Untersuchungsausschuss hört weiteren Zeugen an und stellt fest, dass eine Auskunftsperson Betroffener ist
Nr. 191 / 30. September 2019Untersuchungsausschuss hört weiteren Zeugen an und stellt fest, dass eine Auskunftsperson Betroffener istDer Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode ist heute (Montag) zu seiner 39. (Beweisaufnahme-) und 40. (Beratungs-)Sitzung zusammengekommen. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde ein Polizeibeamter aus Mecklenburg-Vorpommern befragt, der nach Bekanntwerden der Vorwürfe an externen Ermittlungen beteiligt war. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde die Vernehmung des Staatsanwaltes, der die Ermittlungen im so genannten Subway-Verfahren geleitet hatte, nicht fortgesetzt. Auf seinen heute gestellten Antrag und vor dem Hintergrund von Informationen, die den Untersuchungsausschuss erst kürzlich erreichten, stellten die Abgeordneten die Betroffeneneigenschaft des Zeugen im Sinne des Untersuchungsausschussgesetzes einstimmig fest.In der Beratungssitzung erörterten die Ausschussmitglieder außerdem verschiedene Verfahrensfragen und einigten sich auf die Vernehmung weiterer Zeugen. Außerdem beschloss der Untersuchungsausschuss, dass aus den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration und des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung weitere Auskünfte eingeholt und zusätzliche Akten beigezogen werden sollen.In der nächsten Sitzung am 4. November 2019 um 9.45 Uhr wird der Ausschuss die Beweisaufnahme voraussichtlich mit weiteren Zeugen fortsetzen.