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28.08.19
11:51 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu Top 15: Arbeit und Beschäftigung sind für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Lebensinhalt

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 28. August 2019



TOP 15: Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern (Drs. 19/1506)

Wolfgang Baasch:
Arbeit und Beschäftigung sind für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Lebensinhalt „Viele Menschen mit Behinderung finden keinen Weg ins Berufsleben oder sind in ihrer Berufswahl stark eingeschränkt. Dies gilt insbesondere auch für psychisch Erkrankte. Das belegen auch die Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit, die ein eher düsteres Bild über die Situation der Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt abgeben. Es bleibt festzuhalten: Wer die Normen der Arbeitswelt hinsichtlich Ausbildungsdauer, Ausbildungsweg oder Bildungssituation nicht entspricht und durch eine psychische Erkrankung Brüche im Lebenslauf aufweist, fällt schnell aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder findet oft erst gar nicht hinein in den allgemeinen ersten Arbeitsmarkt. Festzuhalten bleibt auch, dass psychische Erkrankungen seit mehr als 10 Jahren die Hauptursache für gesundheitsbedingte Frührenten sind. Darum ist es gut, dass der SSW das Thema aufgegriffen und hier und heute diesen Antrag uns vorgelegt hat. Die Situation der Menschen mit psychischen Erkrankungen wird im Antrag richtig beschrieben. Arbeit und Beschäftigung ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Lebensinhalt.
Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen gewinnen durch sinnvolle Beschäftigung wieder Selbstsicherheit und Perspektiven. Arbeit ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Tagesstruktur für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Darum ist das Ziel, Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit chronifizierten psychischen Erkrankungen zu verbessern. Hierzu muss sich auch die Eingliederungshilfe weiter entwickeln. Wir brauchen möglichst viele weitere arbeitsmarktnahe Beschäftigungsplätze für psychisch Erkrankte. Wird mit 2



diesem Angebot oft die einzige Chance in kleinen Schritten wieder in soziale Kontakte zu treten eröffnet, wieder Verantwortung zu übernehmen und diese auch zu trainieren. Nicht selten führt der Weg über diese arbeitsmarktnahen Beschäftigungsverhältnisse über diese niedrigschwellige Beschäftigung wieder in reguläre Arbeitsverhältnisse und das ist ein Ziel, das im Antrag des SSW gut beschrieben ist.
Aber nichts ist so gut als dass wir es nicht noch besser machen können und ich glaube dem Antrag fehlen noch einige Fragestellungen, die wir auch im Ausschuss vertiefend diskutieren können. Zum Beispiel, wie Arbeit auch dazu beiträgt die familiäre Situation von Menschen mit Behinderung zu stabilisieren. Gerade Angehörige und vor allem Kinder von psychisch Erkrankten brauchen auch hier gezielte Unterstützung. Oft sind es in diesen Familien die Kinder, die eine Familie zusammenhalten und den psychisch erkrankten Eltern den notwendigen Halt geben. Kinder leisten hier oft fast Übermenschliches!
Des Weiteren brauchen wir Fortbildungen und Umschulungen, um geeignete Arbeitsplätze und Berufe für psychisch Erkrankte zu finden. Und im Antrag wird die Begrifflichkeit des Zuverdienstes angesprochen. Hier bedarf es noch einer Klarstellung. dabei gibt es auch in der Diskussion den Begriff des Motivationsgeldes. Ein Motivationsgeld, das Bestandteil der Eingliederungshilfe ist, aber nicht als Einkommen auf die Berechnung der Grundsicherung angerechnet wird. Ein zusätzliches Therapie- oder Motivationsgeld wäre ein wichtiger Bestandteil der Beschäftigung für psychisch erkrankte Menschen in entsprechenden Arbeits- und Beschäftigungsprojekten.“