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06.03.19
15:38 Uhr
AfD

Claus Schaffer zu TOP 30: Es fehlt nicht an waffenrechtlichen Handlungsmöglichkeiten, sondern am Vollzug

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer zur Debatte um den SSW-Antrag „Extremisten entwaffnen“ (TOP 30):

„Es fehlt nicht an waffenrechtlichen Handlungsmöglichkeiten, sondern am Vollzug“ Kiel, 6. März 2019 Der SSW will Personen, die von Behörden als Extremisten eingestuft werden, die Berechtigung zum Führen von Waffen entziehen. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Es ist ein Trugschluss zu glauben, ein verschärftes Waffenrecht würde zu mehr Sicherheit vor Gewalt, Extremismus oder Terror führen. Denn einerseits entspricht es nicht dem Naturell gewaltbereiter Extremisten oder Terroristen, den Besitz und Gebrauch von Waffen bei staatlichen Stellen anzumelden.
Andererseits wäre es nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, jedem Bürger, der behördlicherseits als Extremist eingestuft wird, allein deshalb die Eignung zum Führen von Waffen abzuerkennen. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt dies zuletzt (Aktenzeichen: 4 L 1369/17) mit seinem Urteil vom 10. September 2018.
Die Aberkennung der Berechtigung zum Führen von Waffen ist im gegebenen gesetzlichen Rahmen übrigens längst möglich. Hier zeigt sich erneut, wir haben kein Normendefizit, sondern ein Vollzugsdefizit.“



Weitere Informationen:
• SSW-Antrag „Extremisten entwaffnen“ DS 19/1316 vom 27. Februar 2019: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01316.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de