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26.08.19
15:00 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter: Mitwirkung von Menschen mit Behinderung hat sich bewährt!

Nr. 7/ 26. August 2019
Landesbeauftragter: Die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen hat sich bewährt! Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung zieht anlässlich der heutigen Sitzung des Landesbeirates Bilanz zu den Verhandlungen zum Landesrah- menvertrag.
Heute findet im Landeshaus die 7. Sitzung des Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen statt. Neben den Themen Monitoring zur Barrierefreiheit und dem Be- richt der Staatskanzlei über den Tag der deutschen Einheit, informiert Ursula Hegger, Mit- arbeiterin des Landesbeauftragten, über den kürzlich unterschriebenen ersten Landesrah- menvertrag zum neuen SGB IX: Nach schwierigen Verhandlungen und viel Arbeit steht nun der Vertrag. Er dient der Um- setzung des Bundesteilhabegesetzes. Die Träger der Eingliederungshilfe und die Ver- bände der Leistungserbringer vereinbaren die Rahmenbedingungen für die neuen Leistun- gen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Erstmals wirkten Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen direkt an den Verhandlungen mit. Bisher wurde durch die Vertragspartner ohne Beteiligung der Betroffe- nen entschieden. Durch die Mitwirkung wurde erreicht, dass jedes Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zukünftig zum Schutz der Nutzer ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention ha- ben muss. Auch einfache Assistenzleistungen können zukünftig von Fachkräften erbracht werden, wenn der Bedarf besteht. Außerdem enthält der Vertrag viele Regelungen, die die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen stärken und gut im System verankern. Das sind nur Beispiele. Es ist gelungen, die Interessen der Betroffenen in die Verhandlungen konsequent und umfassend einzubringen. Der Landesbeauftragte Ulrich Hase sagt hierzu: „Es war gut, dass wir dabei waren. Das war längst überfällig! Der Vertrag ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Hilfesystems der Eingliederungs- hilfe. Auch wenn der Vertrag steht, müssen die personenzentrierte Weiterentwicklung der

Verantwortlich für diesen Pressetext: Prof. Dr. Ulrich Hase, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Der Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation 2
Leistungen und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen als Ziele wei- terverfolgt werden. Dies werden wir nicht aus dem Blick verlieren!“ Hase resümiert: „Es konnten von den Interessenvertretern der Menschen mit Behinderun- gen viele Inhalte eingebracht werden, die im Sinne der Umsetzung der UN Behinderten- rechtskonvention die Rechte der Betroffenen stärken. Aber es war nicht leicht eine Form der Zusammenarbeit zu finden.“ Die Mitwirkung sei für alle Beteiligten neu und damit ungewohnt. Erfreulicherweise habe es im Verlauf der Verhandlungen besser funktioniert. Hase macht deutlich: „Es gibt noch viel zu tun! Das Thema ist kompliziert. Menschen mit Behinderung müssen lernen, sich dazu politisch zu positionieren. Die Vertragspartner respektieren Menschen mit Behinde- rung noch nicht als Experten in eigener Sache und beziehen sie aktiv in Entscheidungs- prozesse ein.“ „Der Landesrahmenvertrag ist fertig, aber die Arbeit geht weiter. Trotz allem ist er nur eine Zwischenlösung. Die Umsetzung des des BTHG steht noch ganz am Anfang.“