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20.06.19
13:37 Uhr
CDU

Peer Knöfler: (TOP 23) Einsatzkräfte umfassend unterstützen

Verkehr | 20.06.2019 | Nr. 258/19
Peer Knöfler: (TOP 23) Einsatzkräfte umfassend unterstützen Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
meine Herren der AfD Fraktion,
Ihr Antrag vom 29.05.2019 Drucksache 19/1503 sieht vor, eine Gesetzesvorlage zur Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben beim Bundestag einzubringen, die vorrangig eine Änderung des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge –kurz Elektromobilitätsgesetz- anstreben soll.
Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag aufgrund ihrer Anfrage und der entsprechenden Antwort der Landesregierung zur Thematik „Löschen von in Brand geratenen Elektrofahrzeugen“ entstanden ist.
Der Inhalt Ihres Antrages und der Umfang ihrer Begründung lässt schließen, dass die Drucksache 19/1491 – also Ihre Anfrage – Ihre einzige Recherchequelle ist.
Da hat wohl jemand seine Hausaufgaben sehr oberflächlich gemacht!
Das Elektromobilitätsgesetz kann jedenfalls nicht voll umfänglich zu Ihren Ausarbeitungsunterlagen gehört haben, maximal bis §2 – denn daraus zitieren Sie ja noch.
In §3 wäre Ihnen dann aufgefallen welche Voraussetzungen die in §2 aufgeführten Fahrzeuge erfüllen müssen, um das eigentliche Ziel des Elektromobilitätsgesetzes zu erfüllen!
Und spätestens §7 hätte Sie ein wenig nachdenklicher stimmen müssen, den dieser erläutert die Berichterstattungspflicht, aus der hervorgeht, dass alle 3 Jahre und erstmals zum 01.07.2018 eine Berichterstattung zu erfolgen hat.
Und selbstverständlich gibt es die Berichterstattung im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – ausgearbeitet durch die „Deutsche Dialog Institut GmbH“ und der Rechtsanwaltskanzlei Noerr LLP.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Bei vernünftiger Recherche, liebe AfD, wären auch Sie sicherlich auf diese Berichterstattung gestoßen und hätten daraus erlesen können, welche Ziele das Elektromobilitätsgesetz verfolgt und wie Gutachter und Vertreter aus Kommunen und Verbänden zu einer Kennzeichnungspflicht durch ein sogenanntes E-Kennzeichen stehen!
Ich zitiere einfach mal zwei Absätze aus der Berichterstattung, dann sind wir alle auf dem gleichen Wissensstand:
„Das Ziel des Gesetzes ist es, Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu ermöglichen, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern. Das Gesetz definiert die Kriterien für die Geltung als „elektrisch betriebenes Fahrzeug“. Auf Grundlage des EmoG wurde eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift erlassen, die unter anderem eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge schafft.“
So viel zum Ziel des Gesetzes, weiter heißt es in der Berichterstattung:
„Ein Kraftfahrzeugkennzeichen dient der Identifizierung des Fahrzeughalters. Darüberhinausgehende Zwecke, wie zum Beispiel die Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer bestimmten Fahrzeuggruppe, um damit evtl. auch bestimmten Privilegierungen im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen (z.B. Oldtimer), sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zwar vor, sie stellt jedoch bislang die Entscheidung darüber, ob ein spezielles Kennzeichen für die Zulassung dieser Fahrzeuge genutzt wird in die Entscheidung des Fahrzeughalters. Mit speziellen Kennzeichen können sich Rückschlüsse auf z.B. technische Besonderheiten eines Fahrzeuges herleiten lassen. Fahrzeughalter könnten sich deshalb in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt sehen, wenn E-Kennzeichen bei allen qualifizierten Fahrzeugen verpflichtend und ohne Ausnahme zugeteilt würden.“
Zitatende
Also wir haben gelernt:
Der Klimaschutz ist Ziel des Gesetzes, dafür müssen bestimmte Voraussetzungen durch ein Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb erfüllt sein, aber bei weitem nicht alle Fahrzeuge erfüllen diese Voraussetzungen. Bei verpflichtenden E-Kennzeichen würden wir das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines Fahrzeughalters verletzen. Fazit: Wir können rechtlich dem Antrag der AfD-Fraktion gar nicht zustimmen!
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen allen liegt der Alternativantrag der CDU, Bündnis´90/Die Grünen und der FDP vor. Wir müssen unsere Einsatzkräfte umfassend unterstützen!
Derzeit gibt drei alternative Antriebstechnologien (Batterie-Elektrofahrzeug, Plug-in- Hybrid-Elektrofahrzeug und Brennstoffzellenfahrzeug) für drei Fahrzeugklassen (M1


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de (Auto, Wohnmobile, Busse) / N (LKW, Lieferwagen / L (Zwei-, Drei- oder leichte Vierräder)) und 69 verfügbare Modelle.
Nach Angabe der Hersteller erhöht sich die Anzahl der verfügbaren Fahrzeugmodelle bis 2021 auf 135.
Bei so einer Vielzahl an Modellen reicht kein banales „E“ im Kennzeichen. Da sollte es zum Schutz unserer Einsatzkräfte durchaus etwas detaillierter sein, z.B. durch sogenannte Rettungskarten, analog im Fahrzeug oder in digitaler Form abrufbar.
Wir begrüßen daher, dass sich die Landesregierung kontinuierlich und umfassend mit der Frage auseinandersetzt, wie Einsatzkräfte den Einsatzbedingungen entsprechend unterstützt werden können und bitten die Landesregierung, dieses Engagement fortzuführen und weitere Möglichkeiten zu evaluieren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de