Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.11.19
18:26 Uhr
Landtag

"Jugend im Landtag" fordert den Klimanotstand für Schleswig-Holstein

Nr. 216 / 24. November 2019

„Jugend im Landtag“ fordert den Klimanotstand für Schleswig-Holstein
Deutschlands Norden soll bis 2035 CO2-neutral werden. Um das zu erreichen, sollen Parlament und Regierung den Klimanotstand ausrufen und gemeinsam mit der Wissenschaft einen verbindlichen Maßnahmenkatalog vorlegen. Das ist eine von 34 Forderungen, die die „Jugend im Landtag“ bei ihrem jährlichen Treffen im Landeshaus formuliert hat. In diesem Jahr standen die Themen Klima und Umwelt im Fokus der Nachwuchspolitiker aus ganz Schleswig-Holstein.
Weitere Forderungen: Aussortierte aber noch genießbare Lebensmittel sollen an gemeinnützige Organisationen gespendet werden, anstatt sie zu vernichten. Auch das „Containern“, der bisher strafbare Griff in die Mülleimer der Supermärkte, soll erlaubt werden. Einwegverpackungen sollen stärker besteuert werden und Supermärkte sollen eine „Kilo-Pauschale“ für den Abfall zahlen, der bei ihnen entsteht. Keine Mehrheit fand hingegen der Antrag, die Teilnahme an den „Fridays for Future“- Demos als Entschuldigungsgrund für das Fehlen in der Schule anzuerkennen.
Um den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern, fordert „Jugend im Landtag“ kostenlose Busse und Bahnen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwilligendienstler und Rentner. Alle ÖPNV- Verbindungen im Lande sollen von 6 bis 22 Uhr „mindestens im Stundentakt“ bedient werden. Die Schulen sollen nachhaltiger arbeiten und regionale Produkte in den Kantinen verwenden. „Jugend im Landtag“ will zudem mehr Alltag im Klassenzimmer: Junge Menschen sollen lernen, wie man Miet- und Kaufverträge abschließt und eine Steuererklärung ausfüllt. Ein „Sozialpraktikum“, etwa im Pflegebereich, soll für alle Schüler Pflicht werden.
Bereits zum 33. Mal trafen sich rund 90 junge Leute für ein Wochenende in Kiel, um gemeinsam ihre Anregungen an die „große“ Politik zu formulieren. Unterstützt wurden sie von Landtagsabgeordneten aller Fraktionen sowie Mitgliedern des Altenparlaments. Das Treffen sei der ideale Ort, „um zu lernen, wie es geht, demokratisch zu streiten“, so Landtagsvizepräsidentin Aminata Touré in ihrer Begrüßung. Die Vorschläge der 16- bis 21-Jährigen werden nun den Landtagsfraktionen, der Landesregierung sowie den schleswig-holsteinischen Bundestags- und EU-Abgeordneten zugeleitet. Deren Stellungnahmen bilden dann die Grundlage für eine Abschlussdiskussion am 6. März. Zur Präsidentin des Jugendparlaments wurde die 19-jährige Studentin Philippa Petersen aus Treia gewählt. Ihre Stellvertreter sind der 20-jährige Auszubildende Özgürcan Baş aus Kiel, die 15-jährige Schülerin Sophia Maria Pott aus Lübeck und der 17-jährige Schüler Thore Schönfeldt, ebenfalls aus Lübeck. 2
Hinweise: Pressefotos der Veranstaltung finden Sie unter http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/presse- fotos/ Das Presseteam von „Jugend im Landtag“ hat die Veranstaltung auf einem eigenen Instagram-Kanal begleitet (@jugendimlandtag_sh)



Beschlüsse
Arbeitskreis 1 „Inneres – Recht – Staatsaufbau“
Verhältnis von Staat und Religionsgesellschaften Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, 1. nach konsensualen Gesprächen mit den Religionsgesellschaften ein Landesgesetz zur Ablösung der auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Ansprüche der Religionsgesellschaften auf Staatsleistungen durch eine einmalige Entschädigungszahlung im Sinne des Artikels 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 zu erlassen, 2. durch ein geeignetes Verfahren die tatsächliche, bundesweite Durchsetzung von Artikel 140 des Grundgesetzes, insbesondere in Verbindung mit Artikel 138 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919, zu fordern.
Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters auf Landes- und Bundesebene Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden dazu aufgefordert, auf Lan- desebene ein verpflichtendes Lobbyregister einzurichten. Gleichzeitig soll sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen, dass die bisher bestehen- den Regeln für die Interessenvertretung im Bundestag in Form desselben Registers weiter ver- schärft werden. Das Register soll wie folgt geregelt werden:  Lobbyist*innen müssen ihre Aktivitäten und Kontakte offenlegen, wenn sie mit Minister*innen, Abgeordneten und deren Mitarbeiter*innen in Verbindung treten.  Lobbyverbände müssen offenlegen, zu welcher Thematik sie sich mit Politiker*innen getroffen haben.  Lobbyist*innen müssen aufzeigen, für welche Verbände sie tätig sind.  Lobbyist*innen müssen zeigen, auf welchem Gesetzestext sie einwirken.  Lobbyverbände müssen offenlegen, wie hoch ihr Budget für Lobbytätigkeit ist.  Das Register soll jederzeit für die Öffentlichkeit ohne Anfallen von Gebühren zugänglich sein.
Maßnahmen zur politischen Bildung für die Parité Es sollen neue Maßnahmen zur politischen Bildung durchgesetzt werden, um Frauen näher an die Politik zu bringen. So soll langfristig die Parité in der Politik gewährleistet werden.
Aufhebung des Tanzverbotes am Karfreitag Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Säkulari- sierung zu gewähren und das Tanzverbot am Karfreitag aufzugeben. Darüber hinaus soll sich die Landesregierung über den Bundesrat dafür einsetzen, dass bundesweit das Tanzverbot aufgeho- ben wird. 3
Gemeinsamer Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für einen gemeinsamen Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union einzusetzen; dabei soll die Bevölkerung in einem offenen Dialog beteiligt werden.
Tag der Befreiung als Anlass für schulische Auseinandersetzung mit der deutschen Ver- gangenheit Der Schleswig-Holsteinischer Landtag wird aufgefordert, am 8. Mai in deutschen Schulen daran zu erinnern, was passiert ist und woran wir uns erinnern sollen, damit wir unsere Vergangenheit nicht vergessen.
Übergabe der Königswiesen an die Stadtverwaltung Schleswig Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Königs- wiesen, die der Stadt Schleswig als Stadtpark fungieren, nicht erst in 10, sondern innerhalb der nächsten 5 Jahre zurück in die Verwaltung der Stadt Schleswig zu geben
Mehr Freiheit für junge Menschen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sor- gen, dass Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende nirgendwo mehr verpflichtet sind, ih- ren Zweitwohnsitz zu versteuern, solange ihr Erstwohnsitz bei ihren Eltern ist. Des Weiteren sollen diese oben genannten Personengruppen nicht mehr verpflichtet sein, dass ihr Erstwohnsitz dort ist, wo sie sich am meisten aufhalten, sollte dies ein Internat oder eine Schule sein.
Abschaffung der Gebühren für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird dazu aufgefordert, ein Gesetz zu beschließen, das Ge- bühren für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene, wie im nachstehen- den erklärt, regelt. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine entsprechende Regelung auf Bundesebene einzusetzen. Gebühren für die Beantwortung von Anfragen nach dem IFG dürfen nur erhoben werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:  Es kommt zu einer Häufung von Anfragen der Person innerhalb eines kurzen Zeitraumes.  Die Gebühren können von der anfragenden Person finanziell getragen werden.  Es entsteht tatsächlich ein erhöhter Verwaltungsaufwand.

Arbeitskreis 2 „Schule – Ausbildung“
Befreiung von der Schulpflicht für ehrenamtlich tätige Jugendliche bei Fortbildungen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sicherzustel- len, dass ehrenamtlich tätige Jugendliche in Schleswig-Holsteins für bis zu zehn Tage von der Schulpflicht befreit werden können, wenn diese stattdessen an einer Fortbildung teilnehmen, unab- hängig vom Besitz der Jugendgruppenleiter-Card (Juleica). Ausgenommen von der Befreiungs- möglichkeit sind Tage, an denen Klausuren stattfinden.
Wissenskultur statt Nachschlagkultur / Grundkompetenzen stärken Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird dazu aufgefordert, die Sicherstellung von Wissenskompetenz bereitzustellen. Es ist essentiell, dass Schülerinnen und Schüler zumindest in der Schule das 1. Lesen, 2. Schreiben, 3. Rechnen 4
lernen und neben den Wissenskompetenzen die Grundkompetenzen des 1. demokratischen, 2. kritisch und selbstreflektierten, 3. mündigen und selbst meinungsbildenden Menschen vermittelt bekommen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler vermehrt in die alltäglichen Abläufe der Schule einge- bunden werden, um demokratisch mitentscheiden zu können und dessen Grundprinzipien zu ver- innerlichen Um diese Kompetenzen zukünftig mehr hervorzuheben, möchten wir im Lehramtsstudium genau diese Aspekte verstärkt einbringen.
Bildung zukunftsfähiger gestalten Der Schleswig-Holsteinische Landtag, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden aufgefordert: 1. Die fortschreitende digitale Lebenswirklichkeit an Schulen ankommen zu lassen, indem 1. eine informationstechnische Grundbildung für jede Schulart in der Sekundarstufe I gewährleis- tet wird und dafür geeignete finanzielle, technische und personelle Mittel bereitgestellt werden, 2. ein digitaler Mindestausstattungsstandard bezüglich Hard- und Software für alle Schulen erar- beitet wird, 3. die Verwendung von digitalen Medien im Unterricht durch verstärktes Vermitteln der dazu er- forderlichen Kompetenzen in Fortbildungen für Lehrkräfte gefördert wird. 2. Berufsorientierung an Schulen nachhaltig wirkend zu gestalten, indem Berufsinformationsver- anstaltungen für Schulen gefördert werden, 3. politischer Bildung u. a. im Fach Wirtschaft/Politik durch mehr Wochenstunden sowie einem früheren Beginn des Unterrichts in früheren Klassenstufen einen höheren Stellenwert zu- kommen zu lassen, 4. die Schulen als Vorbild bezüglich der Ideen der Nachhaltigkeit zu etablieren, indem 1. bei im schulischen Rahmen verbrauchten Produkten besonders auf deren ökologische und so- ziale Verträglichkeit geachtet wird, 2. bei der Auswahl des zur Verfügung stehenden Schulessens regionale Optionen bevorzugt werden, 3. das Konzept der Abfalltrennung an Schulen konsequent eingeführt wird, 4. diesbezügliche Inhalte stärker und interdisziplinärer in den Unterricht eingebunden werden. 5. Den Erwerb der Grundkompetenzen des kritischen und logischen Denkens, der Kommunika- tion, der Kollaboration und der Kreativität stärker in die Bildung in den Schulen einfließen zu lassen als reines Erlernen von Fakten, 6. den Schüler*innen, je nach Begabung und Interesse, insbesondere in der Oberstufe, mehr Wahlmöglichkeiten anzubieten. 7. Mehr auf die Partizipationsmöglichkeiten für Schüler*innen, insbesondere die Chancen der SV-Arbeit, hinzuweisen und den Dialog zwischen den schulübergreifenden Schüler*innenver- tretungen (SSP/KSP/LSP) und den für die Bildung betreffenden Entscheidungen zuständigen Stellen zu schaffen.
Etablierung von Verbraucherbildungsthemen in Schulen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sor- gen, dass das Thema Verbraucherbildung verpflichtend in den schleswig-holsteinischen weiterfüh- rende Schulen behandelt wird. Der Fokus soll auf Vertragsarten, Anträgen, Steuern, Versicherun- gen und dem allgemeinen Umgang mit Geld liegen. Den Schulen ist freigestellt, ob das Thema bei- spielsweise durch ein eigenes Fach, Integration in reguläre Fächer oder über Projektveranstaltun- gen in der Schulzeit rübergebracht wird. 5
Drei Pflichtpraktika während der Schulzeit Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, im Lehrplan alle Schüler dazu zu verpflichten, drei Pflichtpraktika in ihrer Schullaufbahn zu absolvieren. Diese sollten neben dem Betriebspraktikum und dem Wirtschaftspraktikum auch ein Sozialpraktikum in der Sekundarstufe 1 beinhalten.
WiPo-Unterricht verpflichtend ab der 7. Klasse Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird dazu aufgefordert, den WiPo-Unterricht verpflichtend ab der 7. Klasse mit einem Minimum an 2 Stunden pro Woche in den Kontingents- plan mit aufzunehmen. Dabei muss die Vermittlung der Demokratie und Politik im Vordergrund ste- hen.

Arbeitskreis 3 „Soziales – Umwelt“
Nachhaltige Lebensmittelbereitstellung und -verwertung fördern Der Schleswig-Holsteinische Landtag, die Landesregierung und die Bundesregierung werden aufgefordert, 1. sich für eine verpflichtende stärkere Besteuerung von losem Einweg-Verpackungsmaterial (Papier- und Plastiktüten, zum Beispiel an der SB-Theke) einzusetzen, 2. den Bezug von regionalen, saisonalen und nachhaltigen Lebensmitteln durch geeignete Maßnahmen finanziell zu fördern, 3. den Lebensmitteleinzelhandel dazu zu verpflichten, Lebensmittel, die, sollten diese kein unmittelbares gesundheitliches Risiko darstellen, aus dem Handel gezogen werden, auf Wegen zu verwerten, auf denen sie nicht der direkten Entsorgung zugeführt werden (dazu zählen u. a., aber nicht ausschließlich, eine Spende an gemeinnützige Organisationen, eine kostenfreie Bereitstellung, die Weiterverarbeitung zu diversen Produkten), 4. das sogenannte „Containern“ zu legalisieren, 5. eine kg-Pauschale für jeglichen Abfall im Lebensmitteleinzelhandel einzuführen, wobei je nach Masse der Abfälle der Preis steigen soll.
Klimanotstand für ganz Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Klimanotstand in Schleswig-Holstein auszurufen und einen umfassenden, verbindlichen Maßnahmenkatalog mit Wissenschaftler*innen und allen wesentlichen gesellschaftlichen Akteuren bis Ende des Jahres 2020 zu erstellen, der eine Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 zum Ziel hat und zum Januar 2021 in Kraft tritt. Zusätzlich wird ein Gremium bestimmt, welches Ersteres überprüft. Subventionen für klimaschädliche Unternehmen (u. ä.) sollen abgebaut werden und mittelfristig komplett entfallen.
Einführung des Naturschutzgesetzes „Artenvielfalt und Naturschönheit in Schleswig- Holstein“ (am Beispiel des bayrischen Volksbegehrens) Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, das Naturschutzgesetz „Artenvielfalt und Naturschönheit in Schleswig-Holsteins“ am Beispiel des bayrischen Gesetzesentwurfes einzuführen bzw. zu verschärfen. Mit beinhaltende Punkte:  Der Biotopverbund wird in ganz Schleswig-Holstein entlang der Meere, der Bäche und Flüsse, im Offenland und im Wald ausgebaut. 6
 Der Schutz ökologisch hochwertiger Lebensräume und Strukturen wird ausgeweitet. Zusätzlich werden Widerherstellungsprojekte finanziell gefördert.  Verankerung schonenderer Bewirtschaftungsweisen.  Ausweitung der Naturschutzförderprogramme.  Mehr Arten- und Umweltschutz im Siedlungsraum und an Verkehrsflächen.  Verbesserte Umsetzung vor Ort und Bewusstseinsbildung.
Kassenbon erst auf Nachfrage Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, das Ausdrucken des Kassenbons erst auf Nachfrage flächendeckend einzuführen, alternativ digitale Belege zu legitimieren bei bspw. Garantien o. ä. Der Bondruck soll ausschließlich auf Recyclingpapier erfolgen, wenn gewährleistet wird, dass der Bon mind. 24 Monate beständig bleibt.
Entkriminalisierung illegaler Drogen Der Schleswig-Holsteinische Landtag, soll sich dafür einsetzen, dass man Drogensucht nicht mehr als Straftat, sondern als Krankheit behandelt. • Das Einrichten sogenannter Drogenkonsumräume.  Keine Strafmaßnahmen gegen Drogenkonsument*innen, sondern Verweis an eine Hilfsstelle.
Legalisierung von Cannabis Die Landesregierung wird aufgefordert, einen weiteren Antrag beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Legalisierung von Cannabis einzureichen. Dieser soll beinhalten: • Die Aushebelung des Cannabisschwarzmarktes durch den Staat als „Dealer“. • Cannabisausgabe in speziellen Shops oder Apotheken für Personen ab 21 Jahren. • Das THC muss zurückgezüchtet und der CBD-Anteil hochgezüchtet werden. Staatliche Finanzierung der Antibiotikaforschung in Deutschland Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, selbst und über Einwirkung auf die Bundesregierung Maßnahmen zu beschließen, um die universitäre und öffentliche Forschung im Bereich von Phagen und Antibiotika auf staatlicher Ebene zu finanzieren. Des Weiteren soll auf einen sparsamen Umgang mit Reserveantibiotika, insb. hinsichtlich der Tierhaltung präventiv geachtet werden. Auch soll mit Antibiotika generell verantwortungsvoll umgegangen werden, sodass sie nur angewandt werden, wenn es medizinisch sinnvoll ist.
Auf das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) reagieren Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich (auch auf Bundesebene) für geeignete Maßnahmen gegen das Fetale Alkoholsyndrom (kurz FAS) einzusetzen. Denkbar wären beispielweise bessere Informationsmöglichkeiten für Schwangere, Schulungen für Ärztinnen und Ärzte, insbesondere im Hinblick auf Diagnostik und ein besseres Präventionsangebot an Schulen schon im Biologieunterricht.
Maßnahmen gegen die Einsamkeit Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, bis zur 34. Veranstaltung „Jugend im Landtag“ 2020 eine landesweite Strategie gegen Vereinsamung mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. Dabei sind die entsprechenden Beschlüsse von „Jugend im Landtag“ und des Altenparlamentes zu berücksichtigen. Wir fordern:  Ein landesweiter Plan ist zu erstellen. 7
 Präventive Maßnahmen, sowie Einwirkungen auf Sozialfelder sind zu planen und umzusetzen, damit die vielen Erkrankungen und Sterbefälle wegen Einsamkeit, besonders bei Jugendlichen und Senioren, verringert werden.  Alle sozialen Akteure sind einzubeziehen.
Generationsübergreifende Familienförderung Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Umwelt, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert sich für die generationsübergreifende Familienförderung und generationsübergreifende Begegnungsmöglichkeiten einzusetzen. Durch Beispielsweise: 1. Familientickets für kulturelle Angebote sollen auch für generationsübergreifende Kleinstgruppen gelten. 2. Bei Veranstaltungen soll der Veranstalter dazu verpflichtet werden Kombitickets für generationsübergreifende Kleinstgruppen anzubieten. 3. „Bring deine Oma/Opa mit zur Schule“-Tage 4. Familienförderung soll auch für nicht Blutsverwandte Familien ähnliche Verhältnisse schaffen 5. Mehr finanzielle Unterstützung für Organisationen, die Familienförderung anbieten (allerdings bereichsbezogen auf die Familienförderung) z. B. AWO 6. Anbieten gemeinsamer Ausflugsfahrten für generationsübergreifende Kleinstgruppen 7. Förderung von Mehrgenerationenhäusern 8. Treffpunkte, die angeboten werden sollen, sowohl finanziell als auch personell unterstützt werden 9. Projekte die Kindergärten und Altersheimen Begegnungsmöglichkeiten anbieten sollen gefördert werden und Projekte in denen Kindergärten und Altersheime in ständigen Kontakt geraten (z.B. in einem Gebäude) sollen geprüft werden 10. Vereinen, Organisationen mit freiwilligen, die etwas zu dem Thema Familienförderung machen, sollen keine Steine in den Weg gelegt werden. 11. Familienhilfe soll auch nicht als Familie klassifizierten und nicht üblichen Familienformen zustehen. (z.B. Nachbarin kann als Oma wahrgenommen werden) 12. Organisationen die Familienhilfe anbieten sollen unterstützt werden. 13. Die generationsübergreifende Familienförderung soll als Angebot verstanden werden, dass freiwillig angenommen werden kann.
Green New Deal Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Green New Deal gesetzlich zu fördern und in Deutschland umzusetzen.
Gesetzlicher Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz im Krankenhaus Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren wird aufgefordert, im Interesse der Betroffenen die Grundlagen zu schaffen, damit auch Krankenhäuser Kurzzeitpflege anbieten sowie Maßnahmen zu entwickeln, damit es Kurzzeitpflegeplätze auch flächendeckend in Pflegeheimen gibt. Der Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz soll gesetzlich verankert werden. Zudem sollen Pflegeheime und Krankenhäuser finanziell unterstützt werden, damit ein Anspruch auf Kurzzeitpflege unabhängig vom Pflegegrad umgesetzt werden kann. Des Weiteren sollen Kurzzeitpflegeeinrichtungen gegründet werden.
Kosten für Verhütungsmittel von Krankenkassen übernehmen lassen Die anfallenden Kosten für Verhütungsmittel sollen in Zukunft langfristig von den Krankenkassen übernommen werden. Kurzfristig sollten die Kosten nur zu einem geringen Teil von Privatpersonen getragen werden müssen. 8


Arbeitskreis 4 „Wirtschaft – Energie– Verkehr – Wohnen“
Gemeinschaftsantrag zum ÖPNV Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten: 1. Der Beschluss, einen gemeinsamen Nordtarif Schleswig-Holsteins und Hamburgs einzuführen, ist zügig umzusetzen. 2. Das ÖPNV-Netz soll – vor allem im ländlichen Raum – ausgebaut werden. Hierfür müssen auch die Mittel aufgestockt werden. 3. Die Fahrtaktzeiten sollen, wo nötig, so verkürzt werden, dass Busse und Bahnen flächendeckend zwischen 6 und 22 Uhr mindestens im Stundentakt fahren. 4. Es soll geprüft werden, ob es alternative, fördernswerte ÖPNV-Modelle – wie zum Beispiel Ruf-Busse – gibt. Ziel muss es sein, die Nutzung, vor allem im ländlichen Raum, attraktiver zu machen. Dafür bedarf es, abhängig von den regionalen Begebenheiten, individueller Lösungen. Hierzu ist ggf. auf Landesebene eine Arbeitsgruppe einzurichten. 5. Die Bahnstrecken in Schleswig-Holstein – insbesondere die hoch frequentierten – sollen zügig elektrifiziert oder mit alternativen Antriebstechnologien ausgestattet werden. Die Verkehrsunternehmen sollen dazu verpflichtet werden, umweltfreundliche Antriebsmethoden zu verwenden. Diese sind vom Land zu fördern. 6. Betroffene Personengruppen sollen noch stärker als bisher in die Gestaltung des ÖPNV mit einbezogen werden. 7. Tickets sollen überall sowohl digital als auch analog verfügbar sein. 8. Es soll eine Preisreform für den ÖPNV geben. Dazu macht Jugend im Landtag folgende konkrete Vorschläge: 1. Die Möglichkeit eines kostenfreien ÖPNV für alle ist zu prüfen und unser langfristiges Ziel. 2. Auf dem Weg dahin sollen Schüler, Azubis, Freiwilligendienstleistende, Studenten und Rentner den ÖPNV kostenlos nutzen dürfen. 3. Alternativ soll das 365-Euro-Ticket – wie bereits in Hessen, Berlin und Brandenburg – für die oben genannten Gruppen eingeführt werden.
Wiederaufnahme und Verstärkung des Ausbaus von Windenergie Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, das aktuell verhängte Moratorium (angeordneter Aufschub) des Kieler Landtags, welches den Ausbau der Windkraft zum Stillstand gebracht hat, sofort aufzuheben und sich bis zum Haushalt 2021 Pläne zur Rettung der sauberen Windenergie zu überlegen. Des Weiteren soll sich die Landesregierung auf Bundesebene ebenfalls dafür einsetzen. Der Ausbau soll sowohl an Land als auch auf dem Meer geschehen. Des Weiteren muss für alle Anlagen ein Entsorgungs- bzw. Verwertungsplan nach Nutzungsende aufgestellt werden. Die Ausschreibungsbedingungen sollen kommunale Akteure gegenüber Großkonzernen bevorzugen. Die Ausbaudeckelung soll aufgehoben werden.
Waffenexportregulation Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der gesamtdeutsche Waffenexport strenger reguliert wird. Dies soll für Waffen, Waffenteile und Munition aller Arten gelten, insbesondere in Gebieten mit gewaltsamen Konflikten. Der Export an Staaten, welche gewaltsame Konflikte provozieren bzw. fördern, soll schnellstmöglich eingestellt werden. Das Ziel der Regulierung ist es, das Bilden und Halten von Frieden zu fördern. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Ergebnisse des Bundessicherheitsrates öffentlich und ausführlich erklärt und begründet werden. 9
Simuliertes Glücksspiel für Minderjährige verbieten Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, simuliertes Glücksspiel für Minderjährige zu verbieten.
Mindestlohn für Jugendliche Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, schnellstmöglich einen entsprechenden Entwurf zur Gleichsetzung oder mindestens zu einer Angleichung des Mindestlohns für Kinder und Jugendliche dem Bundesrat und anschließend dem Bundestag vorzulegen.
Wohnen auf dem Land „Jugend im Landtag“ fordert, dass der Bau von kleinen Wohnungen für Azubis oder alleinstehende Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen und weitere Gruppen in ländlichen Regionen gefördert wird. Dabei sollen Bauinitiativen, die dies berücksichtigen, finanziell gefördert werden und Gemeinden bei der Erschließung neuer Baugebiete dazu verpflichtet werden, dieses mit zu beachten. Auch sollen Gemeinden dazu angehalten werden, wenn möglich, den Bau kleinerer Wohnungen anzustoßen, falls jene nicht vorhanden sind.