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07.03.19
17:12 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 18 + 27: Wir dürfen bei Tierleid nicht wegsehen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 7. März 2019



TOP 18 + 27: Tierexporte in tierschutzrechtlich problematische Staaten (Drs. 19/1313, 19/1291)



Kirsten Eickhoff-Weber:
Wir dürfen bei Tierleid nicht wegsehen

Seit Jahren sehen wir immer wieder schreckliche Bilder von Tiertransporten, in Deutschland, in der EU und besonders bei den Langstreckentransporten in Drittländer. Und immer wieder gibt es erschütternde Berichte über grausame Tiermisshandlungen im Zusammenhang mit der Schlachtung. Seit Jahren diskutieren wir in den Parlamenten über die Missstände. Sicher, Einiges wurde erreicht und ein Großteil der Transporte findet nach den Regeln der TiertransportVO statt, dennoch ist die Reihe der eklatanten Tierschutzverstöße viel zu lang. Es wird viel zu wenig kontrolliert, es werden viel zu wenige Konsequenzen gezogen. Noch immer gibt es großes Leid für unsere Nutztiere. Tiertransporte und Schlachten, das sind Themen da schauen wir schon viel zu lange weg. Da ist es sehr beeindruckend, dass sich Amtsveterinäre und Amtsveterinärinnen mit der Rückendeckung ihrer Landräte in Bayern und in Schleswig- Holstein, voran Rendsburg-Eckernförde und Steinburg, jetzt so deutlich positionieren. Davor habe ich großen Respekt. Denn es braucht genau diese Zeichen für den Tierschutz damit sich endlich was bewegt! Der Presse mussten wir entnehmen, dass der Landrat von Steinburg sich bereits Ende 2017 Jahren beim zuständigen Ministerium um Klärungen im Zusammenhang mit Tierschutzaspekten bei Langstreckentransporten und Missständen in den Zielländern bemüht – ohne Reaktion! 2



Im Januar verschickte das MELUND dann kommentarlos den Artikel von Maisack und Rabitsch zur Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte. Der Jurist und der Veterinär kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Amtstierärzte nach dem Tierschutzgesetz strafbar machen, wenn sie Nutztiere auf einen Transport schicken, von dem sie nicht wissen, ob die Tierschutzbestimmungen auf der gesamten Route eingehalten werden und ob diese Tiere im Zielland unter Qualen geschlachtet werden. Aus vielen Dokumentationen und Berichten wissen wir von den zum Teil schrecklichen Bedingungen, also können die Amtsveterinäre nicht ausschließen oder müssen sogar davon ausgehen, dass es gerade bei den Transporten in bestimmte Drittländer zu zum Teil erheblichen Tierrechtsverstößen kommt. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass das Ministerium hier nicht von sich aus, als oberste Aufsichtsbehörde, tätig geworden ist. Es gibt doch auch die Dienstpflicht, sich vor die nachgeordneten Vollzugsbehörden zu stellen, wenn es ernst wird! Daher fordern wir in unserem Antrag, die zuständige Abteilung personell so auszustatten, dass die Pflichterfüllung einer obersten Behörde sachgerecht und vollumfänglich sichergestellt ist. Hier dürfen die Aufgaben nicht ans Ehrenamt weggedrückt werden. Ich habe vor dem ehrenamtlich berufenen Tierschutzbeauftragten für Nutztiere Prof. Schallenberger größten Respekt. Er leistet in Schleswig-Holstein eine wertvolle Arbeit für Nutztiere und Halter. Aber er kann die gesetzlichen Aufgaben ebenso wenig übernehmen wie die Tierschutzbeauftragte, der Tierschutzbeirat oder der Runde Tisch für Tierschutz in der Nutztierhaltung.
Der Landwirtschaftsminister hat nach erheblichem Drängen am 25.2. ein Exportverbot verfügt, das am 25.3. ausläuft. Und jetzt rufen Sie nach der Bundesministerin? Sorry, das ist ein unverantwortliches Ablenkungsmanöver. Seit 2017 ist das konkrete Problem in Ihrem Hause bekannt, nichts ist passiert und jetzt geben Sie den Durchlauferhitzer! Aus der Presse haben wir erfahren, dass am Runden Tisch gestern Perspektiven für bessere Kontrollen der Transportbedingungen geschaffen wurden und dass der Informationsfluss besser werden soll. Das ist doch kein Ergebnis! Das ist doch schon lange durch die TiertransportVO geregelt, warum wird das nicht umgesetzt? Auf allen politischen Ebenen wird über Tiertransporte diskutiert, seit Jahren. Jetzt muss entschieden werden! Der Einsatz lohnt sich! Entsprechend eines Bundesratsbeschlusses vom 18.12.2009 verhandelt das BMEL keine Veterinärzertifikate mehr zur Ausfuhr von Mast- und Schlachttieren, bzw. hat bestehende entzogen. Es gibt also keine Schlachttierexporte aus Deutschland mehr in außereuropäische Drittstaaten. Damit hat sich der Antrag der AfD von selbst beerdigt. Die Bundesregierung setzt sich für eine EU-weite Begrenzung von Schlachttiertransporten auf 8 Stunden ein, das muss für alle Nutztiertransporte gelten. Im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages hat im letzten Jahr ein öffentliches Expertengespräch zu Tiertransporten stattgefunden, mit Ergebnissen. Die Agrarministerkonferenz hat Forderungen aufgestellt. In einer Entschließung hat das 3



Europaparlament am 14.2. eine Überarbeitung und konsequente Umsetzung der bestehenden EU-Regelungen gefordert und hat ganz konkrete Forderungen an die nationalen Behörden formuliert. Das haben wir in unserem Antrag zusammengefasst. Ich bitte den Antrag des SSW und unseren, sowie den Bericht des Ministers in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen.