Dennys Bornhöft zu TOP 8 "Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum"
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 309/2019 Kiel, Donnerstag, 29. August 2019 Gesundheit/ Hausärztliche Versor- gung im ländlichen Raum www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 8 „Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum“ In seiner Rede zu TOP 8 (Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Ver- sorgung im ländlichen Raum) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:„Unterschiedliche Lebensverhältnisse und Lebenssituationen zwischen Stadt und Land sind wiederkehrend in der gesellschaftlichen Debatte. Ob öffentliche Versorgung oder ein kleiner Supermarkt in erreichbarer Nähe sind, ob es eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe gibt, ob eine Bahnstation vorhanden ist, ob der Hausarzt erreichbar und vor allem verfügbar ist – das sind wesentliche Fragen für das Gemeinwohl vor Ort.Die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum muss in Teilen neu gedacht wer- den. Den Landarzt, der gefühlt 80 Stunden die Woche leistet, wie die dama- lige ZDF-Serie fast schon romantisch suggerierte, wird es immer weniger geben. Das ist nicht mehr die regelhafte Arbeitsrealität. Neue Anforderun- gen von jungen Ärztinnen und Ärzten, die sich selbst ebenfalls Gedanken um Familienplanung machen, müssen daher auch bei der Ausgestaltung der medizinischen Ausbildung stärker im Fokus liegen. Im Koalitionsvertrag ha- ben wir einige Ideen festgehalten, die im ländlichen Raum sowohl die Auf- rechterhaltung als auch die Schaffung von Strukturen der Gesundheitsver- sorgung unterstützen werden. Beispielsweise die Möglichkeit zur Gründung von öffentlich-rechtlichen Genossenschaften, die auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ermöglicht.Beim Thema der hausärztlichen Versorgung in Bezug auf Ärztinnen und Ärz- te haben wir uns in der Jamaika-Koalition ein unterstützendes Ziel gesetzt: Zehn Prozent der Medizinstudienplätze sollen an diejenigen vergeben wer- den, die sich dazu verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums in struktur- schwächeren Regionen zu praktizieren. Das wird übrigens nicht nur den ländlichen Raum stärken, sondern auch die dringend notwendige Öffnung Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de des für viele so unglaublich schwer zu erreichenden Medizinstudiums vo- ranbringen. Ich denke jeder hat jemanden im Bekanntenkreis, der Semester um Semester gewartet hat, um dem Wunsch nachgehen zu können, Medizin zu studieren. Bei hausärztlicher Versorgung geht es auch um die Erhaltung von eigentlich wirtschaftlich vorzüglich laufenden Praxen: Im von der FDP mitregierten Rheinland-Pfalz wurde beispielsweise die finanzielle Förderung für diejenigen erhöht und vereinfacht, die selbst eine Praxis in einer dieser Regionen errichten wollen, Ärzte neu anstellen oder eine Praxis überneh- men wollen. Unternehmensnachfolge ist wegen des demographischen Wan- dels in jeder Branche ein Thema – auch in der Gesundheitsbranche. In Nordrhein-Westfalen wurde vor kurzem eine Landarztquote eingeführt. Die entsprechenden Medizinstudienplätze erfreuen sich auch großer Nachfrage – die Leute haben weiterhin Lust auf ein Medizinstudium, sie haben auch Lust im ländlichen Raum zu wirken. Nun ist Nordrhein-Westfalen nicht Schleswig-Holstein. Die Problemlage dort hat nicht nur aufgrund der Fläche, sondern auch zahlenmäßig eine andere Dimension. Wenn wir als Jamaika- Koalition der Meinung gewesen wären, es wäre fachlich korrekt, einfach den Gesetzentwurf aus NRW zu verwenden, um unsere Passage aus dem Koali- tionsvertrag zu erfüllen, dann hätten wir das sicherlich gemacht, werte Ab- geordnete der AfD-Fraktion. Dafür bräuchte es keinen kopierten Antrag von Ihnen hier in unserem Landtag.Der Titel ‚Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländli- chen Raum‘ greift dann in Bezug zur inhaltlichen Forderung völlig zu kurz. Selbst wenn man es schaffen würde, das Gesetz in zweiter Lesung so zu verabschieden, dass es zum Wintersemester 2020 in Kraft treten kann, müssen diese Medizinerinnen und Mediziner erst einmal ihr Studium absol- vieren und sich anschließend noch einige Jahre weiterbilden. Vor 2032 wäre vermutlich kein einziger dieser angehenden Landärztinnen und Landärzte wirklich am Praktizieren. Eine Landarztquote im Studium sowie eine Ver- pflichtung, anschließend im ländlichen Raum zu praktizieren, kann ein Teil zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Land sein. Es braucht aber Maßnahmen, die unterschiedliche Lebens- und Familienmodelle der Ärztin- nen und Ärzte berücksichtigt, klare Delegationsregeln, was zwingend ärzt- lich gemacht werden muss, und was wiederum nicht – vor allem braucht es aber auch Maßnahmen, die das Versorgungsgefüge in Schleswig-Holstein als Ganzes begreifen, um wirklich Wirkung zu zeigen.Daher sehe ich den Gesetzentwurf der AfD kritisch im Hinblick auf die Si- cherstellung der hausärztlichen Versorgung.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de