Kirsten Eickhoff-Weber: Die Fortsetzung des Kükenschredderns ist unerträglich
Kiel, 13. Juni 2019 Nr. 141 /2019Kirsten Eickhoff-Weber:Die Fortsetzung des Kükenschredderns ist unerträglichAnlässlich des heutigen (13.06.2019) Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükenschreddern erklärt die SPD-Tierschutzpolitikerin, Kirsten Eickhoff-Weber:„Es ist doch unerträglich, dass es in unserer hochzivilisierten Gesellschaft über Jahre hinweg nicht gelingt, dieses widerliche Töten von frisch geschlüpften männlichen Küken endlich zu beenden.Wir haben ein TierschutzG, das ohne Wenn und Aber unnötiges Leiden verbietet. Das Grundgesetz legt in Artikel 20a fest: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."Die Frage, die das Gericht zu klären hatte, war im Grunde, ob es bereits praxistaugliche Alternativen zur Kükentötung gibt. Offenbar sieht das Gericht den aktuellen Stand als noch nicht ausreichend an. Das ist ein Armutszeugnis für die bisherigen Bemühungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Offensichtlich fehlt ein realistischer Blick oder auch der nötige Ehrgeiz, selbstgesetzte Fristen wurden immer wieder verschoben.Es ist endlich an der Zeit, dass dieser langanhaltende Tierschutzverstoß der Vergangenheit angehört. Wir dürfen keine zeitliche Verschiebung mehr dulden! Wir fordern einen konkreten Zeitpunkt und eindeutige Vorgaben von der Bundeslandwirtschaftsministerin, wie genau der Umstellungsprozess gestaltet werden soll. Nur so können sich große und kleine Brüterein darauf 2einstellen. Die Technik sowie alternative Haltungsmethoden gibt es bereits. Sie müssen nun auch genutzt werden.“