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07.06.19
12:36 Uhr
AfD

Jörg Nobis: Wir sind zuversichtlich, dass die Klage gegen den Fraktionsausschluss erfolglos bleiben wird

PRESSEMITTEILUNG



Jörg Nobis anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht im Organstreit- verfahren über den Ausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Fraktion:

„Wir sind zuversichtlich, dass die Klage gegen den Fraktionsausschluss erfolglos bleiben wird“ Kiel, 7. Juni 2019 Die AfD-Landtagsfraktion hat am 4. Dezember 2018 die Abge- ordnete Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Fraktion ausgeschlossen, weil sie für den geschichtsrevisionistischen Verein "Gedächtnisstätte e.V." geworben hatte, zu dessen Gründungsmitgliedern die verurteilte und inhaftierte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel gehört. Die von der Abgeordneten Sayn-Wittgenstein ge- gen den Fraktionsausschluss eingereichte Organklage wurde heute vor dem Lan- desverfassungsgericht in Schleswig mündlich verhandelt. Fraktionschef Jörg Nobis erklärt dazu:
„Die mündliche Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht hat heute noch nicht zu einem Urteil geführt. Das war auch nicht zu erwarten. Die Verhandlung stimmt uns jedoch weiterhin zuversichtlich, dass unsere Entscheidung, die Abgeordnete Sayn-Witt- genstein aus der Fraktion auszuschließen, vom Landesverfassungsgericht als rechtlich einwandfrei bestätigt werden wird.
Wir hatten im Dezember 2018 als Fraktion ausschließlich eine politische Ermessensent- scheidung darüber zu treffen, ob der Aufruf der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein, den Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ zu unterstützen, das Ansehen der Fraktion und die vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion nachhaltig beschädigt hat. Die Antwort darauf lautete für uns in beiden Punkten eindeutig: Ja!
Die heutige Verhandlung hat nichts ergeben, was diese politische Ermessensentscheidung in irgendeiner Weise als offensichtlich unbegründet oder gar willkürlich erscheinen lassen könnte. Aus diesem Grund gehen wir nach wie vor davon aus, dass der Ausschluss der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein rechtlich Bestand haben wird.“

Weitere Informationen:
• Pressemitteilung der AfD-Fraktion zum Ausschluss der Abgeordneten Doris von Sayn- Wittgenstein vom 4. Dezember 2018: http://www.ltsh.de/presseticker/2018-12/04/16-53-26-3d11/PI-XAai9j0R-afd.pdf
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de