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15.05.19
17:07 Uhr
AfD

Jörg Nobis: Die Grundsteuer abzuschaffen, ist der einzig richtige Weg

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort –



Jörg Nobis zum AfD-Antrag „Grundsteuer abschaffen“ (TOP 12 + 29):

„Die Grundsteuer abzuschaffen, ist der einzig richtige Weg“ Kiel, 15. Mai 2019 Seit das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die geltenden Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt hat, wird eine kontroverse Debatte zur Reform der Grundsteuer geführt. Die AfD-Fraktion kann keinem der dabei gemachten Vor- schläge zustimmen und fordert die Landesregierung deshalb auf, sich auf Bundes- ebene für eine Abschaffung der Grundsteuer einzusetzen. Jörg Nobis, Vorsitzender der AfD-Fraktion, erklärt dazu in seiner Rede:
„Vor fünf Monaten debattierten wir aufgrund eines Antrages meiner Fraktion über die Konsequenzen aus dem Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den da- maligen Stand der Reformbemühungen der GroKo in Berlin. Die Aussprache endete mit der Annahme eines Alternativantrages, mit dem die Landesregierung gebeten wurde, auf Bundesebene „auf ein zügiges Verfahren“ zur Neuordnung der Grundsteuer hinzu- wirken.
Seit Bund und Länder Anfang Februar aber die Grundzüge eines Kompromissmodells zur Reform der Grundsteuer festgelegt haben, sind wir immer mehr zu Zeugen eines großen Durcheinanders geworden. Das Modell von Bundesfinanzminister Scholz über- zeugt nicht. Es klingt vielmehr nach einem typisch deutschem Bürokratieansatz: mög- lichst viele Bemessungsfaktoren, damit möglichst viele Beamte mit der Umsetzung und Berechnung zu tun haben.
Bereits unmittelbar nach der Ankündigung des ‚Grundsteuerkompromisses‘ bezeichnete der bayerische Ministerpräsident diesen als ‚nicht zustimmungsfähig‘ und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag brachte seine Bedenken mit den Worten zum Aus


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



druck - ich zitiere: „Das sich nun abzeichnende Konzept wird Steuerzahler, Finanzbeamte und Gerichte überfordern. Bund und Länder haben sich offensichtlich auf ein kompliziertes und streitanfälliges Modell einigen wollen“. Zitat-Ende.
Gravierende Einwände wurden auch von Seiten der Immobilienwirtschaft erhoben, die vor ausufernder Bürokratie und Mietsteigerungen warnte. Ein einfaches Grundsteuer- modell, das sich ausschließlich an den Flächen von Grundstücken und Gebäuden orien- tiere, sei daher der bessere Weg.
Genau in dieselbe Richtung zielte auch die Kritik des bau- und wohnungspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion. Er brachte es auf den Punkt mit den Worten: „Der Kompromiss ist bürokratischer Wahnsinn und verteuert das Wohnen weiter.“
Derzeit deutet aber wenig darauf hin, dass Olaf Scholz bereit ist, auf seine Kritiker zuzu- gehen. Und so meldete die FAZ am 10. April folgerichtig: „Olaf Scholz lässt den Konflikt um die Reform der Grundsteuer eskalieren“.
Sehr deutlich wurde auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, der erklärte: ‚Der Vorschlag von Scholz ist nicht abgestimmt und damit kein Entwurf der Koalition.‘
Während also bereits innerhalb der Großen Koalition völlige Uneinigkeit herrscht, ist auch ein länderübergreifender Konsens nicht in Sicht. Bayern fordert nun eine Öffnungs- klausel, um auf Länderebene abweichend die Grundsteuer nur nach den Flächen von Grundstücken und Gebäuden erheben zu können. Die Bayern wollen sich also ein Extra- Würstchen auf den Grill legen, obwohl es sich um ein Bundesgesetz handelt.
Hier zeigt sich, in welcher Sackgasse die Diskussion inzwischen festgefahren ist. Und des- halb sagen wir ‚Nein!‘ zu einer Quadratur des Kreises, die auch verfassungsrechtlich an- greifbar wäre. Und extra Weißwürstchen aus Bayern sind selbstverständlich genauso abzulehnen, wie es auch der Deutsche Landkreistag zum Ausdruck gebracht hat.
Leider ist aber festzuhalten, dass die Forderungen nach einem vereinfachten Verfahren der Grundsteuererhebung sich nicht durchsetzen konnten. Bestätigt dürfen sich dage- gen all diejenigen fühlen, die von Beginn an vor einem nicht praxistauglichen Steuermo- dell gewarnt haben. Aber auf unseren Bundesfinanzminister ist dennoch Verlass. Er strei-


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tet in Sachen Grundsteuer unverdrossen für mehr Bürokratie und zeigt damit einmal mehr, dass er aus der Vergangenheit nichts gelernt hat.
So aber wird die Reform scheitern – spätestens wieder vor dem Bundesverfassungsge- richt. Erst kürzlich bezeichnete der Finanzexperte Paul Kirchhof die Grundsteuer deshalb auch als – Zitat: „aus der Zeit gefallen“.
Vor diesem Hintergrund können wir uns heute mit voller Überzeugung der aktuellen For- derung von Haus und Grund Schleswig-Holstein und dem Verband norddeutscher Woh- nungsunternehmen anschließen. Und diese Forderung lautet: die Grundsteuer abzuschaf- fen! Es wäre einer der größten Schritte zur Entbürokratisierung der Steuergesetzgebung.
Und auch die finanzielle Ausstattung der Kommunen kann sichergestellt werden. Der Wegfall der Grundsteuer kann solide gegenfinanziert werden, wenn der Anteil der Ge- meinden an der Lohn- und Einkommensteuer nach dem Gemeindefinanzreformgesetz zum Ausgleich erhöht wird.
Eine solche Lösung wäre sozial ausgewogen, denn im Rahmen der Einkommensteuer zahlt derjenige mehr Steuern, der auch real mehr verdient. Die Bezieher geringer Ein- kommen, Rentner und junge Familien werden entlastet.
Halten wir auch fest, dass das Grundgesetz nach wie vor in Art. 106 Absatz 5 die Möglich- keit enthält, den Gemeinden ein Hebesatzrecht für ihren Anteil an der Einkommensteuer einräumen. Nutzen wir deshalb alle Möglichkeiten, um die Finanzhoheit der Gemeinden als Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zu stärken.
Meine Damen und Herren: Verwaltungsaufwand minimieren, volkswirtschaftlichen Nut- zen maximieren, und soziale Gerechtigkeit herstellen – das sollte unser Bestreben sein. Ersparen wir Bürgern und Finanzämtern den Streit um Neubewertungen und richtige Bewertungsansätze und schaffen wir die Grundsteuer ab!“

Weitere Informationen:
• Antrag der AfD-Fraktion „Konsequenzen aus bisherigem Scheitern der Grundsteuer-Re- form ziehen – Grundsteuer abschaffen“- vom 25. April 2019 (Drucksache 19/1449): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01400/drucksache-19-01449.pdf

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