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17.05.19
16:04 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Presseinformation

Landtagsfraktion Rede zu Protokoll gegeben! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 47 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Claudia Jacob Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Bernd Voß: Nr. 227.19 / 17.05.2019


Klimaanpassung und nachhaltige, ländliche Entwicklung stellen uns vor Herausforderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Schleswig-Holstein als Küstenland sind die Mittel des Bundes aus der Gemein- schaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz unverzichtbarer Bestandteil zur Finan- zierung der Ausgaben für den Küstenschutz. Und auch für eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen der ländlichen Entwicklung leistet der Bund einen wichtigen Beitrag. Sie sind im Landesprogramm ländlicher Raum gebündelt, in das auch beträchtliche EU- Mittel fließen. Schleswig-Holstein erhält dafür in der laufenden Förderperiode 420 Milli- onen Euro.
Der hier vorliegende Bericht zur Rahmenplanung mag eine jährliche Routine sein. Aber es geht dabei um viel Geld und deren effiziente Verwertung im Land. Deshalb ist es an- gebracht, die Debatte im Landtagsplenum und nicht nur im zuständigen Fachausschuss zu führen. Insgesamt entfallen auf Schleswig-Holstein in 2019 rund 52 Millionen Euro, davon aus dem Sonderrahmenplan Küstenschutz 5,8 Millionen Euro, aus dem Sonder- rahmenplan Ländliche Entwicklung rund 9 Millionen Euro.
An der Verteilung auf die Maßnahmengruppen lässt sich die Bedeutung des Küsten- schutzes ablesen. Mit 49 Prozent wird fast die Hälfte der Mittel dafür aufgewendet. Ein ebenfalls großer Anteil, fast 30 Prozent, entfällt auf die integrierte ländliche Entwicklung. Das ist Dorfkernentwicklung, Bildungsinfrastruktur, Nahversorgung, Breitband. Das sind unsere AktivRegionen, die wertvolle Impulse zur Verbesserung der Lebens- und Wirt- schaftsbedingungen unserer ländlichen Räume liefern. Der Rest geht in die einzelbe- triebliche Förderung, Vertragsnaturschutz und die Ökolandbauförderung, Verbesserung der Marktstruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, forstliche Maßnahmen und, mit Seite 1 von 2 nur bescheidenen Beträgen, in Maßnahmen zur Gesundheit und Robustheit landwirt- schaftlicher Nutztiere sowie zur Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen.
Aus dem Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz erhält Schleswig-Holstein keine Zuweisungen. Von Deichrückverlegungen und verbessertem Hochwasserrückhalt entlang der Elbe flussaufwärts unserer Landesgrenzen profitieren wir jedoch indirekt ebenfalls.
Noch ein Wort zum Landesprogramm ländlicher Raum insgesamt. Es ist konzipiert bis 2020, doch zeichnet sich ab, dass die gesetzlichen Grundlagen auf EU-Ebene für die folgende Förderperiode noch nicht so bald verabschiedet werden. Es ist mit einer Über- gangszeit bis eventuell 2023 zu rechnen. Zur Ausfinanzierung der zunehmenden Her- ausforderungen in der Klimaanpassung und nachhaltiger, ländlicher Entwicklung könn- ten wir gut noch weitere Mittel gebrauchen.
Es wäre möglich, diese Mittel zu generieren, wenn der Bund und andere Bundesländer mitziehen und die 15-Prozent-Quote endlich ausnutzen, die von der EU grundsätzlich zugestanden wird, um von der ersten in die zweite Säule umzuschichten. Bisher nutzen wir lediglich die Mindestquote von 4,5 Prozent.
Diese Mittel bräuchten wir nicht kofinanzieren. Sie könnten im vollen Umfang eingesetzt werden, zur Finanzierung von Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen oder den Tierschutz verbessern. Ich denke da auch an Maßnahmen, die die Weidehaltung unter- stützen. Die Landwirtschaft muss sich den Herausforderungen stellen. Klimaschutz steht in der gesellschaftlichen Debatte, und das ist auch richtig so.
Aber der dringende Umbau der Tierhaltung, ich erinnere an das Gutachten des wissen- schaftlichen Beirates von 2015, in dem es heißt, die Tierhaltung in Deutschland ist nicht zukunftsfähig, ist ebenfalls eine Herausforderung, bei der wir die bäuerlichen Betriebe nicht allein lassen dürfen, wenn wir nicht wollen, dass sie von der Bildfläche verschwin- den.
Mit dem Umbau, also der Verbesserung der Haltungsbedingungen, muss eine Anpas- sung der Tierzahlen an die Fläche erfolgen. Das wäre gleichzeitig ein Beitrag zum Kli- maschutz. Wir sollten die Möglichkeit der Umschichtung nutzen. Darüber hinaus wäre es zu begrüßen, wenn beide Aufgaben, also Klimaschutz und Umbau der Tierhaltung, sich zukünftig stärker in der GAK wiederspiegeln würden.
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