Andreas Tietze zu qualifiziereten Mietspiegel
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 374.19 / 01.11.2019Mieter*innen haben Rechtssicherheit Zum Vorschlag der SPD qualifizierte Mietspiegel mit Landesmitteln zu fördern, sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:Wie über den SPD-Antrag und die Forderung nach einem qualifizierten Mietspiegel ent- schieden wird, das wird sich bei der nächsten Landtagssitzung zeigen. Es ist jedoch keineswegs so, dass Mieter*innen in Schleswig-Holstein diesbezüglich Rechtsunsicher- heit haben. Das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein anerkanntes, fest definiertes und auch wirksames Mittel. Es ist auch heute nicht so, dass willkürlich Mie- ten erhöht werden dürfen. Besonders in Gebieten mit angespannter Lage, die bisher unter die Mietpreisbremsenverordnung fielen, sind die Vergleichsmieten in anerkannten, z.B. städtischen Portalen nach zu lesen.Was zu „langwierigen Rechtsstreitigkeiten“ führt, ist die komplizierte Darlegungspflicht, die bislang von Mieter*innen verlangt, den Vermieter*innen ihr Fehlverhalten zu bewei- sen. Durch eine Bundesratsinitiative der Landesregierung, soll die Beweislast umge- kehrt werden und das ist eine ganz erhebliche Erleichterung zum Schutz vor überteuer- ten Mieten. *** Seite 1 von 1