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27.03.19
17:05 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 6 + 7: Selbstbestimmung und Inklusion müssen wie selbstverständlich auch in unseren Kommunen und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 27. März 2019



TOP 6 + 7: Gesetz zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (19/1286)



Wolfgang Baasch:
Selbstbestimmung und Inklusion müssen wie selbstverständlich auch in unseren Kommunen und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden

„Jetzt Handeln“ lautet die Empfehlung des Landesbeauftragten an die Landespolitik, die Kommunen und an den Bund. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein, Uli Hase, hat in seinem letzten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 bis 2017 gefordert, die Bestellung von kommunalen Beauftragten bzw. Beiräten in der Kreis- bzw. Gemeindeordnung zu regeln. Dieser Aufforderung folgt der Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen vom SSW. Wir, die Sozialdemokratische Fraktion hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag, unterstützen den Gesetzentwurf und die Initiative der Kolleginnen und Kollegen vom SSW.
Laut Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind in 47 Städten und Gemeinden, sowie in Kreisen und kreisfreien Städten kommunale Beauftragte bzw. Beiräte am Arbeiten. Damit gibt es in 9 von 11 Landkreisen und in allen kreisfreien Städten kommunale Beauftragte bzw. Beiräte, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung einsetzen. Die Arbeit der kommunalen Beiräte hat sich bewährt. Es zeigt, dass ihre Expertise bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf 2



kommunaler Ebene unerlässlich ist. Kommunale Beauftragte oder Beiräte sorgen dafür, dass die Anliegen von Menschen mit Behinderung - auch aus eigener Betroffenheit heraus - vertreten werden. Dabei beraten die kommunalen Beauftragten und Beiräte mit ihrer Expertise die Kommunalpolitik und sind Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderung in der Kommune. Kommunale Beiräte und Beauftragte sind dabei oft der Motor, wenn es darum geht, einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung von Barrierefreiheit oder umfassende Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung zu erstellen.
Im Jahre 2019 jährt sich zum 10. Mal das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Das bedeutet, dass Selbstbestimmung und Inklusion wie selbstverständlich auch in unseren Kommunen und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden muss. In der Diskussion und Beschlussfassung um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig-Holstein haben wir letztes Jahr gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vom SSW gefordert, in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Arbeitsgemeinschaft nach § 25 Absatz 2 SGB IX einzurichten. Gemeinsam soll dort die Realisierung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die Umsetzung der Eingliederungshilfe vor Ort diskutiert und weiterentwickelt werden. So ist sichergestellt, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderung auch vor Ort umgesetzt wird. Dies wurde damals leider von der Jamaika-Koalition nicht übernommen und abgelehnt. Umso richtiger und notwendiger ist daher heute der Gesetzentwurf zur Einführung von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Gemeindeordnung.
Wir werden die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss konstruktiv unterstützen und hoffen mit der Verankerung von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Gemeindeordnung auf eine Stärkung der Interessensvertretung von Menschen mit Behinderung.