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15.05.19
11:27 Uhr
SPD

Özlem Ünsal zu TOP 10+29: Bezahlbarer Wohnraum: Jamaika muss den Worten endlich auch Taten folgen lassen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 15. Mai 2019


TOP 10 + 29: Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung und Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus erweitern (Drs. 19/1427)



Özlem Ünsal:
Bezahlbarer Wohnraum: Jamaika muss den Worten endlich auch Taten folgen lassen

Heute steht nun die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung auf unserer Tagesordnung. Die Bemühungen des Gesetzgebers zur Erleichterung des Bauens zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum sind richtig und konsequent, insbesondere wenn wir alle Bausteine und notwendigen Hebel im Rahmen einer Gesamtstrategie zügig in Gang setzen. Hierbei ist die Überprüfung des Bauordnungsrechts im Rahmen der LBO wichtig, aber lediglich nur einer von vielen Bausteinen! Sie ersetzt nicht innovative Programme zur Wohnraumförderung, die Sicherung von Belegbindungen oder die Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Mietpreisbremse ersetzt sie schon gar nicht. Sie leitet auch nicht die Gründung oder Stärkung weiterer kommunaler Wohnungsbaugenossenschaften oder Gesellschaften ein. Da braucht es deutlich mehr an Anstrengung. Ich appelliere deshalb an die Regierungskoalition, das Thema umfassend und ganzheitlich anzugehen und sinnvolle Vorschläge nicht deshalb reflexartig abzulehnen nur weil diese ausgerechnet von der Opposition kommen. Denn wir brauchen breiten Konsens und erhebliche Anstrengungen. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums erfordert eine klare politische Willensbekundung, eine ganzheitliche Strategie und ein Umdenken bei Planungsabläufen und sicherlich auch kluge Bauweisen. 2



Der Dachgeschossausbau, Verzicht auf die Verpflichtung zur Nachrüstung von Aufzügen oder Aufstockung, Erleichterung des Einbaus von Aufzügen und Außentreppen, Verringerung der Fläche für Abstellräume für Wohnungen, Bauaufsichtliche Typengenehmigung, Vereinheitlichung des Bauprodukterechts oder Erweiterung des Freistellungsverfahrens gehören zu den geplanten wesentlichen technischen und baurechtlichen Veränderungen in der LBO. In erster Linie sehr fachspezifische Handlungsfelder, die aber auch eine ganze Reihe an Auswirkungen nach sich ziehen werden. Um unzumutbare Kostensteigerungen zu vermeiden, soll die Möglichkeit der Abweichung von sonstigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen geschaffen werden. So sollen z.B. die notwendigen Abstellflächen in Wohnungen verkleinert, Abstandsflächen verringert und die Anforderungen an Bauprodukte und feuertechnische Ausführung von Dachgeschossausbauten gesenkt werden. Zudem soll die Möglichkeit des Bauens ohne Baugenehmigung erweitert, indem der Geltungsbereich der Genehmigungsfreistellung (§ 68) um die Gebäudeklassen 4 und 5 erweitert werden. In Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan soll es dann möglich werden, Gebäude bis zur Hochhausgrenze auch ohne Baugenehmigung zu errichten, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.
Auch wenn sich durch die Erleichterung des Dachgeschossausbaus und die Aufstockung von Gebäuden sicherlich mehr Wohnraum schaffen lässt, wird das allein unsere Probleme nicht lösen können. Auch die Kommunen müssen durch ihr Planungsrecht dazu beitragen, dass das Bauen einfacher und kostengünstiger werden kann. Auch hier gibt es noch viel Vereinfachungspotential! Deshalb müssen die Normen klar und praktisch anwendbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu anderen Bestimmungen der LBO stehen. Wir brauchen nicht nur die Widerspruchsfreiheit, sondern auch die Praxistauglichkeit vor Ort. Alle diese Punkte müssen im Anhörungsverfahren sauber herausgearbeitet werden. Darüber hinaus bleibt im Anhörungsverfahren zu klären, welche Auswirkungen beispielsweise all dieses beispielsweise auf die Feuerwehren hat und wie damit umzugehen ist. Insgesamt ist bei der ersten Lesung des Gesetzes fest-zuhalten, dass ein großer Teil der Verantwortung beispielsweise hinsichtlich Bauplanung und Brandschutz auf die Kommunen verlagert wird.
Das Land räumt über die LBO Erleichterungen ein. Das ist wichtig. Mehr Freiheit bedeutet folglich aber auch mehr Verantwortung an unterschiedlichster Stelle – vor allem aber auch vor Ort. Uns muss klar sein, dass es auch in den nächsten Jahren möglicherweise weiterer rechtlicher Änderungen bedarf, um bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Den Worten müssen jetzt auch Taten folgen. 3



Zum AfD-Antrag will ich nur soviel sagen, dass er sich aus unserer Sicht erübrigt. Der Bundestag hat das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus bereits beschlossen. Hier ist alles noch im Fluss und bedarf zu diesem Zeitpunkt keiner gesonderten Beschlussfassung.