Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung hofft auf Regelwerk für kommunale Beauftragte
Nr. 81 / 27. März 2019Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung hofft auf Regelwerk für kommunale BeauftragteDer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase begrüßt die Gesetzesinitiative zur Bestellung kommunaler Beauftragter in Schleswig-Holstein. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird heute Nachmittag (Mittwoch) im Landtag beraten.Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfes sagte Hase: „Es ist notwendig, dass die Beauftragten in Gemeinden und Kreisen gute und gleichwertige Voraussetzung für ihren Einsatz erhalten. Bisher haben sie zum Teil sehr unterschiedliche Grundlagen für ihre Arbeit. Eine gleiche Basis hilft uns allen, diese wichtige Tätigkeit qualitativ weiter zu entwickeln.“Seit dem Amtsantritt des Landesbeauftragten 1995 ist die Zahl der Beauftragten und Beiräte kontinuierlich bis auf 50 Bestellungen angewachsen. Hase setzt sich jedoch nicht nur bei den Kommunen für ihre Ernennung ein. Er bietet für die bestellten Beauftragten auch Schulungen an und führt in diesem Jahr erstmalig ein Zertifikat für Beauftragte auf kommunaler Ebene ein. „Sinnvoller Einsatz braucht nicht nur strukturelle und finanzielle Ausstattung. Gute Kenntnisse und praktische Hinweise gehören genauso zum Handwerkszeug einer starken Interessenvertretung in der Kommunalpolitik“, ist sich Hase sicher.Der Gesetzentwurf ist hier hinterlegt:http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19- 01286.pdf?fbclid=IwAR0vfQ-TagVX-JAFeY_XKFNkhfK_c8B_Q2mSiIuulXcjtPg00Ckti_wfb_4