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15.05.19
11:22 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle zum Entwurf für die Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrages

Nr. 7 / 14. Mai 2019

Antidiskriminierungsstelle zum Entwurf für die Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrages
Unvermittelt legten das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium letzte Woche einen Entwurf zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrages vor. Obwohl die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein generell eine Neuregelung und somit eine Aufhebung des bisherigen Transsexuellengesetzes (TSG) begrüßt, sieht die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Samiah El Samadoni, den Entwurf kritisch: „Ich beanstande vor allem, dass die Neuregelung viel zu unübersichtlich sowie zu kosten- und zeitintensiv ist. Auch wird nach wie vor die Selbstbestimmung des Menschen über die eigene geschlechtliche Identität im Entwurf ignoriert.“
Die Bestimmungen aus dem TSG, welches seit dem Jahr 1981 gilt, wurden vom Bundesverfassungsgericht weitestgehend als verfassungswidrig erklärt. Der vorgelegte Referentenentwurf lässt jedoch weiterhin die geforderten Änderungen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung außer Acht. Unter anderem sieht der Entwurf eine Unterscheidung beim Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrages zwischen inter- und transgeschlechtlichen Personen vor, wobei transgeschlechtliche Menschen höheren Anforderungen zur Änderung des Geschlechtseintrages gegenüberstehen. „Statt einer ärztlichen Begutachtung sollen transgeschlechtliche Menschen nun eine qualifizierte Beratung vorweisen. Außerdem wird an einem gerichtlichen Verfahren festgehalten“, erläutert El Samadoni. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass für verheiratete Transpersonen außerdem eine Ehegattenbefragung vor Gericht verpflichtend sein soll.“ Besonders scharfe Kritik übt El Samadoni aber an der knapp bemessenen Rückmeldefrist gegenüber den Verbänden für eine Stellungnahme von zwei Tagen. „Ich habe den Eindruck, dass von Seiten der Bundesregierung kein Interesse besteht, über dieses wichtige Thema in einen Dialog zu gehen“, so El Samadoni. „Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein fordert eine einheitliche und selbstbestimmte Lösung für inter- und transgeschlechtliche Menschen ohne Begutachtung, Beratung oder Befragungen. Wir befürworten eine unkomplizierte Selbsterklärung vor dem Standesamt zur Änderung des Geschlechtseintrages, so wie es in anderen europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist.“