Flemming Meyer: Populismus in Sachen Wolf
Presseinformation Kiel, den 27.03. 2019Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur Drs. 19/1360 „Die Wolfsrichtlinie existiert schon länger als die AfD hier im Parlament ist und ich denke sie ist fraktionsübergreifend anerkannt – im Gegensatz zur AfD.“Als ich den Gesetzentwurf sah, war mein erster Gedanke; was soll das? Wir haben doch die Wolfsrichtlinie und dort ist alles geregelt. Und so ist es auch. Aus der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs geht der Grund für die politische Initiative hervor. Die AfD möchte den Ausgleich der durch Wölfe verursachten Schäden verbessern. Verbessern finden auch wir vom SSW immer gut. Aber so wie ich das sehe, werden wir das nicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen, denn im Entwurf ist nicht der Ansatz von verbessern zu erkennen, davon ist überhaupt nicht die Rede. Mit keiner Silbe beschreibt die AfD wie sie über das Landesnaturschutzgesetz eine Verbesserung der Ausgleichszahlungen erreichen will. Aber die Behauptung ist erstmal raus.Ich will nicht ausschließen, dass einige Landwirte zu lange auf Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse warten mussten. Das mag durchaus sein. Aber eine gesetzliche Regelung, würde eine Auszahlung auch nicht beschleunigen. Zugegeben, auf das Tempo der Auszahlungen sollten wir ein Auge haben. Aber unterm Strich zählt für mich, dass den betroffenen Landwirten ihr Schaden ausgeglichen wurde und auch wird. Die Wolfsrichtlinie beschreibt hierzu dezidiert was Zuwendungsfähig ist, wer Zuwendungsempfänger ist, was die Zuwendungsvoraussetzungen sind, die Art und den Umfang sowie Höhe der Zuwendung und die Richtlinie beschreibt auch das Verfahren. Es ist also alles genau geregelt. Aber zu all dem schweigt sich die AfD in ihrem Entwurf aus. Stattdessen geht aus der Begründung deutlich hervor, welches Misstrauen die AfD in unsere Verwaltung und in unsere Politik hat. Richtig ist, laut Wolfsrichtlinie haben Antragsteller keinen Anspruch auf Gewährung der Zuwendung und dass vielmehr „die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ entscheiden. Das heißt für mich nichts anderes, als dass die zuständige Behörde auf Grundlage der beschriebenen 2Zuwendungsvoraussetzungen in der Wolfsrichtlinie entscheidet. Und das hat sie meines Erachtens immer getan. Der AfD ist das aber nicht genug und in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf sagt sie mit anderen Worten, dass es eben keine klaren Regelungen für Ausgleichszahlungen gibt und dass es daher einen Rechtsanspruch benötigt, damit Bewilligungsbehörden entsprechend entscheiden können. Um es einmal deutlich zu sagen, die Bewilligungsbehörden entscheiden bereits heute auf Grundlage der Richtlinie. Wer behauptet, dass ein Rechtsanspruch nur dann festgezurrt ist, wenn es im Gesetz steht, der irrt, denn auch Gesetze lassen sich ändern. Ich frage mich, auf welcher Grundlage die AfD diesen Gesetzentwurf hier im Landtag eingebracht hat. Welche Erkenntnisse hat die AfD über berechtigte, aber dennoch nicht geleisteten Schadensausgleich? In welchen Fällen hat die zuständige Bewilligungsbehörde im eigenen Ermessen sich geweigert eine berechtigte Schadenszahlung zu leisten? Die Wolfsrichtlinie existiert schon länger als die AfD hier im Parlament ist und ich denke sie ist fraktionsübergreifend anerkannt – im Gegensatz zur AfD. Natürlich muss auch eine solche Richtlinie immer wieder evaluiert und angepasst werden. Und genau da liegt der Vorteil dieser Richtlinie, denn sie ist nicht so starr wie ein Gesetz und kann dann der jeweiligen Situation besser angepasst werden. Und das geschieht auch und wir als SSW haben keinen Zweifel an der Gültigkeit der Richtlinie und vor allem haben wir durchaus Vertrauen in die zuständigen Behörden, für die Gewährung der Zuwendungen. Dort wird nicht nach Nasenfaktor entschieden, sondern anhand der Zuwendungskriterien. Wie ich bereits gesagt habe, Verbesserungen sind immer gut, aber das was die AfD hier vorlegt wird zu keiner Verbesserung führen, der Gesetzentwurf ist einfach nur ein populistischer Antrag.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html