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13.09.19
18:00 Uhr
Landtag

Einsamkeit als politische Herausforderung - Altenparlament fordert Gegenmaßnahmen

Nr. 178 / 13. September 2019


Einsamkeit als politische Herausforderung – Altenparlament fordert Ge- genmaßnahmen
Unter dem Motto „Strategien gegen Einsamkeit im Alter“ hat das schleswig-holsteinische Al- tenparlament einen umfangreichen Forderungskatalog an die Landespolitik formuliert. So rufen die 84 Seniorinnen und Senioren dazu auf, beim Wohnungsbau die Interessen älterer Men- schen stärker in den Blick zu nehmen. Neubauten sollen nicht nur barrierefrei sein, sondern sich auch für generationenübergreifende Wohngemeinschaften eignen. Ärzte, Läden sowie Bus und Bahn sollen zu Fuß erreichbar sein. Bereits zum 31. Mal kamen die Vertreter von Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien im Landtag zusammen. Sie fordern die Landesregierung auf, nach britischem Muster einen „Beauftragten gegen Einsamkeit“ zu berufen – denn das Problem betreffe eine stetig wachsende Zahl älterer Menschen. Nach dem Vorbild der früheren Gemeindeschwestern sollen „Quartiersbetreuer“ ältere Menschen regelmäßig besuchen und sie im Dickicht der Hilfs- angebote beraten. Weitere Punkte: Die Altenparlamentarier fordern landesweit barrierefreie Bahnsteige und Bus- haltestellen. Die Landesregierung soll strenger gegen Zweckentfremdung, Leerstand und Ver- wahrlosung von Wohnraum vorgehen. Wer Angehörige zu Hause pflegt, soll einen staatlichen Zuschuss erhalten und Renten sollen grundsätzlich steuerfrei sein. Die knapp 40 Beschlüsse gehen nun an die Fraktionen des Landtages, die Landesregierung sowie die schleswig- holsteinischen Abgeordneten in Bundestag und Europaparlament. Deren Stellungnahmen bil- den dann die Grundlage einer Abschlussdebatte, die für den 28. Februar 2020 geplant ist. Landtagspräsident Klaus Schlie betonte zum Auftakt die Bedeutung des Altenparlaments für die Landespolitik: „Wir freuen uns sehr, dass Sie wieder die Themen behandeln, die Senioren beschäftigen, damit wir diese Dinge in den Fokus nehmen können.“ Gastredner war der ehe- malige Bremer Bürgermeister Henning Scherf. Der SPD-Politiker, der selbst seit 30 Jahren in einer Wohngemeinschaft lebt, stellte das gemeinsame Wohnen als bestes Mittel gegen Ein- samkeit im Alter heraus: „Mit Freunden zusammen alt zu werden, ist wunderbar. “ 2

Beschlüsse
Arbeitskreis 1 „Soziale Teilhabe und Ehrenamt“ Maßnahmen gegen Einsamkeit Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, bis zur 32. Sitzung des Altenparlamentes 2020 eine landesweite Strategie gegen Vereinsamung mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. Dabei sind die heutigen Beschlüsse des 31. Al- tenparlaments zu berücksichtigen. Wir fordern konkret:  Ein Beirat in der Staatskanzlei ist einzurichten und/oder ein/e Regierungsbeauftragte/r einzu- setzen.  Ein landesweiter Plan ist zu erstellen.  Präventive Maßnahmen sowie Einwirkungen auf Sozialfelder sind zu planen und umzusetzen, damit die vielen Erkrankungen und Sterbefälle wegen Einsamkeit, besonders bei Jugendlichen und Senioren, verringert werden.  Alle sozialen Akteure sind einzubeziehen.
Beratungsstellen gegen Einsamkeit Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für lan- desweite telefonische Beratungsstellen gegen Einsamkeit einzusetzen.
Ergänzung/Änderung der Landesverordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung (DVO) zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in der Fassung vom 29.11.2016 Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Landes- verordnung zur Beteiligung der Bewohnerbeiräte nach §§ 16, 19, 20, in Anlehnung an die §§ 31 und 33 (SbStG/DVO) dahingehend zu ergänzen, dass den mit Landesmitteln geförderten, ausge- bildeten Inhabern des Zertifikates zur Beratung der Bewohnerbeiräte in stationären Pflegeeinrich- tungen der Zutritt bzw. die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Einrichtungsleitung in der stationä- ren Pflegeeinrichtung und mit den Bewohnerbeiräten nicht verwehrt werden kann, damit die ge- setzliche Regelung gemäß § 16 Abs.1 und 3 SbStG erfüllt werden kann.
Überregionale Interessenvertretung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Wahrung der Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege- und Al- tenheimen und Betreuten Wohnformen den Wohnbeiräten für überregionale Interessensverbände ein angemessener Betrag vom Heimbetreiber zur Verfügung gestellt wird.
Einrichtung der Telemedizin im Lande Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für die Einrichtung der Telemedizin im Lande Schleswig-Holstein flächendeckend einzusetzen. Gerade im ländlichen Raum wäre dies auch ein wichtiges Instrument gegen Einsamkeit.
Schwerhörigkeit – Vereinsamung – Teilhabe durch hörverbessernde Technik Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sor- gen, dass in öffentlichen Veranstaltungsräumen hörverbessernde Technik bereitgestellt wird.
Gegen Vereensamen mehr Plattdüütsch to faste Tieden op NDR1 Welle Nord un in dat Fernsehen De Sleswig-Holsteensche Landdag un de Landesregeren ward beden, sik bi de öffentlich- rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten dorför intosetten, dat dat op NDR 1 Welle Nord noch mehr Plattdüütsch to faste Tieden geven deiht, besünners ok Narichten op Platt, un dat Platt ok regelmatig in Fernsehsennen utstrahlt ward. 3
Hochdeutsche Fassung: Gegen Vereinsamung mehr Plattdeutsch zu festen Zeiten auf NDR1 Welle Nord und im Fernsehen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden gebeten, sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten dafür einzusetzen, dass es auf NDR 1 Welle Nord noch mehr plattdeutsche Radiosendungen zu festen Zeiten gibt, besonders auch Nachrichtensendungen, und dass Beiträge auf Plattdeutsch ebenfalls regelmäßig im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Ehrenamtliche Initiativen gegen Einsamkeit fördern Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, insbesondere im Hinblick auf Mobilität und Öffentlichkeitsarbeit kommunale, ehrenamtliche Initiativen – zum Bei- spiel zur Begleitung vereinsamter Bürger*innen – nachhaltig zu fördern. Wir fordern eine flächen- deckende Mobilitätssicherung.
Aufwertung und Sicherung des Ehrenamtes Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Ehrenamt durch die verbindliche Einführung von umfassenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, insbesondere im kulturellen und sozialen Bereich, deutlich aufgewertet wird. Ehrenamtlich engagierte Menschen müssen zudem wie beruflich Tätige abgesi- chert sein und dürfen nicht der Gefahr von Übergriffen jeglicher, z. B. auch medialer Art, ausge- setzt sein. Um die Umsetzung dessen zu gewährleisten, fordern wir zudem die Einrichtung eines entsprechenden, beim Landtag angesiedelten Kontrollgremiums.
Bildungsangebote für ehrenamtlich engagierte Menschen fördern Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Schulung von ehrenamtlich engagierten Bürgern, die in prä- ventiven Hilfen Teilhabe und Selbstbestimmung für ältere Menschen fördern, finanziert werden.
SGB II und XII & Besteuerung ehrenamtlicher Tätigkeiten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, auf Bundes- ebene darauf hinzuwirken, dass gesetzliche Regelungen geschaffen werden, damit Aufwandsent- schädigungen bis zu einer Höhe von 500 € monatlich auf Sozialleistungen wie SGB II und SGB XII (Hartz IV, Grundeinkommen, Wohngeld etc.) nicht angerechnet werden. Ferner sollte das Steuer- recht dahingehend geändert werden, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige erst ab einen Betrag von 500 € im Monat besteuert werden.
Kosten für Dolmetscher im Betreuungsfall Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sor- gen, dass im Betreuungsfall von Flüchtlingen Mittel für Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.

Arbeitskreis 2 „Armut und Absicherung“ Gesetzlicher Anspruch auf einen Pflegeheimplatz Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich im Bun- desrat für einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen öffentlichen Pflegeheimplatz für betroffene Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.
Gesetzlicher Anspruch auf Kurzzeitpflegeplatz im Krankenhaus Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren wird aufgefordert, im In- teresse der Betroffenen die Grundlagen zu schaffen, damit auch Krankenhäuser Kurzzeitpflege anbieten. 4
Kurzzeitpflege Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, ein Konzept im Bereich der Kurzzeitpflege zu entwickeln, das  ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen sicherstellt,  solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen fördert (analog Sonderförderprogramm „Solitäre Kurzzeit- pflege“ in Baden-Württemberg) und  die Qualität für eine fachgerechte Kurzzeitpflege gewährleistet.
Einführung eines steuerfinanzierten Angehörigen-Pflegegeldes Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einfüh- rung eines steuerfinanzierten Angehörigen-Pflegegeldes einzusetzen.
Befreiung von der Zuzahlung von Medikamenten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Patienten bei einer Befreiung von der Zuzahlung von Medikamenten durch die Krankenkasse auch von der Zuzahlung weiterer medizinischer Produkte, die individuell notwendig sind, wie z. B. die Versorgung eines Seitenausgangs oder bei Inkontinenzmaterialien, befreit wer- den.
Gewährleistung sicherer Einkommen in allen Altersgruppen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch im Bundesrat zur Überwindung der stetig wachsenden Armut in allen Altersgruppen für eine zeitnahe Erhöhung des Lohnniveaus und eine Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen und eine deutliche Anhebung des Mindestlohns einzusetzen und Initiativen gegen die weitere Ausweitung prekärer Beschäftigungen und gegen den Niedriglohn zu ergreifen.
Entgeltpunkte für die „Mütterrente“ nicht auf die Witwen- oder Witwerrente anrechnen Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzuset- zen, dass die Entgeltpunkte für die „Mütterrente“ nicht auf die Witwen- oder Witwerrente ange- rechnet werden.
Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sind für alle Kinder gleich anzurechnen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzuset- zen, dass die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeiten für alle Kinder gleich angerechnet wer- den.
Krankengeldanspruch für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner Die schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für einen Kran- kengeldanspruch für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner einzuset- zen.
Gegen die nachträgliche Besteuerung von Renten Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass gegenüber der Bundesregie- rung und im Bundesrat Initiativen zur Rückführung der Besteuerung der Renten ergriffen werden.
Überwindung von Armut in allen Altersgruppen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zur Überwin- dung der stetig wachsenden Altersarmut die Rückkehr zum umlagefinanzierten System der gesetz- lichen Rentenversicherung bei gleichzeitiger Rücknahme der Kürzungen im Rentenniveau und Abschaffung der schrittweisen Heraufsetzung des Renteneinstiegsalters und die Unterstützung des aktuell diskutierten Grundrenten-Modells für langjährig Beschäftigte zu fordern. 5
Arbeitskreis 3 „Wohnen und Quartier“ Maßnahmen für bezahlbares Wohnen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, vor dem Hin- tergrund des angespannten Wohnungsmarktes u. a. folgende Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum (erneut) zu diskutieren und zu ergrei- fen:  Die Wiedereinführung einer zeitlich befristeten Mietpreisbremse,  die Aufstockung des Zweckvermögens Wohnungsbau und weiterer Landesmittel zur Mietwoh- nungsbauförderung,  die sukzessive Verlängerung der Bindungsfristen,  die Schaffung einer effektiven, gesetzlichen Grundlage gegen Zweckentfremdung, Leerstand und Verwahrlosung von Wohnraum (wie bereits in Form des Wohnraumschutzgesetzes, Drucksache 19/721, vorgelegt).
Landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine landes- eigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen.
Generationengerechtes Wohnen als soziale Maßnahme gegen Einsamkeit Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Maßnahmen zum Wohnen im Quartier, Wohnen in gemeinschaftlichen Wohn- formen, insbesondere Mehrgenerationenbauten u. Ä. gefördert werden. Durch inklusive Lebens- formen ist Einsamkeit aller Bürger entgegenzuwirken. Dazu gehören:  bezahlbare, barrierefreie, behinderten- und generationengerechte Wohnungen, auch für freie und betreute Wohngemeinschaften,  Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus mit der Festlegung von Quotierungen (mindestens 30 % geförderte Wohnungen, Laufzeit über 30 Jahre), Quotierung verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen bei Einzug (siehe Antrag Dr. Krüger zum 26. AP),  eine bürgerfreundliche, einfachere und schnellere Abwicklung von Bauplanung und Bauverfah- ren,  geeignete Infrastruktur: Anbindung an den ÖPNV; Einkaufsmöglichkeiten, medizinische und weitere Grundversorgung in der fußläufigen Nähe, Gehwege auch für Rollatoren und Rollstühle,  die Integration von Pflegediensten.
Maßnahmen im Wohnungsbauwesen zur Vermeidung von Vereinsamung und Isolation al- leinlebender Bürger Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden zu folgendem aufgefordert:  Förderung der Gründung von kommunalen Wohnungsgesellschaften,  Überprüfung von Bauland und Vorgaben zur Nutzung in angemessenem Zeitraum,  Maßnahmen, um die Akzeptanz von Vorgaben des Landes in der Umsetzung bei  den Kreisen und Gemeinden zu verbessern. Dies gilt besonders für die Kommunikation der Betroffenen.
Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maß- nahmen gegen Wohnungslosigkeit einzusetzen. Um dem nicht unerheblichen Anstieg der Zahlen an Obdach- und Wohnungslosen zu begegnen, ist der Bau von kleinen Wohnungen, die Über- nahme leerstehender Objekte sowie nicht genutzter Containeranlagen schnellstens vorantreiben.
Altersgerechtes Bauen und Wohnen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass vor dem Hintergrund eines stark unter Druck stehenden Wohnungsmarktes und der demografischen Entwicklung der nächsten Jahre innovative Maßnahmen zum altersgerechten 6
barrierefreien Bauen und Wohnen, verbunden mit einer Verbesserung des jeweiligen Wohnumfel- des, gefördert werden. Deshalb muss der Genossenschaftsgedanke im Wohnungsbau wieder neu belebt werden. Die Wiederaufnahme von Programmen zum sozialen Wohnungsbau ist dringend geboten. Zusätzlich sollten Ideen für alternative Wohnformen (Seniorenwohngemeinschaften, generationenübergrei- fendes Wohnen) aufgegriffen und mit öffentlichen Mitteln staatlich subventioniert werden.
Wohnbleiberecht für Ältere Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau immer barrierefrei erfolgen muss, damit älteren Bürgern die Möglichkeit gegeben ist weiterhin in ihrer Wohnung zu bleiben.
Kommunale Quartiersbetreuungen gegen Vereinsamung im Alter Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, auf die Ein- richtung kommunaler Quartiersbetreuungen hinzuwirken und die Kommunen dabei zu unterstüt- zen, eine aufsuchende Beratung von Senioren zu etablieren.
Landesseniorenplan 2030 Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, ein integriertes Konzept (Landesseniorenplan 2030) zu entwickeln, dass die für Seniorinnen und Senioren relevantesten Gegenwarts- und Zukunftsthemen umfasst und diese als Querschnittsauf- gaben begreift.  Wohnen im Alter,  Pflege im Alter,  Mobilität im Alter,  Teilhabe am gesellschaftlichen Leben  digitale Teilhabe  Sicherheit der Senioren Der Landesseniorenplan 2030 soll sich am 7. Altenbericht der Bundesregierung „Sorge und Mit- verantwortung in der Kommune“ orientieren und Handlungspläne für das Land Schleswig-Holstein sowie Handreichungen für die Kommunen enthalten. In Städten und größeren Gemeinden soll besonderer Wert auf Quartiersbildung gelegt werden.
Leitgesetz zur Stärkung einer Politik für und mit älteren Menschen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, ein Leitge- setz zur Stärkung einer Politik für und mit älteren Menschen vor Ort durch seniorenpolitische Ge- samtkonzepte (SPGK) für alle Kommunen im Lande Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen und entsprechende Planungskosten zu bewilligen.
Öffentliche Infrastruktur und Mobilität Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Mobilität älterer Menschen durch umfassende Maßnahmen und Angebote, sowohl für den städtischen als auch für den ländlichen Bereich, gefördert und gegenüber den ak- tuell vorgehaltenen Angeboten deutlich verbessert wird.
Maßnahmenkatalog ÖPNV Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Umset- zung des folgenden Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung des Ist-Zustandes im ÖPNV SH, von NAH-SH GmbH, DB Autokraft, Privatunternehmen wie z. B. Prokora.net, von Stadt- und Kreisver- waltungen zu fordern, zu fördern und durchzusetzen: Alle ländlichen und damit infrastrukturell schwachen Regionen (z. B. Nordfriesland) müssen allen Einwohnern Chancen zum aktiven und dauerhaften Verbleib ermöglichen (Raumordnungsgesetz). 7
Das gesamte Mobilitätskonzept, welches die Regionalbahnen, den „Rufbus“ und die Linienbusse einschließt, muss uneingeschränkt barrierefrei werden. Dies soll z.B. durch folgende Maßnahmen erfolgen:  Angleichung der Bahnsteige an die Trittkanten der Züge  Einsatz von ausschließlich barrierefreien Zügen  Barrierefreier, permanenter Zugang zu allen Bahnhöfen  Dort, wo die Bahnsteige noch nicht angepasst werden können, sollten Übergangslösungen ge- schaffen werden (Hebebühnen und mehr Zugbegleiter zur Bedienung).  Angemessene Toiletten  Barrierefreie Fahrkartenautomaten Erweiterung der Mobilität in ländlichen Räumen: Um eine nachhaltige Nutzung des gesamten Angebotes des ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bür- ger sicherzustellen, muss eine smarte Abstimmung aller vorhandenen Verkehrsmittel aufeinander erfolgen, insbesondere vom Fahrplan der Linienbusse auf den des Schienenverkehrs. Aufgrund der verlängerten Wartezeiten bei Übertritt von einem Versorgungszentrum in das nächstgelegene werden längere Routen, mit dem Angebot des ÖPNV, erschwert. Dies sollte be- hoben werden, durch die Erweiterung der letzten zuführenden Buslinien.
Strukturen für Demenzbeauftragte Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, darauf hin- zuwirken, dass landesweit möglichst ortsnahe Strukturen für Demenzbeauftragte geschaffen wer- den.
Barrierefreie Zuwegung für Senioren und alle Bürger zu kulturellen, sportlichen und sozia- len Einrichtungen „Rollator Highway“ Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, gemäß Euro- päischer Charta für Senioren und alle Bürger barrierefreie und verkehrssichere Zuwegungen von Seniorenheimen und Anlagen für betreutes Wohnen zu gemeindlichen Zentren (z. B. Begegnungs- stätten, Büchereien, Rathaus und soziale Einrichtungen) durch planerische Vorgaben und Zu- schüsse zum Ausbau dieser Zuwegungen und deren Beschilderung – Rollator Highway – zu för- dern.