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29.04.19
18:24 Uhr
AfD

Jörg Nobis: Jetzt muss das Bundesschiedsgericht entscheiden

PRESSEMITTEILUNG



Jörg Nobis zur Entscheidung des Landesschiedsgerichts im Parteiausschluss-Verfahren gegen Doris von Sayn-Wittgenstein:

„Jetzt muss das Bundesschiedsgericht entscheiden“ Kiel, 29. April 2019 Im Parteiausschlussverfahren gegen die ehemalige Landes- vorsitzende der AfD Schleswig-Holstein hat das Landesschiedsgericht heute seine Entscheidung bekanntgegeben. In einer Pressemitteilung stellt das Gericht fest, dass Doris von Sayn-Wittgenstein „weiterhin als Mitglied der Partei mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln“ sei. Jörg Nobis, Vorsitzender der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Dass das Landesschiedsgericht dem Antrag des Bundesvorstands, Doris von Sayn- Wittgenstein aus der AfD auszuschließen, nicht entsprochen hat, ist angesichts der Faktenlage erstaunlich.
Die Entscheidung über das weitere Verfahren hat jetzt der Bundesvorstand zu treffen. Diese warten wir ab.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de