Die Bürgerbeauftragte informiert: Sanktionsregelungen im SGB II teilweise verfassungswidrig
Nr. 30 / 5. November 2019Die Bürgerbeauftragte informiert: Sanktionsregelungen im SGB II teilweise verfassungswidrigDer Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen im SGB II verkündet (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16). Nach Ansicht der Verfassungsrichter*innen sind die Sanktionen teilweise verfassungswidrig und müssen abgemildert werden.„Dieses Grundsatzurteil bedeutet für viele Bürger*innen einen großen Gewinn“, so die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni. Sie forderte seit Langem eine Entschärfung des Sanktionssystems für alle SGB II-Leistungsbezieher*innen. Auch in der Politik werden die Sanktionen immer wieder stark kritisiert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist daher richtungsweisend und öffnet den Weg für die Gesetzesänderung, die schon so lange dringend erforderlich ist.Nach Ansicht der Verfassungsrichter*innen sei eine Sanktionierung von mehr als 30 Prozent der jeweiligen Regelleistung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Außerdem dürfe die Kürzung nicht die vollen drei Monate aufrechterhalten werden, wenn sich die leistungsbeziehende Person einsichtig zeige. Zudem sei es verfassungswidrig, den Regelbedarf auch bei Vorliegen außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern.Nach der heutigen Grundsatzentscheidung sind die gesetzlichen Regelungen bis zu einer Neuregelung mit diesen Maßgaben weiter anwendbar. Zu beachten ist jedoch, dass die Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige sowie die Sanktionen bei Meldeversäumnissen nicht Gegenstand dieser Entscheidung waren, sodass diese Regelungen weiterhin uneingeschränkt anwendbar sind. Es ist jedoch absehbar, dass auch diese Regelungen einer gerichtlichen Nachprüfung entsprechend nicht Stand halten werden. „Es ist zu hoffen, dass die Jobcenter an dieser Stelle einlenken und von den Sanktionsmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt Gebrauch machen“, so die Bürgerbeauftragte. „Bei Problemen stehen meine Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite.“