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20.09.19
15:02 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: Kinderrechte sind im Grundgesetz bereits enthalten – man nennt sie Grundrechte

PRESSEINFORMATION



Dr. Frank Brodehl anlässlich der Unterzeichnung der Erklärung „Zeit für Kinderrechte“ im Landeshaus:

„Kinderrechte sind im Grundgesetz bereits enthalten – man nennt sie Grundrechte“ Kiel, 20. September 2019 Am heutigen Weltkindertag hat Familienminister Heiner Garg (FDP) gemeinsam mit der Landesvorsitzenden des Deutschen Kinderschutz- bundes Irene Johns im Landeshaus eine Erklärung „Zeit für Kinderrechte“ unter- zeichnet. Dr. Frank Brodehl, familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Familienminister Heiner Garg hat heute die Zeremonie, die anlässlich des 30jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention im Landeshaus stattfand, dafür genutzt, der Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz maximale mediale Auf- merksamkeit zu verschaffen: Mit Unterzeichnung der Erklärung ‚Zeit für Kinderrechte‘ hat er dabei einmal mehr den irrigen Eindruck zu erwecken versucht, die UN-Kinderrechts- konvention würde gebieten, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Richtig ist, dass sie das nicht tut.
In den Artikeln 3 und 4 fordert die UN-Kinderrechtskonvention, das Wohl des Kindes besonders zu berücksichtigen. Das ‚Wie‘ ist dort nicht vorgegeben. Deutschland erfüllt die Anforderungen der UN-Konvention bereits dadurch, dass es die Rechte der Kinder im Grundgesetz gewährleistet – durch die Grundrechte, die für alle Bürger von Geburt an gelten: Artikel 1 GG schützt die Menschenwürde; in Artikel 6 GG ist zudem das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes verankert. Aus dieser Pflicht erwächst das Recht des Kindes auf Pflege, Schutz und Erziehung.
Eine rechtliche Verpflichtung, die in der Kinderrechtskonvention anerkannten Konventi- onsrechte durch eine verfassungsrechtliche Verankerung vorzunehmen, ergibt sich weder aus Art. 3 noch aus Art. 4 KRK – dies hat der Deutsche Anwaltverein bereits 2010 in einem Gutachten feststellt. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de




stellt diesbezüglich immer wieder darauf ab, dass Kinder bereits Träger aller Grund- rechte sind.
Dass Minister Garg gleichwohl so vehement die Aufnahme von Kinderrechten ins Grund- gesetz fordert, hat einen einfachen Grund: Es geht darum, das in Artikel 6 Absatz 2 GG festgeschrieben elterliche Erziehungsrecht auszuhebeln.
Laut Bundesverfassungsgericht ergibt sich aus diesem das Recht der Eltern, ‚frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber zu entscheiden, wie sie ihrer Eltern- verantwortung gerecht werden wollen‘. Sobald Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind, wäre es mit dieser Freiheit vorbei. Denn dann könnte der Staat alleine vorgeben, wie diese Erziehung auszusehen hat.
Mit dem Argument, es gehe um das Kindeswohl, könnte der Staat dann beispielsweise allein darüber bestimmen, ab welchem Alter, in welcher Form und nach welchen Wert- vorstellungen Sexualerziehung stattzufinden hat. Stünden diese im Widerspruch zu den persönlichen, religiös- oder weltanschaulich begründeten Vorstellungen der Eltern, könnte der Staat seine eigenen Wertvorstellungen zwangsweise durchsetzen. Er würde dabei als ‚Anwalt‘ der Kinder auftreten, deren ‚Kinderrechte‘ er im Bereich Sexualität durchsetzt – gegen den Willen der Eltern.
Zu einer solchen Aushebelung des elterlichen Erziehungsrechtes darf es nicht kommen. Die AfD-Fraktion spricht sich deshalb – gerade heute – gegen die Aufnahme von Kinder- rechten ins Grundgesetz aus. Kindererziehung muss weiterhin das ureigene Recht und die Pflicht der Eltern bleiben. Eine fortschreitende Verstaatlichung der Kindererziehung lehnen wir strikt ab.“


Weitere Informationen:
• Link zur Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein (DAV) aus dem Jahr 2010:
https://anwaltverein.de/de/newsroom/id-2010-52?keywords=kinderrechte&file=fi- les/anwaltverein.de/downloads/newsroom/stellungnahmen/2011/SN-52.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de