Zu Protokoll gegeben: Küstenschutz ist eine Solidar-Aufgabe
Presseinformation Kiel, den 17.05.2019Rede zu Protokoll gegebenFlemming Meyer TOP 47 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen und Mittelanmeldung zum Rahmenplan für das Jahr 2019 Drs. 19/1417 „Die Notwendigkeit von Küstenschutzanlagen ist unumstritten. Wer also die solidarische Finanzierung dafür in Frage stellt und sie stattdessen auf neue unsolidarische Füße stellen möchte, der öffnet die Büchse der Pandora.“Wir wissen, dass Förderprogramme nur so gut, wie sie auch ihren Zweck nachhaltig erfüllen. Das ist natürlich auch verbunden mit der politischen Zielsetzung der jeweiligen Förderprogramme. Soll heißen, wir als SSW sind der Auffassung, dass die Förderung oder die Subventionen heute viel mehr an öffentliche Interessen gekoppelt werden sollten. Bei einigen Förder-Kulissen kommt dieser Gedanke leider immer noch zu kurz und das betrifft insbesondere die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen sind betriebswirtschaftlich ungesund und zudem bewirkt es eben nicht, dass eine nachhaltige Änderung oder Entwicklung stattfindet. Mit einer finanziellen Förderung sollen immer auch bestimmte politische Ziele erreicht werden und diese müssen sich an gesellschaftlichen Belangen orientieren. Und damit sind wir beim vorliegenden Bericht. Das Ziel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist umfangreich und deckt in seiner Form die verschiedensten Aspekte ab des ländlichen Raumes, der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Küstenschutzes. Die GAK unterteilt diese in acht verschiedene Förderbereiche. Dazu gehört unter anderem die Stärkung der Landwirtschaft, um sie für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Dazu gehört heute eben auch, dass Nachhaltigkeit, Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle spielen. Aber auch Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege sind wichtige Instrumente, um gesellschaftliche Interessen im Bereich der Landwirtschaft und des Naturschutzes wahrzunehmen und umzusetzen. In Zeiten wo wir über Klimawandel oder den Erhalt der Biodiversität sprechen, kommen wir nicht umhin Förderprogramme so zu stricken, dass sie auf der einen Seite dem gesellschaftlichen Willen entsprechen, auf der anderen Seite müssen sie der Landwirtschaft aber auch ermöglichen, dass sie davon leben kann. Denn Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen eben nicht intensiv genutzt werden sollen, dürfen dem Landwirt dann 2nicht zum finanziellen Verhängnis werden. Hier spielt der Förderbereich 4 der Gemeinschaftsaufgabe eine zentrale Rolle.Kommen wir nun zu einem Punkt der für den SSW von besonderer Bedeutung ist: der Küsten- und Hochwasserschutz. Ein großer Teil der Programm-Mittel wird für den Küsten- und Hochwasserschutz verwendet. Und das ist auch richtig so. Wenn es um Küstenschutz geht, dann reden wir von der Unterhaltung und gegebenenfalls Neubau von Küstenschutzanlagen, von notwendigen Sicherungsmaßnahmen im Wattenmeer, Sandaufspülungen oder Vorlandarbeiten. Wir müssen heute mehr denn je, unsere Küsten- und Hochwasserschutzanlagen den Auswirkungen des Klimawandels anpassen. Das wird bereits getan und das ist gut so. Mit der Gemeinschaftsaufgabe bekennt der Bund sich eindeutig zu seiner Verantwortung, dass Küstenschutz eine Solidar-Aufgabe ist. Der Bund lässt die Küstenländer hier nicht allein in der Frage der Finanzierung des Küstenschutzes. Und es kann schon gar nicht darum gehen, die Finanzierung allein den nahen Küstenbewohnern aufzubürden. Küstenschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe die von allen getragen werden muss. Es ist falsch diese wichtige Aufgabe mit einer Sonderabgabe finanzieren zu wollen, die allein von den Küstenbewohnern getragen wird. Die Notwendigkeit von Küstenschutzanlagen ist unumstritten. Wer also die solidarische Finanzierung dafür in Frage stellt und sie stattdessen auf neue unsolidarische Füße stellen möchte, der öffnet die Büchse der Pandora.