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03.07.19
16:40 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Reform des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen

Nr. 18 / 3. Juli 2019

Bürgerbeauftragte: Reform des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2019 die lang diskutierte Reform im Sozialen Entschädigungsrecht beschlossen, durch die die bisherigen gesetzlichen Regelungen in einem eigenen Buch des Sozialgesetzbuchs (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV) zusammengefasst werden sollen. „Diese Reform ist längst überfällig. Das Bundesversorgungsgesetz und all die Einzelgesetze, die auf die darin normierten Leistungen verweisen, sind für die betroffenen Bürger*innen zum Teil nur schwer verständlich und für die Verwaltung in der Umsetzung oftmals schwierig“, so die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni. „Der Gesetzesentwurf lässt aber noch viele Belange der von Gewalt Betroffenen unberücksichtigt. Hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.“
Mit der Reform sollen die monatlichen Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht werden. So steigt beispielsweise die Grundrente für Geschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 30 von bisher 151,00 € auf dann 400,00 € monatlich. Zukünftig sollen Geschädigte sowie Witwen und Witwer zudem auch eine Abfindung anstelle der monatlichen Entschädigungszahlung wählen können. Sehr zu begrüßen sei, so die Bürgerbeauftragte, außerdem die Aufnahme von Opfern psychischer Gewalt und Schockschadensopfern: „Dadurch wird nun endlich dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalteinwirkung zu Schädigungen führen kann.“ Positiv sei darüber hinaus die Einführung niedrigschwelliger Angebote in einem neuen erleichterten Verfahren der sog. „Schnellen Hilfen“ in Form von Traumaambulanzen und einem gezielten Fallmanagement. Die geplanten Änderungen sollen in zwei Schritten in Kraft treten. Rückwirkend zum 1. Juli 2018 sollen unter anderem die Waisenrenten und das Bestattungsgeld erhöht werden. Weitere Regelungen sollen dann zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Allerdings gebe es an vielen Stellen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. So fielen beispielsweise die angestrebten Beweiserleichterungen immer noch zu knapp aus. „Viele Opfer nehmen die Leistungen aus Angst vor Retraumatisierungen nicht in Anspruch. In dem häufig sehr langen Verfahren werden sie immer wieder zur Tat befragt und ihre Angaben hinterfragt. Das 2

Gefühl, ihnen werde nicht geglaubt, ist für die von Gewalt Betroffenen das Schlimmste“, warnt die Bürgerbeauftragte. Sie fordert daher, bei der Reform besonderes Augenmerk auf die Geschädigten und deren Bedürfnisse zu legen und den derzeitigen Gesetzesentwurf erneut zu überarbeiten.