Joschka Knuth zum Arbeitszeitgesetz
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 27 – Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes verhindern Pressesprecherin Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Claudia Jacob Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Joschka Knuth: 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 398.19 / 15.11.2019Arbeitnehmer*innen-Rechte müssen auch in der digitalen Welt gewahrt bleibenSehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,das Arbeitszeitgesetz in Deutschland ist ein gutes, das erst einmal vorweg.In der heute üblichen 5-Tage-Woche dürfen Arbeitnehmer*innen praktisch an jedem Ar- beitstag, an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, 10 Stunden arbeiten, und das nicht nur „ausnahmsweise“. Dabei muss die Wochen-Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt eingehalten werden und bei einer Tages-Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden, muss eine Pause mindestens 45 Minuten betragen.Die Pausenzeit gilt dabei nicht als Arbeitszeit und wird in der Regel auch nicht vergütet. Wird die tatsächliche Arbeitszeit erfasst, so kann ein*e Arbeitnehmer*in durchaus 11 Stunden und 30 Minuten anwesend sein, wenn neben der 45 minütigen Pause weitere Arbeitsunterbrechungen eingelegt werden.Was ich damit sagen möchte: Mit diesem Modell kann schon eine Menge Arbeit mit fle- xiblen Arbeitszeitmodellen erledigt werden, völlig legal. Dennoch: Dieses Gesetz ist von 1994 und seitdem ist eine Menge geschehen. Und erst recht in dem schier unendlich großen Feld der Digitalisierung. Welche Auswirkungen das auch auf das Arbeitsumfeld und die Arbeitszeitgestaltung von Arbeitnehmer*innen hat, davon hatten 1994 wohl die wenigsten eine Vorstellung. Und ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich betonen: Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern.Es wird immer noch so getan, als sei der Bereich Homeoffice, flexible Arbeitszeiten und Seite 1 von 2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein „Geschenk“ an Frauen und Mütter, die endlich neben den Familienpflichten auch ihre Berufstätigkeit leben können sollen. Bitte, das ist nicht so. Dieses Modell hat sich überlebt. Hier geht es natürlich um Familienfreundlich- keit – aber für alle Erziehenden und Betreuenden einer Familie und nicht nur für Frau- en.Insofern ist der Bundesratsantrag aus Bayern auch nicht verwunderlich, das gute, alte Gesetz anzupassen. Im Großen können wir mit der Idee durchaus mitgehen: Gerade weil Arbeitswelten fluider und dynamischer werden und weil im Zuge der Digitalisierung insbesondere die Arbeitszeiterfassung beziehungsweise die Trennung von Arbeits- und Privatzeit immer komplizierter wird, ist es geboten, sich damit auseinanderzusetzen.Aber: Arbeitnehmer*innen-Rechte müssen auch in der digitalen Welt gewahrt bleiben. Gute, sinnvolle und gesundheitlich nachhaltige Standards sollen nicht abgebaut wer- den. Insofern wollen wir den Antrag der Kolleg*innen aus Bayern nicht komplett ableh- nen, sondern wir wollen im Sinne der Arbeitnehmer*innen und Unternehmer*innen im Austausch bleiben und uns einer „richtig gemachten Modernisierung“ des Arbeitszeitge- setzes nicht entgegenstellen. *** 2