Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.06.19
12:06 Uhr
SSW

Lars Harms: Voraussetzungen für das Ehrenamt verbessern

Presseinformation Kiel, den 21.06.2019
Es gilt das gesprochene Wort

Lars Harms TOP 15 Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes – Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Drs. 19/1533
„Ohne dass wir von den Leistungen unserer Freiwilligen Feuerwehren ablenken wollen, wir müssen auch andere Ehrenämter im Blick haben, die Leben retten und die dann ebenfalls berücksichtigt werden sollten.“
Es ist für uns vollkommen klar, dass unsere Freiwilligen Feuerwehren in ganz besonderer Weise Dienst für unsere Gesellschaft leisten, der viel Zeit und Kraft kostet und, neben den persönlichen Opfern, die der Einsatz abverlangt, auch Gefahren birgt. Und wir sind absolut dabei, wenn es darum geht, hier die Voraussetzungen für das Ehrenamt zu verbessern. Wir teilen den Ansatz der SPD, ehrenamtliche Lebensretter besser entschädigen zu wollen. Aber wir zweifeln doch daran, ob eine zusätzliche Altersversorgung da an erster Stelle stehen sollte.
Mit Diskussionen dieser Art, das merken wir ja immer wieder, machen wir ein Gespräch über verschiedene Wertigkeiten, die den Ehrenämtern zugerechnet werden, auf. Diese Debatte sollten wir eigentlich vermeiden. Denn, ohne dass wir von den Leistungen unserer Freiwilligen Feuerwehren ablenken wollen, wir müssen auch andere Ehrenämter im Blick haben, die Leben retten und die dann ebenfalls berücksichtigt werden sollten. Da denke ich an unsere ehrenamtlichen Kräfte bei der DLRG, die an unseren Badestränden Wache halten und sich im Katastrophenschutz engagieren. Oder auch, wenn wir beim Katastrophenschutz bleiben, das Technische Hilfswerk, das ebenfalls beinahe ausschließlich ehrenamtliche Einsatzkräfte hat. Und wie steht es eigentlich mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten – in der Kommunalpolitik oder dem Sportverein? Sind die nicht genauso wichtig?
Selbst innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren gibt es aber Unterschiede. Natürlich haben wir diejenigen, die unter Einsatz ihres Lebens Feuer löschen. Wir haben aber auch passive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Ob es auch dafür eine Zusatzrente geben sollte, würde ich erst einmal in Frage stellen. Wenn wir aber die Zusatzrente für Feuerwehrleute einfach als wertschätzende Maßnahme betrachten, sollten wir auch diskutieren, ob es nicht zielführender wäre, gegebenenfalls die Entschädigungszahlungen auf ein angemessenes Niveau anzuheben. Ich bin mir nicht sicher, ob unsere Feuerwehrleute warten sollen, bis sie 67 sind, um diese gut gemeinte finanzielle Wertschätzung zu erfahren. 2
Zusätzlich haben uns die Äußerungen unseres Landesbrandmeisters aufhorchen lassen, der sich ja sehr überrascht vom SPD-Vorstoß gezeigt hat. Statt einer Rentenzahlung hat er andere Anreize für das Ehrenamt bei der Feuerwehr vorgeschlagen; kostenlose Freibadbesuche etwa. Ein anderer Wehrführer hat in den Kieler Nachrichten Aufwandsentschädigungen pro Einsatz und Aktive als weitere Möglichkeit der finanziellen Anerkennung genannt. Von den Einwänden der Bürgermeister, die sich bisher öffentlich geäußert haben, ganz zu schweigen. Die könnten ja bereits jetzt freiwillige Löschrenten anbieten. Tun sie aber nicht, mit der einfachen Begründung, dass sie nicht ahnen, wie sie das finanzieren sollen. Außer in der 300 Seelen Gemeinde Altenhof, da hat das die Gemeindevertretung für ihre 17 Feuerwehrleute schon vor 10 Jahren beschlossen. Das Amt Schlei-Ostsee übernimmt die Verwaltung der Rente und warnt bereits jetzt davor, dass dies einen sehr hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Wir sprechen immerhin von fast 50.000 Freiwilligen in Schleswig-Holstein, die sich in unseren Feuerwehren engagieren.
Zusätzlich müssten wir beachten, was das Individuum schlussendlich von der Einführung einer solchen Rente hätte. Ich glaube wir sorgen nicht für Begeisterung, wenn beispielsweise eine Ehrenamtsrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet würde. Oder wenn im Falle einer Scheidung die Hälfte der Einzahlungen an die Eheleute gingen, die selber nicht ehrenamtlich engagiert waren. Ohne Frage ist, dass der SSW die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren sehr zu schätzen weiß. Ohne Frage ist außerdem, dass wir das Ehrenamt, immer wenn wir eine Möglichkeit sehen, weiter aufwerten sollten. Aber bei diesem konkreten Vorschlag sind für uns zu viele Fragen offen, die wir erst einmal mit unseren Feuerwehren und Gemeinden klären sollten.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/