforderte Hilfe für Familien von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen endlich umgesetzt wird“, sagte die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, dazu heute (Dienstag) in Kiel.
Vor kurzem stimmte der Bundestag dem Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetz zu. Damit das Gesetz zum neuen Jahr in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats am 28. November 2019. Das Gesetz sieht vor, dass unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbezieher*innen der Sozialhilfe erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen werden. „Durch das Gesetz wird endlich nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine emotionale Unterstützung für betroffene Familien geschaffen“, so El Samadoni. Gerade in Familien mit pflegebedürftigen oder behinderten Angehörigen sei es dringend notwendig, diese Bürde zu nehmen.
Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Es soll ein Budget für Ausbildung verabschiedet werden, mit dem Menschen mit Behinderungen während einer regulären Ausbildung unterstützt werden sollen. Weiterhin soll die unabhängige Teilhabeberatung, die Menschen mit Behinderungen hinsichtlich Rehabilitation und Teilhabe an der Gesellschaft unterstützt, weiterhin staatlich gefördert werden.
„Das Angehörigen-Entlastungsgesetz setzt ein wichtiges Signal an Verwandte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, indem es die Inklusion voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt. Wehmutstropfen ist lediglich, dass von dem Gesetz nur Kinder und Eltern profitieren. Viele Ehepartner*innen haften jedoch weiterhin bis zum Existenzminimum“, betonte die Bürgerbeauftragte.