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22.03.19
12:58 Uhr
Landtag

Tagung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern

Nr. 72 / 22. März 2019

Tagung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: Gesund- heitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern!
Am 20. und 21. März kamen in Düsseldorf die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern turnusmäßig zusammen. Ihre Tagung hatte den Schwerpunkt „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“.
Gemeinsam erklären die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: „Die UN- Behindertenrechtskonvention, die in diesem Monat seit zehn Jahren in Deutschland in Kraft ist, schreibt den Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit zu. Die Beauftragten erwarten, dass die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden. Dabei muss der Schutz von Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Ebenso muss der Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie bei jedem andere Menschen gewährleistet werden.“
Die Beauftragten haben in Düsseldorf Forderungen formuliert, um eine inklusivere Gesundheits- versorgung zu erreichen. Die Barrierefreiheit wurde dabei als grundlegender Standard im Gesundheitswesen formuliert, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheits- versorgung. Eine spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen müsse gewährleistet und Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts weiterfinanziert werden. Zentral wurde außerdem die Aus- und Fortbildung der Gesundheitsberufe gesehen, um für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und Vorbehalte abzubauen. Darüber hinaus müsse die Kooperation der Krankenhäuser mit den Systemen der Selbsthilfe verbessert werden.
Rückblickend auf die zweitägige Konferenz erklärte Claudia Middendorf, die gastgebende Beauftragte in Nordrhein-Westfalen: „Ich blicke auf zwei produktive Sitzungstage zurück, in denen wir angeregt diskutiert haben. Dabei haben wir mit der Düsseldorfer Erklärung einen wichtigen Forderungskatalog entwickelt, um auf den Handlungsbedarf im Gesundheitsbereich hinzuweisen. An vielen Stellen ist es den Menschen mit Behinderungen noch immer nicht möglich, 2

gleichberechtigt an der gesundheitlichen Versorgung teilzuhaben. Hier muss dringend gehandelt werden, um eine inklusive Gesundheitsversorgung zu erreichen und zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.“
Ergänzend sagte der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel: „Bei der Wahl des eigenen Arztes darf niemand behindert werden. In der Realität gibt es jedoch - neben der strukturellen medizinischen Unterversorgung beispielsweise im ländlichen Raum - viel zu wenige barrierefreie Arztpraxen. Und damit meine ich nicht nur bauliche Barrieren in der Praxis. Viele Ärztinnen und Ärzte sind schlecht erreichbar, weil es zum Beispiel keinen Fahrstuhl oder keine taktilen Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderungen gibt. Die erste Barriere ist häufig schon die Internetseite, die nicht barrierefrei zugänglich ist. Daher fordere ich eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Anbieter privater Dienstleistungen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Denn Menschen mit Behinderungen gehören selbstverständlich zur Allgemeinheit.“
Abschließend ergänzt Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung: „Wir sind durch die UN-Behindertenrechtskonvention und durch EU-Richtlinien verpflichtet, besonders schutzbedürftigen Menschen den gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Ich plädiere an alle Verantwortlichen, dieser Verpflichtung gerecht zu werden!“
Die Düsseldorfer Erklärung ist hier hinterlegt:
www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/beauftragte/beauftragte-men/publikationen/19-03-21- Duesseldorfer-Erklaerung_final.pdf