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06.03.19
16:33 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl (zu TOP 6): Rechtssichere Verschleierungsverbote sind wichtiger als der Koalitionsfrieden von Jamaika

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort –

Dr. Frank Brodehl zum AfD-Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes für die Einführung eines Verschleierungsverbots (TOP 6):

„Rechtssichere Verschleierungsverbote sind wichtiger als der Koalitionsfrieden von Jamaika“
Kiel, 6. März 2019 Die Universität Kiel hat am 29. Januar ein Verschleierungsverbot für den eigenen Lehr- und Prüfungsbetrieb erlassen. Die AfD-Fraktion will Verbote dieser Art rechtssicher machen und hat dafür am 21. Februar einen Gesetzentwurf zur Aufnahme eines Verschleierungsverbots ins Hochschulgesetz eingebracht. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, führt dazu in seiner Rede aus:
„Eine Vollverschleierung passt nicht zu unseren Bildungsinstitutionen, deshalb brauchen wir für Schulen und Hochschulen ein gesetzliches Verschleierungsverbot – mit dieser Forderung von Ministerpräsident Daniel Günther titelten am 23. Februar die Kieler Nachrichten.
Eine Gesichtsverschleierung können wir an Schulen und Hochschulen nicht akzeptieren – erklärt im selben Artikel Christoph Vogt für die FDP – und stellt sich ausdrücklich hinter die Forderung des Ministerpräsidenten.
Die AfD sagt: Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an unseren Hochschulen verträgt keine Verschleierung der Studenten. Und deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir Hochschulen die rechtliche Möglichkeit geben, eine solche Verschleierung auch zu verbieten – und zwar rechtssicher. Und wir sagen: Ein solches Verbot ist nur dann rechtssicher, wenn es auf einer gesetzlichen Grundlage basiert.
Die AfD-Fraktion hat deshalb eine solche Grundlage entwickelt und bereits am 21. Februar als Gesetzentwurf eingebracht. Ministerpräsident Günther und Christoph Vogt, die wie gehört zwei Tage später ein gesetzliches Verschleierungsverbot für Schulen und


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de



Hochschulen gefordert haben, müssten also eigentlich hoch erfreut darüber sein, dass wir bereits heute über ein solches Verbot im Landtag abstimmen können.
Eigentlich – denn spätestens seit sich die GRÜNEN gegen ein gesetzliches Verschlei- erungsverbot ausgesprochen haben, ist klar: Aus Jamaika wird es die gesetzliche Rückendeckung, die sich die Uni Kiel für ihr Ende Januar erlassenes Verschleierungs- verbot gewünscht hat, nicht geben.
CDU und FDP lassen die Uni Kiel im Stich. Warum? Allein um den Koalitionsfrieden zu bewahren. Das ist hier eindeutig.
Statt mit Nachdruck für die eigene Position und die eigene Überzeugung zu kämpfen, beantragen CDU und FDP deshalb heute also gemeinsam mit den GRÜNEN eine Anhörung zum Thema Gesichtsschleier. Auf diese Weise lässt sich der koalitionsinterne Streit zum gesetzlichen Verschleierungsverbot bis auf weiteres vertagen. Frei nach dem Motto: Wer nicht mehr anders weiterweiß, der bildet einen Arbeitskreis.
Wenn es also nach Jamaika geht, soll die Frage eines gesetzlichen Verschleierungs- verbots am besten so lange hinausgeschoben werden, bis sie von ganz anderer Seite entschieden wird – etwa durch ein Bundesgesetz oder durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. So ließe sich der interne Koalitionsstreit zwischen CDU, FDP und GRÜNEN für alle gesichtswahrend lösen.
Alternativ hofft Jamaika indes vielleicht aber auch einfach nur darauf, dass die von ihnen beantragte Anhörung zum Thema Gesichtsschleier tatsächlich irgendwelche neuen Erkenntnisse liefert. Hoffentlich solche, die den GRÜNEN dann gesichtswahrend erlauben, die eigene Position zu relativieren.
Doch welche Erkenntnisse sollten das sein? Eine rechtliche Bewertung, namentlich eine verfassungsrechtliche, bleibt so oder so dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten – ganz egal, wer sich vorher im Rahmen einer Anhörung wie zu der Frage der Verfassungs- mäßigkeit eines Verschleierungsverbots äußern sollte.
Auch die Diskussion zu den gesellschaftspolitischen Aspekten des Gesichtsschleiers, die Jamaika im Rahmen der Anhörung führen möchte, wird keinen Erkenntnisgewinn bringen: Zum einen liegen alle Fakten, die für das gesetzliche Verschleierungsverbot an


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de



Hochschulen relevant sind, schon jetzt offen auf dem Tisch – das zeigt sich allein schon daran, dass in Bayern ein solches gesetzliches Verbot bereits seit 2017 in Kraft ist.
Zum anderen geht es bei den gesellschaftlichen Aspekten der Gesichtsverschleierung allein darum, wie die Verschleierung in unserer Gesellschaft bewertet wird. Und hier lässt sich bereits ohne jede Anhörung sagen, dass es in unserer Gesellschaft Menschen gibt, die das Tragen von Burka und Niqab befürworten, solche, die es ablehnen und solche, denen es egal ist. Welche dieser drei Meinungsrichtungen in unserer Gesellschaft am weitesten verbreitet ist, lässt sich möglicherweise durch eine repräsentative Umfrage ermitteln, durch die nun geplante Anhörung aber definitiv nicht.
Auch die (Zitat:) verschiedenen Auswirkungen einer Zugangsbeschränkung an staatlichen Bildungseinrichtungen zu erörtern und die unterschiedlichen Blickwinkel in der Gleich- stellungsarbeit zu beleuchten, wie es in Ihrem Antrag heißt, ist nicht zweckdienlich. Denn zum einen sind die Auswirkungen schon jetzt bekannt: Wer mit einer Gesichts- verschleierung an Hochschulen nicht zu Lehr- und Prüfungsveranstaltungen zugelassen wird, kann keinen Hochschulabschluss erwerben.
Ebenso offenkundig ist, dass die Gesichtsverschleierung von Frauen mit der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau unvereinbar ist. Trotzdem noch unterschiedliche Blickwinkel in der Gleichstellungsarbeit zu diesem Thema beleuchten zu wollen, ist genauso sinnvoll, wie etwa unterschiedliche Blickwinkel zu der Frage beleuchten zu wollen, ob die Erde einer Scheibe oder eine Kugel ist.
Zusammengefasst bedeutet dies: Für die von CDU, FDP und GRÜNEN beantragte Anhörung zum Thema Gesichtsverschleierung gibt es nur einen Grund – den koalitionsinternen Streit über ein gesetzliches Verschleierungsverbot an Hochschulen für eine möglichst lange Zeit auszusetzen und eine Entscheidung in der Sache ebenso lange zu umgehen.
Das mag im Interesse des Fortbestandes von Jamaika sein, im Interesse der Hochschulen unseres Landes ist es das definitiv nicht. Und übrigens auch nicht im Interesse der Frauen, die sich hier ein klares Zeichen in Richtung einer eindeutigen Ächtung der Vollverschleierung gewünscht hätten.



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de



Leittragende dieser Strategie des Aussitzens wird als erstes die Uni Kiel sein. Gegen das von ihr erlassene Verschleierungsverbot hat die davon betroffene Studentin bereits eine Klage angekündigt. Ohne eine gesetzliche Grundlage wird das von der Uni als Richtlinie erlassene Verbot voraussichtlich keinen Bestand vor Gericht haben. Genau deshalb hat die Uni Kiel ja die Landespolitik um Rückendeckung gebeten – bislang leider vergeblich, zumindest was Jamaika betrifft.
Allein wir von der AfD-Fraktion haben den Hilferuf der Uni Kiel wirklich ernstgenommen und entsprechend gehandelt: Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschul- gesetzes schafft genau die gesetzliche Grundlage, die die Hochschulen in Schleswig- Holstein brauchen, um ein Verschleierungsverbot für den Lehr- und Prüfungsbetrieb rechtssicher erlassen zu können.
Liebe Kollegen von der CDU und von der FDP, nehmen Sie bitte Ihre Verantwortung wahr – die Sie nicht nur als Abgeordnete, sondern auch und gerade als Teil der Landesregierung gegenüber den Hochschulen Schleswig-Holsteins haben – und stimmen Sie für den Gesetzentwurf der AfD. Lassen Sie nicht zu, dass die GRÜNEN hier erneut – sei es aus Ideologie oder aus falsch verstandener Toleranz – ein Gesetz verhindern, das wichtig und notwendig ist für Schleswig-Holstein. Haben Sie den Mut, zeigen Sie Gesicht und treten Sie ein für die Interessen unserer Hochschulen.“



Weitere Informationen:
• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein“ vom 20. Februar 2019 (Drucksache 19/1290): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01290.pdf
• Jamaika-Antrag „Anhörung zum Thema Gesichtsschleier“ vom 26. Februar 2019 (Drucksache 19/1315): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01315.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de