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14.10.19
09:21 Uhr
SPD

Martin Habersaat: An allen Schulen muss es um Chancengerechtigkeit, Leistungsförderung und Wohlbefinden gehen!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #214 – 14. Oktober 2019
Martin Habersaat: An allen Schulen muss es um Chancengerechtigkeit, Leistungsförderung und Wohlbefinden gehen! Der Landeselternbeirat der Gemeinschaftsschulen hat sich in einer Pressemitteilung besorgt über die neuen Möglichkeiten für Gymnasien geäußert, Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen schrägzuversetzen. Das gefährde den Schulfrieden an den Gemeinschaftsschulen und nehme die Gymnasien nicht ausreichend in die Verantwortung. Die Bildungsministerin warf dem Landeselternbeirat daraufhin für, „ideologisch verbohrt“ zu sein. Dazu nimmt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stellung und erläutert die Hintergründe des aktuellen Konflikts:
„Mussten im Schuljahr 2015/16 noch 1.006 Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium an eine Gemeinschaftsschule wechseln, waren es im Schuljahr 2017/18 1.306 (+30 Prozent). Das Ergab seinerzeit die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir (Drucksache 19/1223).Ein besonderer Blick muss auf die sogenannten Schrägversetzungen von Klasse 6 am Gymnasium in Klasse 7 auf der Gemeinschaftsschule gerichtet werden. Von 330 Fällen 2015/16 stieg dieser Wert auf 578 Fälle 2017/18 (+75 Prozent). Das bedeutet vielerorts, dass Gemeinschaftsschulen ihre Klassenstrukturen in Klasse 7 auflösen und neu ordnen müssen, eine durchgängige pädagogische Arbeit ab Klasse 5 wird erschwert. Im Landesschnitt gab es pro Gymnasium 5,8 Schrägversetzungen, im Kreis Herzogtum Lauenburg mehr als doppelt so viele (12,4). Ausgehend von einer Klassengröße von 26 mussten die Gemeinschaftsschulen im Land 22 zusätzliche 7. Klassen einrichten. Dabei besteht vor Ort die Wahl zwischen zwei ungünstigen Möglichkeiten: Entweder die Einrichtung einer neuen Klasse ausschließlich mit „Rückläufern“, die es erst einmal wieder pädagogisch aufzubauen gilt. Oder die völlige Auflösung und Neuordnung der bisherigen Klassenstrukturen.
Ich habe seinerzeit davor gewarnt, die Gemeinschaftsschulen als Auffangbecken der Gymnasien zu betrachten. Weil mich dazu viele Reaktionen erreichten und weil jetzt die Landesregierung weitere Möglichkeiten der Schrägversetzung schafft, will ich meine Position hier ausführlicher erläutern:
In der vergangenen Legislaturperiode stand die Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW vor folgendem Problem: Mit dem Auslaufen der Regionalschulen und damit dem endgültigen dem Ende des dreigliedrigen Schulsystems in Schleswig-Holstein war auch das Ende der dreigliedrigen Schulartempfehlung gekommen. Bis dahin konnte man mit einer Hauptschulempfehlung eine Hauptschule oder eine Realschule besuchen, mit einer Realschulempfehlung eine Realschule oder ein Gymnasium. Gewissermaßen durfte man einmal „springen“. Wo es aber nur noch Gymnasien und Gemeinschaftsschulen gab, war dieses „einmal springen“ gleichbedeutend mit einer Abschaffung der Schulartempfehlung.
Wir standen nun vor zwei Alternativen, die tatsächlich beide diskutiert wurden: a) Eine verbindliche Schulartempfehlung dergestalt, dass einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Zugang zum Gymnasium durch Entscheidung der Grundschule verwehrt wird. b) Ein verbindliches Beratungsgespräch beim Schulübergang mit anschließend freier Elternwahl, verbunden mit der Hoffnung auf einen verantwortungsvollen Umgang der Eltern mit dem Wahlrecht und der weiterführenden Schulen mit den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern.



1 Variante a) hatte aus der damaligen Sicht zwei Nachteile: 1) Die Gymnasien mussten mit sinkenden Schülerzahlen rechnen und lehnten in den Dialogveranstaltungen diese Variante ab. 2) Der Druck auf die Grundschulen, mit gerichtlichen Anfechtungen von Noten schon in der dritten Klasse und ähnlichen Erscheinungen, hätte zugenommen. Dagegen wandten sich viele Grundschulen.
Es wurde Variante b) gewählt, die dazu führt, dass Schülerinnen und Schüler auf dem Gymnasium landen, die dort möglicherweise oder tatsächlich „nicht hingehören“. Ich finde diese Betrachtungsweise problematisch, dazu unten mehr. Aus meiner Sicht könnte man dem durch sorgfältige Beratungsgespräche nicht nur der abgebenden, sondern auch der aufnehmenden Schule entgegenwirken. Das funktioniert an unterschiedlichen Orten im Land unterschiedlich gut. Im Rahmen der folgenden Schulgesetznovelle legten die Gymnasien größten Wert darauf, die Möglichkeit der Schrägversetzung am Ende von Klasse 6 beizubehalten. Das ist die einzige Möglichkeit, ein Kind gegen dessen und den Willen der Eltern „loszuwerden“. Im Gegenzug haben wir ins Schulgesetz aber die Verpflichtung für die Gymnasien aufgenommen, sich intensiv um solche Kinder zu bemühen. Das haben wir vor dem Hintergrund realer Erfahrungen im Land getan. Im Schuljahr 2017/18 hat es in ganz Neumünster mit vier Gymnasien nur vier solcher Schrägversetzungen gegeben. Das spricht für mich dafür, dass die Steuerung des Schulübergangs und die verantwortliche Beschulung aller Kinder dort besser funktionieren als anderswo. Wäre dem überall so, müsste man nicht mehr befürchten, die Gemeinschaftsschulen würden als Auffangbecken genutzt.
Es bleibt bei unserem derzeitigen Schulsystem allerdings ein Dilemma: Die Gymnasien sagen, dass sie dann am besten arbeiten können, wenn sie Kinder, die dort „nicht hingehören“, an Gemeinschaftsschulen abgeben können. Die Gemeinschaftsschulen sagen, dass sie dann am besten arbeiten können, wenn sie durchgängige pädagogische Konzepte mit stabilen Lerngruppen ab Klasse 5 umsetzen können. Vermutlich haben beide Seiten Recht.
Nun stelle ich mich aus drei Gründen in dieser Frage eher auf die Seite der Gemeinschaftsschulen: 1. Ich glaube, dass Gymnasien mit weniger Schrägversetzungen auskommen können (s.o.). 2. Ich glaube, dass in Einzelfällen auch eine zieldifferente Beschulung von Kindern am Gymnasium möglich ist. Wer einmal dieselbe 9. Klasse eines Gymnasiums im Mathematikunterricht und im Deutschunterricht gesehen hat, wird nichts anderes als zieldifferente Beschulung erlebt haben. 3. Ich glaube, dass es in der Pädagogik der Jugendphase entscheidend darauf ankommt, Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich Jugendliche zugehörig fühlen. Das Damoklesschwert, wegsortiert zu werden, ist nicht leistungsfördernd. (Die Angst vorm Sitzenbleiben übrigens auch nicht.)
Meine daraus resultierende politische Forderung für die kommenden Monate: Die Rückumstellung der Gymnasien auf G9 sollte zum Anlass genommen werden, die Sekundarstufen I der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen dahingehend zu überprüfen, ob sie den pädagogischen Herausforderungen der Jugendphase im Informationszeitalter noch entsprechen. Diese Herausforderungen heißen Chancengerechtigkeit, Leistungsförderung und Wohlbefinden. Wenn Vertreter des Philologenverbandes sich mehr Schrägversetzungen wünschen, um ihren Schülerinnen und Schülern „Vergeblichkeitserfahrungen“ (was für ein furchtbares Wort) zu ersparen, muss aus meiner Sicht mehr über deren Pädagogik als über Möglichkeiten der Abschulung diskutiert werden. Was mir an solchen Diskussionen unklar ist, ist der „Ideologie-Vorwurf“. Warum ist es zu kritisierende Ideologie, auf das Wohlbefinden aller Schülerinnen und Schüler zu achten und keine zu kritisierende Ideologie, Schülerinnen und Schüler in einer Form zu sortieren, die weltweit ziemlich einmalig ist?



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